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Sozialversicherung

Update zum Rentenzwang-Gesetz: Ergebnisse des FDP-Fraktionskongresses


In der Sommerpause hatten einige Medien bereits das Ende des geplanten Rentenzwangs für Selbständige verkündet, tatsächlich gehen die Beratungen über das Gesetzesvorhaben aber fahrplanmäßig weiter. Am letzten Donnerstag veranstaltete die FDP einen Fraktionskongress (eine öffentliche Diskussionsveranstaltung mit mehreren externen Rednern, keine fraktionsinterne Besprechung) zu diesem Thema. Dabei wurden neue Details bekannt.

Dieser Kongress fand am 13. September von 15:00 bis 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Fraktion im Berliner Reichtstag statt. Eingeladen hatten die FDP-Abgeordneten Johannes Vogel und Dr. Heinrich Kolb, die auch an unseren Gesprächen mit Ministerin von der Leyen beteiligt waren.

Tim Wessels hat für uns teilgenommen und am Freitag im Rahmen einer Telko für Mitglieder des VGSD e.V. (www.vgsd.de) ausführlich über Stimmung und Ergebnisse berichtet. Er hatte im Frühsommer eine Petition gegen das Gesetz initiiert, das innerhalb von zwei Wochen 80.000 Selbständige mitgezeichnet hatten. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.

In der FDP gibt es Bestrebungen, die Rentenversicherungspflicht für Selbständige möglichst noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen, um Fakten zu schaffen. Man fürchtet, dass eine andere Regierung sonst "noch Schlimmeres" umsetzen. Konkret ist damit eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Wahlmöglichkeit gemeint. Kritische Fragen von Teilnehmern nach der grundsätzlichen Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Gesetzes wurden auf der Veranstaltung immer wieder mit diesem Argument beantwortet. In jüngerer Zeit werden ungeliebte Gesetze dieser Art gerne als "alternativlos" bezeichnet, damit wird jegliche Diskussion unterbunden.

Der Monatsbeitrag soll 262,50 Euro, also zehn Prozent der "monatlichen Bezugsgröße" betragen (zurzeit 2.625 Euro). Die Beitragspflicht beginnt bei einem monatlichen Gewinn von mehr als 450 Euro (künftige Geringfügigkeitsgrenze nach Erhöhung von aktuell 400 Euro, aus den 400-Euro-Jobs sollen ab 1. Januar 2013 450-Euro-Jobs werden).

Wer im Jahresmittel weniger als 1.666,67 Euro Gewinn erzielt (20.000 Euro/Jahr), kann auf Antrag niedrigere, einkommensabhängige Beiträge leisten, vermutlich in Höhe von zwölf bis 15 Prozent des Gewinns. Zusammen mit den hohen Mindestbeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung dürfte dies die finanzielle Leistungsfähigkeit vieler Selbständiger mit einem Jahresgewinn von unter 20.000 Euro trotzdem übersteigen. Positiv: Für Gründer soll es eine fünfjährige Schonzeit geben, erst dann sollen die monatlichen Mindestbeiträge greifen.

Neben Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sollen private Renten- und Lebensversicherungen zulässig sein, insbesondere die Rürup-Rente. Wie von uns gefordert, sollen auf jeden Fall auch fondsgebundene Versicherungen akzeptiert werden.

Ob Anlagen ohne Versicherungsmantel genügen, wird diskutiert und von der FDP gefordert, ist aber keineswegs sicher. Dass Immobilien anerkannt werden, könnte nach wie vor an der Komplexität der Umsetzung scheitern. Die von uns geforderte Akzeptanz von Direktanlagen, zum Beispiel Anlagen in Aktienfonds auf einem Sperrkonto für die Altersvorsorge, ist ebenfalls noch sehr unsicher. Die Gefahr ist groß, dass unter dem Strich ein Gesetz herauskommt, das vor allem der Versicherungsindustrie nutzt.

Die Machbarkeitsstudie von McKinsey zur bürokratischen Umsetzung, von Frau von der Leyen beauftragt, liegt noch nicht vor. Man rechnet damit "in den nächsten Wochen". Die Verzögerungen deuten darauf hin, dass der bürokratische Aufwand für die Überwachung des Rentenzwangs ganz erheblich sein wird.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 19.09.2012 10:30
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=160&showblog=3266

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