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News zu Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Businessplan & Co

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

Neue Angebote: Antragsberatung und Airbag verhelfen Ihnen zum Gründungszuschuss


(gruendungszuschuss.de) Auf die Gesetzesänderung beim Gründungszuschuss reagieren wir mit zwei neuen Angeboten, die unseren Kunden bestmögliche Aussichten auf die Förderung sichern: Im Rahmen der "Antragsberatung" sagen wir Ihnen schon vor dem ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur ganz konkret anhand einer Skala von 1 bis 10, wie wir Ihre Chancen auf Gründungszuschuss einschätzen und besprechen mit Ihnen, was Sie tun können, um Ihre Aussichten deutlich zu steigern.

Aussichtsreichen Antragstellern mit überzeugendem Businessplan bieten wir im Rahmen der fachkundigen Stellungnahme künftig zudem einen "Kosten-Airbag" an, in dessen Rahmen wir die Kosten für einen Rechtsanwalt übernehmen, falls es trotz optimaler Vorbereitung im ersten Schritt zu einer Ablehnung kommen sollte. Der Arbeitsrechts-Experte berät Sie und formuliert gemeinsam mit Ihnen den Widerspruch.

Die Arbeitsagenturen setzen auf Abschreckung. Zurzeit erzählen Sie jedem Gründungsinteressenten dieselbe Geschichte: "Für Sie gibt es keinen Gründungszuschuss, die Mittel sind dieses Jahr schon aufgebraucht, Sie finden doch problemlos eine Stelle, Fachkräfte werden gesucht."

Tatsächlich hat die Bundesagentur für Arbeit aber eine Milliarde Euro Budget für den Gründungszuschuss eingeplant, genügend Geld, um dieses Jahr 90.000 Existenzgründungen zu fördern (Vorjahr: 134.000). Aber die Förderung bekommen nur diejenigen, die sich von der Taktik der Arbeitsagentur nicht abschrecken lassen und nicht in eine der zahlreichen ausgelegten Fallstricke treten, über die wir in den letzten Ausgaben berichtet haben. Das ist ungerecht, denn eigentlich sollten allein die Aussichten des Vorhabens über die Förderung entscheiden.


Neue Vorgehensweise erforderlich


Die neue Situation erfordert eine neue Vorgehensweise. Bisher kamen viele Gründer erst ins Beratungsgespräch zu uns, nachdem sie ihren Antrag auf Gründungszuschuss abgeholt und – gegebenenfalls mithilfe unseres Businessplantools, unserer Seminare und Bücher zum Thema – eine erste Version ihres Businessplans erstellt haben. Inzwischen kommt die Mehrzahl der Gründer bereits vor oder unmittelbar nach dem ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur zu uns. Je früher, desto besser: Schon beim ersten Termin bei der Behörde müssen Sie in der Regel eine Zielvereinbarung unterschreiben, an die Sie dann möglicherweise mehrere Monate gebunden sind.

Neu: Antragsberatung

Damit Sie die Weichen schon beim ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur in die richtige Richtung stellen können, bieten wir eine spezielle Antragsberatung an. In einem in der Regel einstündigen (maximal zweistündigen) Gespräch geben wir Ihnen ein offenes und direktes Feedback. Wir sagen Ihnen ganz konkret, wie wir die Tragfähigkeit, persönliche Eignung, Vermittlungs- und Eigenleistungsfähigkeit auf einer Skala von 1 bis 10 aktuell und potenziell einschätzen. Wir geben Ihnen dann Tipps und Empfehlungen für den weiteren Umgang mit der Arbeitsagentur, zur optimalen Vorgehensweise und zum Timing sowie zur weiteren Gründungsvorbereitung. Wenn Sie unsere Hinweise umsetzen, haben Sie unserer Überzeugung nach bestmögliche Aussichten, den Gründungszuschuss zu erhalten. Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie bei den weiteren Schritten. So haben Sie die besten Chancen, dass Ihr Antrag auf Gründungszuschuss unmittelbar bewilligt wird.

Fachkundige Stellungnahme allein genügt nicht mehr

Am Ende der Gründungsvorbereitung steht die fachkundige Stellungnahme. Es gibt neben uns viele weitere Stellen, die die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens bescheinigen können. Ein Stempel irgendeiner Stelle genügt aber nicht mehr, um den Gründungszuschuss zu erhalten. Wenn Sie uns mit Ihrem Konzept überzeugen und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung erfüllen, bieten wir Ihnen an, nicht nur die fachkundige Stellungnahme zu erstellen - sondern wir gehen auch mit ins Risiko. Wir bieten dann eine fachkundige Stellungnahme plus "Kosten-Airbag".

Natürlich können wir angesichts der auf Ermessen beruhenden und damit schwer nachvollziehbaren Entscheidungssituation nicht ausschließen, dass auch einzelne von uns betreute und befürwortete Gründer im ersten Schritt abgelehnt werden. Wenn Sie das Pech haben, von einer solchen ungerechten Entscheidung betroffen zu sein, lassen wir Sie aber nicht allein, sondern setzen uns mit aller Kraft für Sie ein und übernehmen im Rahmen des "Kosten-Airbag" das Honorar für einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der Sie berät und bei der Formulierung des Widerspruchs unterstützt. Ein von einem Anwalt formulierter Widerspruch hat erfahrungsgemäß deutlich höhere Erfolgschancen als ein selbst formulierter Widerspruch, insbesondere wenn es um die Überprüfung einer Ermessensentscheidung geht. Denn in diesem Fall geht es darum, ob die Agentur das Ermessen pflichtgemäß angewendet hat. Durch die bereits im Rahmen der Antragsberatung empfohlenen Schritte stellen wir sicher, dass Sie auch im Widerspruchsverfahren optimale Argumente haben, um zu Ihrem Recht zu kommen.

Sie sind an einer Antragsberatung interessiert? Dann füllen Sie bitte das Formular www.gruendungszuschuss.de/fachkundige_stellen aus und geben Sie im Feld "Fragen" das Stichwort "Antragsberatung" an. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen zwecks Terminvereinbarung.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 01.02.2012 14:18
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=3169

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