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Sozialversicherung

Bundesrats-Initiative gegen Künstlersozialkasse löst Proteststurm aus


(gruendungszuschuss.de) Am Freitag, den 19. September entscheidet der Bundesrat über eine Initiative zur Abschaffung der Künstlersozialkasse (KSK). „Zumindest unternehmerfreundlich reformiert“ werden soll die KSK, so die Forderung weiter. Die Initiative, hinter der sieben Bundesländer standen, hat zu einem Proteststurm geführt – und zu hastigem Zurückrudern der beteiligten Länder. Es gilt deshalb mittlerweile als sicher, dass es zu keiner Abschaffung kommen wird. Jetzt steht allerdings zu fürchten, dass damit auch die dringend benötigte unternehmerfreundliche Reform der KSK unter den Tisch fällt.

Der Deutsche Kulturrat, Spitzenverband der Bundeskulturverbände, brachte es am 9. September ans Licht: Die am Tag zuvor veröffentlichte Bundesdrucksache 558/1/08 enthielt eine Empfehlung, in der mehrere Ausschüsse – der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Innere Angelegenheiten – vom Bundesrat forderten, „dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird“. Die Forderung ist Teil des „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)“ über den der Bundestag am 19. September 2008 abstimmt.

Nach Angaben des Deutschen Kulturrates ging die Initiative auf sieben Bundesländer zurück: Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Bayern, Berlin und das Saarland hatten sich der Stimme enthalten, die restlichen Bundesländer die Empfehlung abgelehnt.

Olaf Zimmermann, der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats sprach von einer „perfiden Attacke“. Hier solle klammheimlich, in einer Nacht- und Nebelaktion, das wichtigste Instrumentarium der Kulturförderung abgeschafft werden.

Die beteiligten Länder waren entweder ungewöhnlich mutig oder hatten tatsächlich darauf gehofft, dass sie einen Überraschungscoup landen könnten. Die KSK hat nämlich eine mächtige Lobby. Neben Künstlern profitieren vor allem Journalisten und Autoren von der Künstlersozialkasse. Anders als andere Selbständige zahlen sie nur den „Arbeitnehmeranteil“ an der Sozialversicherung. Der „Arbeitgeberanteil“ wird aus Steuergeldern sowie aus Pflichtbeiträgen der sogenannten Verwerter finanziert. Traditionell waren dies Verlage, Plattenfirmen, Konzertveranstalter, Theater, Museen usw. In jüngster Zeit hatte man die Pflichtabgabe de facto auf alle Unternehmen ausgeweitet, die nun - spätestens bei Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung - fünf Jahre rückwirkend die Abgabe in Höhe von zurzeit 4,9 Prozent auf alle in Anspruch genommenen künstlerischen und publizistischen Fremdleistungen entrichten müssen.

Ganz besonders diese rückwirkende Abgabeverpflichtung bringt die Unternehmen und ihre Vertreter zur Weißglut: Nicht selten dürften die nun nachträglich erhobenen Abgaben höher sein, als der tatsächlich erzielte Gewinn. Von der „Zusatzabgabe“ sind nicht nur Verwerter betroffen, sondern alle, die zum Beispiel für ihre Werbung Texter, Grafiker oder Webdesigner als freie Mitarbeiter beschäftigen oder beschäftigt haben. Die entsprechenden Honorare sind buchhaltungsmäßig getrennt zu erfassen und die zusätzliche Abgabe unaufgefordert zu melden und abzuführen. Wir hatten in unserem Newsletter bereits ausführlich hierüber berichtet und vor Nachzahlungen in erheblichem Umfang gewarnt.

Die Reaktionen der betroffenen Künstler und Publizisten auf den Überraschungsangriff gegen die KSK können nicht überraschen: Für inzwischen mehr als 160.000 Versicherte würden sich - womöglich über Nacht – die Sozialversicherungsbeiträge verdoppeln. Bei einem gegenüber der KSK gemeldeten durchschnittlichen Jahreseinkommen der Versicherten von 12.616 Euro eine existenzielle Bedrohung!

Interessant war zu beobachten, wie in den letzten Tagen ein Bundesland nach dem anderen zurückruderte und sich zur KSK bekannte. Erfreulicherweise wurde zumindest in einem Teil der Pressebeiträge auf den enormen bürokratischen Aufwand und die Rechtsunsicherheit hingewiesen, der kleinen und mittleren Unternehmen durch die Ausweitung der KSK-Abgabe entsteht. Verschiedentlich wurde auch gefordert, den Kreis der KSK-Versicherten auf tatsächlich unterstützungsbedürftige Künstler und Publizisten einzugrenzen.

Die Zahl der Versicherten war von 47.700 im Jahr 1991 auf 157.800 im Jahr 2007 gestiegen, das ist eine Zunahme von 230 Prozent. Der nötige Finanzierungsbedarf steigt natürlich schneller als die Zahl der Versicherten. Dies macht ein Blick auf die Haushaltszahlen der KSK deutlich: Kam sie 1991 noch mit 136 Mio. Euro aus, so waren es 2007 bereits 607 Millionen (+346 Prozent). Rund 180 Mio. davon müssen die Kunden von Künstlern und Publizisten beisteuern. Die nachträglich eingeführte Abgabe hat bisher zu zusätzlichen Einnahmen von rund 14 Mio. Euro geführt, steht also noch ganz am Anfang. Oder doch schon kurz vor dem Aus?

Verfasst von Andreas Lutz am 18.09.2008 15:27
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=160&showblog=2587

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