Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Seehofer gegen Gründungszuschuss-Kürzungen


(gruendungszuschuss.de) Die bayerische Staatsregierung hat sich ganz klar gegen die Kürzungen des Gründungszuschusses ausgesprochen und dazu beigetragen, dass der Bundesrat die Gesetzesänderungen am 8. Juli  abgelehnt hat. Nach einer entsprechenden Stellungnahme des bayerischen Wirtschaftsministeriums haben wir nun auch Antwort auf einen Brief unseres Mitstreiters Wolfgang Dykiert an den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer erhalten, den wir in Auszügen unten veröffentlichen.

Der Brief macht deutlich, dass die von Seehofer geführte Landesregierung die Kürzungen ablehnt und lässt insoweit nichts an Klarheit vermissen. Auch freuen wir uns über die klare Absage an das Gesetzesvorhaben in der Länderkammer und ihren zuständigen Ausschüssen. Allerdings muss der Bundesrat dem Gesetz gar nicht zustimmen, es entscheidet letztlich allein der Bundestag. Wir müssen die folgenden Worte also daran messen, ob auch die bayerischen CSU- und FDP-Abgeordneten im Bundestag das Gesetzesvorhaben ablehnen. Die CSU konnte auf diesem Weg schon manches Gesetz verhindern oder modifizieren, wenn es Seehofer auf einen Streit mit den anderen Fraktionen ankommen ließ. Wir sind gespannt, welche Taten den folgenden Worten folgen.

Hier Auszüge aus dem Brief von Ministerialdirigent Anton Hofmann (Bayerische Staatskanzlei) an Wolfgang Dykiert:

„Ministerpräsident Seehofer dankt Ihnen für Ihr Schreiben … Die Bayerische Staatsregierung teilt Ihre Auffassung, dass der Gründungszuschuss ein wichtiges und erfolgreiches Instrument der Arbeitsmarktförderung darstellt, und dass Abstriche bei Förderungsdauer und –konditionen daher abzulehnen sind.

Bayern hat daher sowohl in den Ausschüssen des Bundesrats für Arbeit und Sozialpolitik sowie für Wirtschaft als auch im Bundesratsplenum am 8. Juli eine Stellungnahme unterstützt, die darauf gerichtet ist, den Gründungszuschuss als Pflichtleistung auszugestalten, die bisherige Dauer von Grund- und Aufbauförderung zu erhalten und den für die Gewährung des Zuschusses erforderlichen Restanspruch auf Arbeitslosengeld wieder auf die bislang geltenden 90 Tage zurückzuführen.

Erfreulicherweise erhielt dieses Anliegen sowohl in den o.g. Ausschüssen als auch im Bundesratsplenum eine Mehrheit: Der Bundesrat hat die Bundesregierung und den Bundestag durch seinen Beschluss vom 8. Juli 2011 aufgefordert, die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Abstriche beim Gründungszuschuss im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu streichen.

Aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung wäre es zu begrüßen, wenn Verkürzungen bzw. Verschlechterungen bei den Förderkonditionen dieses wichtigen und nachweislich erfolgreichen Arbeitsmarktinstruments vermieden werden könnten.“

Sind Sie ebenfalls betroffen oder wollen Sie sich gegen die Kürzungen engagieren, weil Sie selbst vom Gründungszuschuss profitiert haben? Unsere laufende Berichterstattung zum Thema finden Sie unter:  
www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/gruendungszuschuss/news.html

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 31.08.2011 09:50
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3069

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