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Sechs Tipps: Verwendungszweck bei Überweisungen geschickt formulieren und dadurch viel Zeit beim Buchen sparen


(gruendungszuschuss.de) Die meisten Buchungssätze in Ihrer Buchhaltung basieren auf den von Ihnen selbst getätigten Überweisungen. Wenn Sie beim Eingeben Ihrer Zahlungen den Verwendungszweck geschickt formulieren, nehmen Sie einen Teil der Buchhaltungsarbeit vorweg, sparen so (sich selbst oder dem Steuerberater) Zeit und erhalten vor allem eine sehr viel aussagekräftigere Buchhaltung.

Die meisten Buchhaltungsprogramme holen nämlich die Kontoauszüge elektronisch von der Bank, so dass Sie die übernommenen Daten nur noch vervollständigen und einem Konto zuweisen müssen.

a) Wenn es um die Bezahlung einer Rechnung geht, so beginnen Sie den Verwendungszweck mit “RE” und der Rechnungsnummer. So kann der Empfänger (und auch Sie selbst) die Zahlung schnell zuordnen.
b) Wählen Sie eine kurze, aber aussagekräftige Beschreibung, anhand derer Sie später gleich wieder wissen, worum es gegangen ist, also nicht nur "Werbekosten", sondern "Flyer", oder wenn Sie mehrere Flyer haben "Imageflyer", Produktflyer", "Flyer Nachdruck" usw.
c) Geben Sie bei wiederkehrenden Zahlungen den Leistungszeitraum an, z.B. 12.03 oder 12.q1.
d) Machen Sie Teilzahlungen durch einen Zusatz kenntlich wie: Teil 1, Teil 2, Teil 3 (Rest)
e) Wenn Sie sich als Unternehmer Geld auszahlen, so schreiben Sie: “Privatentnahme 12.09” (bei Einzelunternehmern) oder “Vorabentnahme Müller 12.09” (bei GbR)
f) Falls Sie viele Zahlungseingänge auf Ihrem Konto haben (erfreulich!), können Sie Ihren Kunden bei der Rechnungsstellung einen bestimmten Verwendungszweck vorschlagen, der der oben beschriebenen Logik folgt. Damit sparen Sie auch beim Verbuchen der Zahlungseingänge viel Zeit.

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http://www.gruendungszuschuss.de/buchhaltung_ws

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 11.04.2012 09:56
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=3207

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