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News zu Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Businessplan & Co

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

Wie die Arbeitsagenturen den Gründungszuschuss künftig (nicht) vergeben werden


Die Kürzungen beim Gründungszuschuss sind beschlossen, wenn auch noch nicht in Kraft getreten. Dem Bundespräsidialamt liegt das entsprechende Gesetz seit letzter Woche zur Prüfung vor. Nur noch wenige Tagen bzw. Wochen kann man zu den alten Bedingungen gründen. Für künftige Gründer stellt sich nun die Frage: Was muss ich tun, um den Gründungszuschuss im nächsten Jahr überhaupt zu erhalten? Für die Bundesagentur für Arbeit stellt sich die Frage umgekehrt: Was muss ich tun, damit nächstes Jahr möglichst wenige Gründer den Gründungszuschuss erhalten? Denn wenn die Sparziele von Ministerin von der Leyen umgesetzt werden sollen, ist es nötig, einen erheblichen Teil der Anträge abzulehnen.

Die Berater bei den Arbeitsagenturen können einem leidtun. Haben sie bisher Gründungswilligen Mut gemacht und sinnvolle Vorhaben unterstützt, müssen sie nun ständig nach dem Haar in der Suppe suchen. Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, hat es im Bundestag so formuliert: „Die Ausweitung der Entscheidungskompetenz vor dem Hintergrund dieser Einsparungen ist nichts anderes, als dass Sie die Drecksarbeit der Ablehnung nach unten verlagern.“

Diese Woche sind die neuen Geschäftsanweisungen (GA) der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht worden. Wir haben sie unter die Lupe genommen und zahlreiche weitere uns zugetragene Informationen berücksichtigt. Unser Fazit vorweg: Wer professionelle Hilfe in Anspruch nimmt und selbstbewusst sein Recht einfordert, wird den Gründungszuschuss auch weiterhin erhalten. Allerdings sollte man sich die Unterstützung so früh wie möglich holen: Schon beim ersten Termin bei der Arbeitsagentur werden die Weichen in die richtige oder aber in die falsche Richtung gestellt.

Bereits beim ersten Treffen schließen Sie mit Ihrem Berater eine Eingliederungsvereinbarung, die eine Vorentscheidung bezüglich Stellensuche versus Existenzgründung ist und Sie mehrere Monate bindet. Sie werden am Ende des Gesprächs aufgefordert, diese Vereinbarung zu unterschreiben. Wenn Sie unvorbereitet sind, werden die Weichen falsch gestellt. Und es ist schwierig, dies zu korrigieren.

Die Berater werden viel stärker als bisher auf den „Vorrang der Vermittlung“ pochen. Damit ist eigentlich gemeint, dass Arbeitssuchende in einen neuen Job vermittelt werden sollen, bevor die Arbeitslosigkeit überhaupt beginnt. Dieses Prinzip erweitert man jetzt auch auf den Gründungszuschuss: Vorrang hat eine Vermittlung in eine Anstellung. Was dabei zumutbar ist, ein Umzug etwa oder ein deutlich niedrigeres Einkommen, darüber lässt sich streiten. Der Arbeitsberater muss Ihnen – sofern vorhanden - Stellenangebote unterbreiten, bevor er Ihnen den Gründungszuschuss bewilligen darf. Auch hierzu stellen Sie die Weichen bereits bei Ihrem ersten Treffen mit dem Berater.

Einen Rechtsanspruch haben Sie auf die Aushändigung des Antrags auf Gründungszuschuss – egal was einzelne Berater sagen mögen – und auch die Auswahl der fachkundigen Stelle bleibt weiterhin allein Ihnen überlassen. Wenn ein Berater Sie zu einer bestimmten fachkundigen Stelle drängt, zum Beispiel weil diese Gründer besonders kritisch bewertet, so bewegt er sich damit außerhalb der Legalität. Falls Sie darauf eingehen, sollten Sie sich Ihren eigenen Berater suchen, der IHRE Interessen vertritt, um Chancengleichheit herzustellen.

Der Agenturmitarbeiter kann – wie bisher schon – von dem Urteil der fachkundigen Stelle abweichen. Wenn zum Beispiel ein Steuerberater, der nur alle paar Wochen eine Stellungnahme abgibt, ein Formularfeld falsch ankreuzt oder eine ungeschickte Äußerung des Gründers übersieht, so wird dieser Formfehler postwendend zu einer Ablehnung führen. Laut Insidern enthalten 40 Prozent aller abgegebenen Gründungszuschussanträge solche Formfehler. Bisher hat man in solchen Fällen noch einmal beim Gründer nachgefragt, künftig muss alles sofort beim ersten Versuch stimmen.

Auch der Businessplan und insbesondere der Zahlenteil werden von der Arbeitsagentur deutlich strenger unter die Lupe genommen. Bisher hat so mancher Gründer seinen Businessplan irgendwo kopiert und geringfügig angepasst und ist damit häufig durchgekommen. Künftig muss er quasi eine gefährliche Meeresenge durchsegeln, so wie Odysseus zwischen zwischen Skylla und Charybdis: Auf der einen Seite droht eine mangelnde Tragfähigkeit der Gründung, weil es zu lange dauert, um von der Selbständigkeit leben zu können. Auf der anderen Seite kann aber auch eine zu hohe Eigenleistungsfähigkeit zur Ablehnung führen, weil man zu schnell zu viele Einnahmen erzielt. Was dabei zu viel und was zu wenig ist, kann sich je nach Region unterscheiden. Die Details werden von jeder Arbeitsagentur in eigenen „Ermessenslenkenden Weisungen“ geregelt, die im Gegensatz zu den Geschäftsanweisungen nicht veröffentlicht werden.

Nicht nur der Oberarzt, der seine eigene Praxis eröffnet, und andere gemeinhin als „gutverdienend“ geltende Freiberufler werden hier die richtigen Argumente finden müssen, wenn sie weiterhin eine Förderung erhalten wollen. Auch bei der Übernahme eines bestehenden Betriebs oder dem Übergang von einer langjährigen nebenberuflichen zu einer hauptberuflichen Selbständigkeit erwarten die Arbeitsagenturen wieder eine ausführlichere Begründung, nachdem man 2006 die Förderung von Übernahmen gerade erst erleichtert hatte.

Die Arbeitsagenturen haben offenbar ein zusätzliches internes Formular „Begründung für die Förderung“ entwickelt, anhand dessen die Eigenleistungsfähigkeit kritisch überprüft wird. Darüber hinaus haben einige Arbeitsagenturen Fragebögen erarbeitet – zusätzlich zu den bereits bestehenden  Antragsformularen. Sie umfassen ein bis drei Seiten, je nach Arbeitsagentur. Mehrere dieser – inhaltlich ganz unterschiedlichen - Fragebögen liegen uns bereits vor. Hier einige Beispiel für darin gestellte Fragen:

- Stellen Sie bitte kurz dar, warum Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten. Was haben Sie in Vorbereitung auf Ihre Selbständigkeit bereits getan?

- Passt Ihre Berufsausbildung bzw. auch praktische Erfahrungen zur Branche, in der Sie sich selbständig machen wollen?

- Haben Sie bereits praktische Berufserfahrungen in diesem Bereich mit zum Teil eigenständigem Aufgabenbereich sammeln können? Wo und in welchem Umfang? Welche Aufgaben haben Sie erledigt?

- Sind Sie mit den Zukunftprognosen Ihrer Branche vertraut? Teilen Sie uns kurz und konkret mit, welche Quellen Sie dazu nutzen, um herauszufinden, wie die Prognose aussieht.

- Besitzen Sie fundierte kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten? In welcher Form können Sie diese nachweisen? Sind Sie bereit, diese Kenntnisse durch Besuch von Seminaren für Existenzgründer zu erwerben?

- In welchem Umfang konnten Sie bisher Vertriebserfahrung sammeln? Erläutern Sie kurz, wie Sie diese Vertriebserfahrung gesammelt haben und welchen zeitlichen Umfang diese Tätigkeiten eingenommen haben.

- Wissen Sie, wie man eine ordnungsgemäße Rechnung schreibt? Woher wissen Sie das? Kennen Sie sich mit Buchführung aus? Warum? Wissen Sie, wie man betriebliche Kosten berechnet?

- Was tun Sie, wenn die Selbständigkeit im ersten Jahr die geplanten Einnahmen und Gewinne nicht abwirft?

Wer gut vorbereitet in die Gründung geht, wird an diesen Punkten nicht scheitern, zumal alle diese Fragen ja ohnehin in einem ordentlichen Businessplan beantwortet werden. Die Fragebögen sollen die Hürden etwas höher legen und werden sicher so manchen abschrecken. Sie sind auf die ermessenslenkenden Weisungen zugeschnitten, so dass eine einzige „falsche“ Antwort eines weniger gut vorbeiteten bzw. beratenen Gründers zur Ablehnung führen kann.

Besteht die Gefahr, dass eventuell der Zuschuss, auf den sie dringend angewiesen sind, verweigert wird, reagieren viele Gründungswillige mit konfrontativem Auftreten und Drohungen – was allerdings direkt zur Ablehnung führen kann. Schließlich ist der Berater den „Kunden“ mit der Ablehnung erst einmal los. Wird der Gründungszuschuss dann später doch vergeben, belastet dies nicht seine „Quote“. Wir gehen davon aus, dass es eine wahre Flut von Ablehnungen, Widersprüchen und Prozessen vor dem Sozialgericht geben wird.

Nachdem wir uns sehr eingehend mit den neuen Vorschriften beschäftigt haben, sind wir überzeugt, dass von uns unterstützte Gründer und Gründungsvorhaben weiterhin beste Chancen auf den Gründungszuschuss haben. In unseren Basis- und Businessplan-Workshops sowie der individuellen Beratung durch die von uns empfohlenen Existenzgründungsberater bereiten wir Sie auf die Gespräche mit der Agentur vor. Damit wollen wir erreichen, dass die Weichen von Anfang an richtig gestellt werden und Ihnen energieraubende Auseinandersetzungen von vornherein erspart bleiben. Außerdem erhöhen Sie durch eine gute Vorbereitung natürlich auch ganz generell Ihre Erfolgschancen. Wir lassen Sie auch nicht alleine, wenn es zu einer Auseinandersetzung mit der Arbeitsagentur kommen sollte.

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an uns, am besten schon vor dem ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur. Auch wenn wir natürlich nicht jedem Gründer garantieren können, dass er den Gründungszuschuss am Ende erhält, geben wir Ihnen auf jeden Fall frühzeitig ein offenes und ehrliches Feedback darüber, ob Sie mit Ihrem Vorhaben gute Chancen auf den Gründungszuschuss haben oder nicht. Wenn wir von Ihrem Businessplan überzeugt sind, setzen wir alle Hebel in Bewegung, dass Sie den Gründungszuschuss erhalten. Nicht zuletzt haben wir einen umfassenden Überblick, können Ihnen also sagen, ob vergleichbare Businesspläne bereits in einer bestimmten Region „durchgegangen“ sind oder nicht.

Bitte nutzen Sie unser Formular, um in Kontakt mit einem erfahrenen, von uns ausgewählten Existenzgründungsberater in Ihrer Nähe zu kommen. Tun Sie das möglichst frühzeitig, also nicht erst, wenn Sie Ihren Businessplan geschrieben haben.

Die Geschäftsanweisungen zum „neuen“ Gründungszuschuss finden Sie hier.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 14.12.2011 11:42
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=3144

Kommentare

Verfasst von Gentle am 14.12.2011 13:44

Antwort:

Panik ist kein guter Ratgeber, das sehe ich auch so.

Der Gründungszuschuss muss künftig 5 statt 3 Monate vor Auslaufen des ALG1-Anspruchs beantragt werden (bzw. genauer gesagt muss dann spätestens die Gründung erfolgt sein). Wenn Sie also z.B. 12 Monate Anspruch haben, bleiben Ihnen 7 Monate ALG1-Bezug.

Diese Zeit war allerdings noch nie so gedacht, dass man da in Ruhe seine Produkte entwickelt und dann zum letztmöglichen Termin gründet. Die Arbeitsagenturen lassen hochqualifizierten Bewerbern meist einige Monate Zeit, um sich zu orientieren und selbst nach einer Stelle zu suchen bzw. sich auf die Selbständigkeit vorzubereiten. Irgendwann beginnen sie dann aber schon Druck auszuüben. Dieser Druck dürfte künftig noch etwas zunehmen.

Ich empfehle Ihnen, die Vorgehensweise in Ihrem ganz persönlichen Fall so früh als möglich mit einem erfahrenen Existenzgründungsberater durchzusprechen (http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=103). Eine preisgünstige Alternative zum Einstieg sind unsere Basis-Seminare, in denen wir den Umgang mit der Arbeitsagentur anhand von Beispielen und Fragen aus dem Teilnehmerkreis durchsprechen: http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/basis-workshop.htm


Verfasst von Kuki am 15.12.2011 17:14

Antwort:

Vielen Dank für die ausführliche Schilderung, die gut illustriert, wie Gespräche mit der Arbeitagentur künftig ablaufen werden.

In unseren Seminaren (z.B. http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=51) und unseren individuellen Beratungen spielte schon bisher das richtige Verhalten gegenüber der Arbeitsagentur eine große Rolle, durch die Umwandlung in eine Ermessensleistung hat die Bedeutung der Gesprächsvorbereitung noch erheblich zugenommen. Mit dem richtigen Verständnis der Vorgaben und Anreizsituation der Arbeitsberater steigen aber die Chancen, das gewünschte Ergebnis zu erreichen.

Mit sozialrechtlicher Lücke meinen Sie, dass Sie erst nach der Gründung erfahren, ob Sie die Förderung erhalten, nehme ich an. Diese Situation bestand schon bisher, nur dass die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung geringer war. Wenn Sie den Antrag frühzeitig stellen, liegt die Entscheidung der Arbeitsagentur vor, noch bevor die Selbständigkeit beginnt. Wenn sie negativ ausfällt, hätten Sie dann die Möglichkeit, die Selbständigkeit wieder abzumelden. Wenn der Vorlauf groß genug ist, können Sie auch noch das Ergebnis eines evtl. Widerspruchsverfahrens abwarten.


Verfasst von Mike am 16.12.2011 09:30

Antwort:

Der Tag der Aufnahme der hauptberuflichen Selbständigkeit (entsprechendes von Ihnen angegebenes Datum in Gewerbe- bzw. steuerlicher Anmeldung!) ist entscheidend.

Allerdings besteht wie in http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3145 dargestellt die Möglichkeit, bereits während der Ruhezeit zu gründen. Evtl. ist das ja für Sie interessant. Dann könnten Sie jetzt zum alten Recht gründen und würden den GZ zeitlich verzögert, aber in vollem Umfang ab dem 1.7.2012 erhalten. Vor allem könnten Sie dann jetzt schon aktiv werden und Ihre Selbständigkeit vorantreiben!

Ich empfehle Ihnen dringend, sich in dieser Sache mit einem erfahrenen Existenzgründungsberater abzusprechen (http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=103), denn in einem persönlichen Gespräch ergeben sich oft noch zusätzliche Handlungsalternativen. Bei Bedarf ziehen wir auch einen erfahrenen Arbeitsrechtler hinzu. So lassen sich manchmal ärgerliche Ergebnisse - wie von Ihnen angedeutet - von vorn herein vermeiden.

Beste Grüße

Andreas Lutz, gruendungszuschuss.de


Verfasst von GZ-Profi am 16.12.2011 09:40


Verfasst von Domink am 16.12.2011 17:02

Antwort:

Ja, das neue Recht ist noch nicht in Kraft getreten. :)


Hallo Dominik,

du profitierst definitiv noch von der alten Regelung - wenn die Unterlagen in Ordnung sind, kann nichts mehr schief gehen. Viel Erfolg!

Verfasst von GZ-Profi am 17.12.2011 08:40


Verfasst von Hauke am 17.12.2011 21:24

Antwort:

Hallo,

die Antragsunterlagen auf Gründungszuschuss können Sie sofort abholen. Die Gründung darf erst zum 2. Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen, in Ihrem Fall am 2.1. Wenn zu diesem Zeitpunkt das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist, gilt das alte Recht. Sie sollten allerdings versuchen, die Antragsunterlagen möglichst zeitnah nachzureichen.

Sollte das Gesetz doch schon vorher in Kraft treten, sollten Sie es aber nicht darauf beruhen lassen, dass Ihr Antrag dann einfach abgelehnt wird. Es ist ja nun nicht so, dass es nach neuem Recht keinen Gründungszuschuss mehr gäbe. Beachten Sie auch unseren Beitrag zum Thema "Gründen während der Ruhezeit".

Es gäbe hier sicher noch einiges anzumerken. Ich empfehle Ihnen wie allen gründern ganz dringend, einen erfahrenen Existenzgründungsberater als Begleiter zu engagieren, wie wir sie unter www.gruendungszuschuss.de/fachkundige_stellen empfehlen. Suchen Sie das Gespräch am besten noch vor Weihnachten.

Viel Erfolg für Ihr Vorhaben!


Verfasst von Hauke am 18.12.2011 13:06

Antwort:

Bitte lesen Sie dazu den Beitrag unter:

http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3136


Verfasst von Spirit am 18.12.2011 17:49

Antwort:

Grundsätzlich darf die Arbeitsagentur die Beantwortung zusätzlicher Fragen durchaus verlangen. Allerdings haben Sie die Fragen bereits in Ihrem Businessplan beantwortet. Falls das unkompliziert möglich ist, würde ich beim Berater vorbeischauen, ihn darauf hinweisen, dass die Gründung ja noch zum alten Recht erfolgte und eine Prüfung auf dessen Grundlage erfolgen sollte. Wenn er trotzdem auf dem Ausfüllen der Unterlagen besteht, würde ich fragen, ob er denn gegenüber dem Businessplan zusätzliche Angaben erwartet. 

Gerne können wir Ihnen einen erfahrenen Gründungsberater in Ihrer Region empfehlen, der Sie ansonsten bei der Beantwortung der Fragen unterstützt. Unsere Berater haben bereits Erfahrungen mit dem Ausfüllen dieser Zusatzfragebogen.


Verfasst von Jochen am 19.12.2011 01:24

Antwort:

Wenn Sie das Gewerbe bzw. die freiberufliche selbständige Tätigkeit noch nicht angemeldet haben, können Sie die Anmeldung zu einem früheren Datum vornehmen und dann die Arbeitsagentur über das frühere Datum informieren.

Wenn alles schon abgegeben ist, könnten Sie es ganz analog versuchen: Gewerbeanmeldung korrigieren und damit dann zur Arbeitsagentur gehen.

Viel Erfolg!


Verfasst von Sander am 19.12.2011 16:34

Antwort:

Was meinen Sie mit Textteile? Den Gesetzestext?


Verfasst von DB am 20.12.2011 13:39

Antwort:

Ihre Frage habe ich bereits an anderer Stelle ausführlicher beantwortet.


Verfasst von DB am 20.12.2011 13:45

Antwort:

Ja, gefördert wird ja der Übergang in die hauptberufliche Selbständigkeit. Erkundigen Sie sich beim Gewerbe-/Finanzamt, ob eine Ummeldung möglich ist. Diese kann dann ggü. der Arbeitsagentur als Nachweis über das Gründungsdatum dienen. Ansonsten müssen Sie den Übergang selbst erklären.


Verfasst von Jochen am 21.12.2011 23:16

Antwort:

Ich würde so schnell wie möglich persönlich zur Arbeitsagentur gehen und mitteilen, dass Sie aus der neben- eine hauptberufliche Selbständigkeit machen. Auf die Wirksamkeit des Poststempels würde ich persönlich mich an Ihrer Stelle nicht verlassen.


Verfasst von Friedegard Diestelkamp am 29.12.2011 23:40

Antwort:

Alle Achtung, was Sie alles an Standbeinen entwickelt haben. Schade allerdings, dass es trotzdem nicht ganz reicht und Sie zusätzlich ALG II benötigen. In dieser Situation käme ergänzend zum ALG II Einstiegsgeld in Frage. Dies wird jedoch nur bezahlt, wenn Sie sich selbständig machen, nicht, wenn Sie es bereits sind. Trotzdem lohnt sich vielleicht das Gespräch mit einer auf ALG II spezialisierten Beratungsstelle, ob es noch weitere Ansatzpunkte gibt.


Verfasst von nadine am 03.01.2012 23:01

Antwort:

Wenn Sie keinen Anspruch auf ALG1 haben, aber ALG2 beziehen, können Sie sich mithilfe von Einstiegsgeld selbständig machen. Das ist zwar deutlich niedriger als der Gründungszuschuss, wird aber zusätzlich zum ALG2 bezahlt. Unter www.gruendungszuschuss.de/einstiegsgeld finden Sie weitere Informationen. Viel Erfolg für Ihr Vorhaben!


Verfasst von Salvatore Bonelli am 09.01.2012 15:53

Antwort:

Hallo Herr B.,

wir berichten auf unserer Website seit vielen Monaten über die anstehende Neuregelung und betreiben umfangreiche Pressearbeit, damit es möglichst viele Betroffene erfahren.

So wie Sie es schildern haben Sie tatsächlich keinen Anspruch auf Gründungszuschuss mehr, weil es nach dem neuen Recht jetzt an einem ausreichenden Restanspruch auf Arbeitslosengeld I fehlt.

Ich gehe davon aus, dass die Arbeitsagentur Sie über die anstehende Neuregelung informiert hätte, wenn Sie Ihr Interesse an einer Gründung im alten Jahr zum Ausdruck gebracht hätten. Ich vermute, dass das nicht der Fall war.

Falls das nicht so ist, empfehle ich Ihnen die telefonische Beratung durch einen Arbeitsrechtler (vgl. www.gruendungszuschuss.de/fragen). Schildern Sie die genaue Situation, was gesprochen wurde und er kann Ihnen sagen, ob es hier eine Verletzung von Informationspflichten gegeben hat.

Viel Erfolg!


Verfasst von EL am 10.01.2012 18:08

Antwort:

Wenn Sie von "Selbstschutz" sprechen, gehe ich davon aus, dass es Mobbing gegeben hat oder sie die Anstellung gesundheitlich oder psychisch in Ihrer Gesundheit beeinträchtigt hat. Wenn ein Arzt zur Kündigung geraten hat, wäre dies ein wichtiger Grund zur Eigenkündigung - in diesem Fall müsste die Arbeitsagentur von einer dreimonatigen Sperrzeit absehen.

Wenn Sie gegenüber der Arbeitsagentur angeben, dass Sie "selbst gekündigt haben, um sich selbständig zu machen", so wird dies neuerdings sehr kritisch beurteilt, weil man dann unterstellt, sie würden sich so oder so selbständig machen - mit oder ohne Förderung. Die Vergabe einer Förderung wäre dann aus Sicht der Arbeitsagentur überflüssig - ein "Mitnahmeeffekt".

Ich rate Ihnen und anderen Gründungswilligen dringend und so früh als möglich zu einer persönlichen Beratung. Mit einem erfahrenen Gründungsberater an der Seite steigen Ihre Chancen auf den Gründungszuschuss ganz erheblich. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit uns auf: www.gruendungszuschuss.de/beratung.


Verfasst von hf am 17.01.2012 16:27

Antwort:

Da Sie nach dem 28.12.11 gründen, gilt neues Recht. Der zusätzliche Fragebogen zielt auf das Thema Eigenleistungsfähigkeit. Mit unseren Beratungskunden und Seminarteilnehmern entwickeln wir individuelle Argumentationlinien, um nicht in einer der zahlreichen Fallstricke zu treten, die die Agentur ausgelegt hat. Gerne können Sie die Frage bzw. den Fragebogen in Ihren Worten beantworten, anschließend sollten Sie den Text mit einem unserer Berater durchsprechen und anpassen. Gerne schauen wir bei der Gelegenheit die Unterlagen noch mal kurz an und geben zusätzliche Tipps, mit denen Sie Ihre Chancen verbessern können.


Verfasst von Vadim am 24.01.2012 11:15

Antwort:

So wie Sie es beschreiben, sollten für Sie die alten Regelungen gelten. Ich würde an Ihrer Stelle jetzt aber schon einmal nachfragen, wann Sie denn mit einem Bescheid rechnen können. Bewahren Sie auch unbedingt die Unterlagen auf, die nachweisen, dass Sie den Antrag abgegeben haben. Wenn Sie es persönlich getan haben, ist das ja dem entsprechenden Berater bekannt und er hat dazu wahrscheinlich im Computersystem eine Notiz gemacht. Viel Erfolg für Ihr Vorhaben!


Verfasst von JR am 29.01.2012 12:16

Antwort:

Da hat man Sie regelrecht reingelegt. Wenn Sie nämlich gründen und vorher keinen Antrag auf Gründungszuschuss abgeholt haben, können Sie den Antrag nachträglich nicht mehr stellen, denn es gilt das Prinzip "keine Leistung ohne vorherigen Antrag" (in diesem Fall abgewandelt "keine Leistung ohne vorherige Antragsabholung") - und schon hat die Arbeitsagentur Geld gespart und viel Arbeit gespart.

Mit dieser Abschreckungstaktik erreichen die Arbeitsagenturen, dass viel weniger Anräge gestellt werden. Die, die sich davon nicht abschrecken lassen und unbeirrt einen gut vorbereiteten Antrag auf Gründungszuschuss stellen, für die ist dann letztlich Geld da, selbst wenn in Einzelfällen erst ein Widerspruchsverfahren durchgestanden werden muss.

In unserer Antragsberatung klären wir, wie die Chancen hinsichtlich Kriterien wie Vermittelbarkeit, Eigenleistungsfähigkeit, Tragfähigkeit und persönliche Eignung tatsächlich stehen und erarbeiten eine individuelle Strategie, um die Chancen auf  eine erfolgreiche Antragstellung zu optimieren. Wenn wir überzeugt sind, dass ein Antrag die Kriterien der Agentur erfüllt, geben wir nicht nur die fachkundige Stellungnahme, sondern übernehmen mit dem "Kosten-Airbag" auch die Kosten für den Rechtsanwalt, sollte es trotzdem zu einem Widerspruch kommen, denn wir sind überzeugt, dass dieser Widerspruch dann beste Chancen auf Erfolg hat.


Verfasst von Katharina am 28.02.2012 16:01

Antwort:

Das sind typische Themen, wie wir sie in unserer Antragsberatung mit unseren Kunden diskutieren und zu denen wir individuelle Antworten geben.

Was die Eingliederungsvereinbarung betrifft, so ist das Ziel natürlich, dass darin die Selbständigkeit als Ziel verankert wird. Sich einfach zu weigern, die Vereinbarung zu unterschreiben kann zu einem offenen Konflikt führen, darum sind die richtigen - zu Ihrer Person und Branchensituation passenden - Argumente so wichtig.


Verfasst von Jörg am 18.03.2012 21:20

Antwort:

Entscheidend ist, dass Sie sich noch nicht hauptberuflich selbständig gemacht haben. Sie sollten auf jeden Fall mit einem erfahrenen Gründungsberater sprechen, was sich in dieser Situation machen lässt. Das hängt von den konkreten Umständen ab. Füllen Sie das Formular unter http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=103 aus und wir stellen den Kontakt zu einem Berater in Ihrer Nähe her oder kreuzen Sie München an für eine telefonische Beratung direkt durch uns.


Verfasst von Marion Müller am 12.04.2012 12:26

Antwort:

Hallo Frau Müller,

solche Geschichten bekommen zurzeit alle Gründer zu hören, egal ob sie objektiv vermittelbar sind oder nicht. Lassen Sie sich nicht verunsichern und stellen Sie auf jeden Fall Ihren Antrag auf GZ.

Zu 1. Ja, die Darstellung der eigenen Bemühungen bei der Stellensuche, aber auch was die Arbeitsagentur an Vermittlungsversuchen unternommen hat und zu welchem Ergebnis das geführt hat, ist unbedingt empfehlenswert. Das kann auch in den Businessplan unter persönliche Eignung einfließen. Auch die Motivation zur Selbständigkeit kann ein wichtiges Argument sein.


Zu 2. Welche Argumente die Richtigen sind, hängt immer vom Einzelfall ab. Deshalb entwickeln wir mit unseren Kunden im Rahmen der Antragsberatung eine individuelle Argumentationsstrategie. Im Gespräch mit dem Kunden ergeben sich oft wichtige Punkte, die der Kunde selbst gar nicht als entscheidend wahrgenommen hat.

Viel Erfolg für Ihr Vorhaben!

Beste Grüße Andreas Lutz


Verfasst von Maria am 05.02.2014 23:07

Antwort:

Hallo Maria,

unser Tipp: wählen Sie frühzeitig eine erfahrende und kompetente fachkundige Stelle aus: bit.ly/Xs53bb

Die hilft Ihnen auch beim Umgang mit der Arbeitsagentur, damit es klappt mit dem Gründungszuschuss.

Herzliche Grüße
Christian Bussler

 


Verfasst von Alexander am 28.04.2014 13:39


Verfasst von Andreev am 29.06.2014 21:50


Verfasst von Ivan am 27.09.2017 19:41

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