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Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

Vorsorge-Tipp: Wichtige Versicherungen, die Sie nur abschließen können, so lange Sie gesund sind


(gruendungszuschuss.de) Eigentlich glaubt man, dass die Versicherung es ist, die einen etwas verkaufen möchten. So verhält es sich aber nicht immer: Gegen die Folgen der drei wichtigsten Risiken überhaupt, nämlich Krankheit, Berufsunfähigkeit (BU) und Pflegebedürftigkeit, können Sie sich privat und zu normalen Preisen nur absichern, so lange Sie gesund sind. Schon wenn Sie sich Massagen gegen Rückenschmerzen verschreiben lassen,  kann dies zu lästigen Fragen, aber auch zu höheren Versicherungsbeiträgen oder Leistungsausschlüssen führen. Wenn Sie an einer Psychotherapie teilnehmen, kann dies den Abschluss einer Versicherung in den nächsten fünf bis zehn Jahren ausschließen.

Schließen Sie deshalb Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Pflegezusatzversicherung möglichst früh ab, so lange Sie noch gesund sind. Selbständige sind in besonderem Maße betroffen, weil sie häufiger als andere die Gelegenheit, teilweise aber auch die Notwendigkeit haben, die erwähnten Risiken privat abzusichern:

  1. Nach der Gründung haben sie oft erstmals die Gelegenheit sich privat gegen Krankheit zu versichern – Angestellten steht die private Krankenversicherung erst ab einem Einkommen von 4.012,50 Euro monatlich offen.
  2. Da Selbständige meist nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, entfällt zudem nach wenigen Jahren der gesetzliche Schutz gegen Erwerbsunfähigkeit. Sie sollten sich deshalb dringend gegen Berufsunfähigkeit absichern. Ansonsten wird aus gesundheitlichen Problemen schnell ein existenzielles finanzielles Risiko: Es fehlt nicht nur an Geld zur Deckung des Lebensunterhalts, sondern auch für Versicherungen und den Aufbau einer Altersvorsorge.  
  3. Die soziale Pflegeversicherung schließlich deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab, weshalb eine Versicherung sinnvoll ist, die im Pflegefall die Differenz ausgleicht.

Etwa fünf Prozent der eingereichten Anträge auf Berufsunfähigkeit werden nach heute von der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Zahlen abgelehnt – wobei Menschen mit ernsthaften Vorerkrankungen auf Anraten ihres Maklers in den meisten Fällen von vorn herein keinen Versicherungsantrag stellen. Rund 3,5 Prozent der Antragsteller mussten Zuschläge akzeptieren und 11,5 Prozent Ausschlussklauseln. Falls eine Krankheit aus dem BU-Vertrag ausgeschlossen ist, zahlt die Versicherung nicht, wenn eine Berufsunfähigkeit diese Krankheit zur Ursache hat. Noch alarmierender ist eine andere Zahl: Nach eingetretener Berufsunfähigkeit wurde ein Drittel der Anträge auf Leistung abgelehnt. Hauptgrund: Die Versicherten hatten bei Vertragsabschluss Krankheiten verschwiegen.

Die wichtigsten Ablehnungs- und Erschwernisgründe bei der Beantragung der oben genannten Versicherungen sind in der Praxis:

  • Herz-Kreislauf-Probleme
  • Rücken- und Gelenkproblem
  • Allergien und
  • der psychische Zustand.

Ob jedes Zipperlein oder jede gewünschte Behandlung in diesem Bereich es wert ist, einen künftig nötigen, existenziellen Versicherungsschutz zu gefährden? Natürlich sollten Sie bei ernsthaften Erkrankungen nicht zögern, zum Arzt zu gehen und sich behandeln zu lassen. Ohnehin müssen Sie gegenüber der Versicherung Beschwerden auch dann angeben, wenn Sie wegen ihnen noch nicht ärztlich behandelt wurden. Die beste Lösung ist es deshalb, sich möglichst frühzeitig zu informieren und mit einer Versicherung nicht zu lange zu warten.

Bei unserem neuen Vorsorge-Workshop, der als Pilotveranstaltung erstmals am 20.02.2008 in München stattfindet, erarbeiten wir die Prioritäten und Eckpunkte einer persönlichen Vorsorgestrategie. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.gruendungszuschuss.de/vorsorge_ws.

Verfasst von Andreas Lutz am 14.02.2008 19:04
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2471

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