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Gründungszuschuss

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Neue Gruendungsfoerderung: Zu 90 Prozent Ueberbrueckungsgeld, zu zehn Prozent Ich-AG


(ueberbrueckungsgeld.de) Der gestrigen Einigung in der Koalition über die neue Gründungsförderung ging ein langer Streit zwischen den Koalitionsparteien voraus. Wer hat bei der neuen Gründungsförderung seine Interessen durchgesetzt: Union, SPD oder Bundesagentur für Arbeit?

- Rechtsanspruch: Dies war der Hauptstreitpunkt zwischen SPD und Union. Letztere wollte ebenso wie die Bundesagentur für Arbeit den von der SPD eingeführten Rechtsanspruch auf Förderung kippen. Der Kompromiss: In den ersten neun Monaten, während der der größte Teil der Förderung fließt, bleibt es bei dem Rechtsanspruch, die sechsmonatige Verlängerung ist dagegen eine Ermessensentscheidung. Zugleich werden der Gründung aber Eignungstests ("Profiling") vorgeschaltet, über die zusätzliche Ermessensspielräume entstehen.

- Ausgaben für die Förderung: Hier haben sich Union und Bundesagentur für Arbeit durchgesetzt, die die Ausgaben für die Gründungsförderung um ein Drittel von gut drei auf zwei Milliarden Euro pro Jahr senken wollten. Die Einsparung erfolgt vor allem durch den Ausschluß von Arbeitslosen, deren Restanspruch auf Arbeitslosengeld I zum Zeitpunkt der Gründung weniger als drei Monate beträgt, die Anrechnung der Förderung auf den Arbeitslosengeld-I-Anspruch und Kürzungen der Förderung bei Gründern mit niedriger Anspruchshöhe.

- Ausgestaltung: Gemessen an Dauer und Höhe orientiert sich die Förderung weitgehend am Übebrückungsgeld. Aus sechs sind neun Monate geworden, aus einem prozentualen Zuschlag zum Arbeitslosengeld in Höhe von 69,5 Prozent eine pauschale Zuzahlung von 300 Euro. Von der Ich-AG bleibt dagegen nur die fixe Zahlung von 300 Euro in den Monaten zehn bis 15 der Förderung. Die bisherige Verdienstgrenze der Ich-AG entfällt, ebenso voraussichtlich die Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung. Nicht durchsetzen konnte sich die Union dagegen mit dem Vorschlag einer kreditfinanzierten Aufbauförderung.

Bei einem Arbeitslosengeld-Anspruch von 500 Euro monatlich macht der "Ich-AG-Teil" der Förderung 20 Prozent der Förderung aus, ab einem Arbeitslosengeld-Anspruch von 1.500 Euro sind es sogar weniger als 10 Prozent. Die Ich-AG bleibt also nur noch als "Wurmfortsatz" des Überbrückungsgelds bestehen.

Fazit: CDU und vor allem Bundesagentur für Arbeit konnten sich mit ihren Vorstellungen weitgehend durchsetzen. Dafür konnte die SPD den Rechtsanpruch auf die Förderung verteidigen, wenn auch mit erheblichen Zugeständnissen. Zusammenfassend kann man bei der Gründungsförderung von einem "neuen, reformierten Überbrückungsgeld" sprechen. Von der Ich-AG bleibt dagegen nur sehr wenig erhalten.

Verfasst von Andreas Lutz am 17.05.2006 13:05
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2147

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