Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Wie lange braucht der Bundespräsident zum Unterschreiben?


Per E-Mail und in Form von Kommentaren auf unserer Website stellen viele Gründer immer wieder die Frage: Bis wann muss ich spätestens gründen und meinen Antrag einreichen, um noch vom Gründungszuschuss in seiner bisherigen Höhe und Form zu profitieren? Gibt es irgendeinen Weg, das genaue Datum des Inkrafttretens vorab zu erfahren? Wir haben beim Bundespräsidialamt angerufen und nachgefragt.

Das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ wurde Ende letzter Woche von Bundestag und Bundesrat endgültig verabschiedet. Nun fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten, bevor das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Am Tag darauf treten die Kürzungen des Gründungszuschusses in Kraft. Andere Teile des Gesetzes greifen dagegen erst am 1.4.2012, so ist es im Gesetz selbst geregelt.

Als ich am Montagabend (28.11.) mit einem Pressesprecher des Bundespräsidialamts telefonierte, war der Gesetzesentwurf dort noch gar nicht angekommen. Das ist nicht weiter ungewöhnlich: Das beschlossene Gesetz geht zunächst an das Fachressort des zuständigen Ministeriums, von dort an das Kanzleramt und dann erst an das Präsidialamt.

Ist das Gesetz im Präsidialamt eingetroffen, prüfen es die hausinternen Juristen im Referat für Verfassung und Recht auf seine Verfassungsmäßigkeit. Bei Bedarf wird auch externer Rat eingeholt. Dieser Vorgang dauert – wie von uns berichtet – meist zwei bis drei Wochen. Geht es um sehr umfangreiche oder umstrittene Gesetze, kann die Prüfung auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Umstritten in diesem Sinne sind insbesondere Gesetze, an deren Verfassungsmäßigkeit viele Bürger oder auch prominente Politiker Zweifel artikuliert haben.

Wenn der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat, wird es weitergeleitet zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Davon erfährt die Öffentlichkeit nur in Ausnahmefällen. Eine Pressemitteilung gibt das Präsidialamt nur dann heraus, wenn viele Redaktionen vorab nachfragen. Denn das zeigt, dass ein großes öffentliches Interesse an dem Gesetz besteht, wie etwa beim Euro-Rettungsschirm.

Das Bundesgesetzblatt erscheint unregelmäßig – mal eine Woche gar nicht, dann wieder mehrmals hintereinander – abhängig davon, welche Gesetze es zugeleitet bekommt. Manchmal werden auch mehrere Gesetze gesammelt und dann auf einmal veröffentlicht. Zeitpunkt dafür ist in aller Regel der Vormittag (zwischen 9 und 12 Uhr).

Wenn Sie von der Veröffentlichung erfahren und noch zu den alten Bedingungen gründen wollen, müssten Sie noch am selben Tag aktiv werden. Sie müssen Ihre Gründung vollziehen, indem Sie Ihr Gewerbe (Freiberufler: steuerliche Anmeldung) an diesem Tag anmelden und den Gründungszuschuss-Antrag abgeben. Ob das angesichts der Öffnungszeiten der zuständigen Behörden überhaupt möglich ist?

Wir empfehlen Ihnen, nicht bis zum letzten Moment zu warten, wenn Sie noch die alte Regelung nutzen wollen. In jedem Fall müssen Sie alle Unterlagen abgabefertig vorbereiten. Das gilt ganz besonders, wenn Sie zum Gründungszeitpunkt zwischen drei und fünf Monate Restanspruch auf Arbeitslosengeld I haben – denn dann würden Sie nach der neuen Regelung gar keinen Gründungszuschuss mehr erhalten.

Gerne beraten wir Sie individuell, helfen Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen und nehmen die fachkundige Stellungnahme vor. Kontaktieren Sie uns angesichts der fortgeschrittenen Zeit am besten telefonisch unter 089 44769650 oder nutzen Sie das Kontaktformular. Bedenken Sie bitte, dass es gerade einen großen Ansturm von Gründungsinteressierten gibt, vereinbaren Sie also bitte so schnell als möglich einen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 30.11.2011 14:38
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3130

Kommentare

Verfasst von teatro am 23.12.2011 13:27


Verfasst von steinman am 23.12.2011 10:37


Verfasst von franziska am 22.12.2011 21:32


Verfasst von Anja am 22.12.2011 19:35


Verfasst von Hauke am 22.12.2011 18:03


Verfasst von Lilly am 22.12.2011 12:30


Verfasst von Anja am 22.12.2011 11:19

Antwort:

Physiotherapeuten sind sehr häufig selbständig, von daher ist der Agentur auch künftig vergleichsweise einfach zu vermitteln, dass Sie sich selbständig machen wollen. Bei anderen Berufsgruppen, für die es eine große Zahl freier Stellen gibt, ist eine andere Argumentation sinnvoll. 


Verfasst von astroman am 21.12.2011 14:40


@Steinmann

Erscheint denn am 23.12. kein Bundesgesetzblatt mehr oder ist es in der Ausgabe auch nicht dabei?

Verfasst von Alex am 21.12.2011 14:09


Verfasst von Lilly am 21.12.2011 13:43


Verfasst von steinman am 21.12.2011 09:35


Verfasst von DB am 21.12.2011 08:34


Verfasst von Brügge am 20.12.2011 12:08


Verfasst von steinman am 20.12.2011 11:08


Verfasst von MW am 19.12.2011 13:27


Verfasst von steinman am 16.12.2011 07:27

Antwort:

Vielen Dank für die Recherche und das Teilen der Ergebnisse. Unter http://www1.bgbl.de/ wird recht oben immer auf die nächsten Veröffentlichungen hingewiesen, soweit welche feststehen (die Erscheinungsweise ist unregelmäßig). Das Bundesgesetzblatt wird immer gleich vormittags veröffentlicht und es ist dann online einsehbar, welche Gesetze sich geändert haben.


Jetzt hat der wohl auch erstmal was anderes zu tun :-)

Verfasst von Manfred Meyer am 13.12.2011 19:34


Verfasst von Turbogründerin am 08.12.2011 09:50


Verfasst von Andrea am 08.12.2011 08:57

Antwort:

Es kommt gelegentlich schon vor, dass Agenturen die Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar zur Voraussetzung für die Bewilligung machen. Wenn dann das nächste aber erst in über zwei Monaten ist, baut man damit den Gründern ja zeitlich gesehen eine Riesenhürde auf. Existenzgründungsseminare gibt es aber docha auch (wenn ich jetzt Ihren Wohnort richtig interpretiert habe) in Dresden oder in Berlin.

Wenn Sie dort nach Absprache mit der AA an einem Seminar teilnehmen, sollte dies ein Zeichen für Ihr Engagement sein und zugleich die Anforderung erfüllen. Als Unternehmerin sollten Sie sich immer fragen: Was genau ist verlangt, wie kann ich es auf dem direktesten Weg erfüllen?

Wenn Sie allerdings in einer doch recht kleinen Stadt wohnen und noch keinerlei Kunden haben: Vielleicht ist es auch sinnvoller, noch etwas arbeitslos zu bleiben und an dme Thema Kunden zu arbeiten. Dann kommen Sie später vielleicht auch mit dem kürzeren Gründungszuschuss aus und haben trotzdem bessere Erfolgschancen...!?!

Der richtige Zeitplan wäre sicherlich Thema für ein Beratungsgespräch, ich würde es auch nicht nur unter dem Gesichtspunkt Gesetzesänderung betrachten.

Viel Erfolg für Ihr Vorhaben!


Verfasst von Manfred Meyer am 07.12.2011 13:33

Antwort:

Gesetz ist bisher (Stand 18.12.) noch nicht veröffentlicht.


Verfasst von UK aus B. am 07.12.2011 08:40

Antwort:

Dieser Empfehlung kann ich nur zustimmen...


Verfasst von Diverwatch am 06.12.2011 22:18


Verfasst von UK aus B. am 06.12.2011 18:23

Antwort:


Verfasst von teatro am 06.12.2011 17:32


Verfasst von teatro am 06.12.2011 17:23


Na prima - danke fuer die Mitteilung! Ich erwarte in den naechsten Tagen den Antrag auf Gruendungszuschuss - in Stuttgart kann man den nur zuschicken lassen, nicht persoenlich abholen! Aber angeblich ist er heute raus.. Eine positive Ueberraschung war fuer mich, dass ich wegen Eigenkuendigung nur 3 Wochen Sperrzeit kriege, da mein Arbeitsverhaeltnis sowieso zum 31.12. geendet haette. Ich war schon auf 3 Monate eingestellt.

Verfasst von coopergaby am 06.12.2011 16:57


No chance - Gesetze gelten auch am Wochenende ... ;-)

Verfasst von C. am 06.12.2011 16:50


Verfasst von teatro am 06.12.2011 16:45

Antwort:

Bei Veröffentlichung am 16.12. tritt das Gesetz am 17.12. in Kraft. Eine Gründung zu den alten Regeln muss dann ohnehin spätestens am 16.12. erfolgt sein...

Wochentage spielen dabei nur insofern eine Rolle, als Finanz- und Gewerbeamt an diesen geschlossen haben.

Ich persönlich würde nicht wegen ein paar Tagen hin oder her das Pokern anfangen.

Anmerkung: Die obigen Daten sind ein rein hypothetisches Beispiel. Stand 18.12. ist das Gesetzt noch nicht veröffentlicht.


Danke...... na endlich mal eine klare und konkrete Aussage.

Verfasst von E.H. am 06.12.2011 16:44


Verfasst von D am 06.12.2011 16:04

Antwort:

Stand 18.12. ist es noch nicht in Kraft getreten. Momentan hat der Bundespräsident aber auch gerade ganz andere Sorgen...


Verfasst von S.H. am 06.12.2011 15:12

Antwort:

Allerspätestens am Tag der Veröffentlichung müssen Sie hauptberuflich gegründet haben.


Ich auch nicht...... so mal man es in jedem Forum liest, dass die Dauer der Pruefung 2-3 Wochen dauert, vielleicht sogar laenger wegen der Komplexibilitaet und dem Umfang der Gesetzesaenderung.

Verfasst von E.H. am 06.12.2011 13:38


Verfasst von DB am 06.12.2011 13:33

Antwort:

Geprüft wird das Gesetzt auf jeden Fall egal ob kontrovers oder nicht.


Verfasst von E.H. am 06.12.2011 13:27

Antwort:

Die Chancen stehen sehr gut, dass das Gesetz am 10.12. noch nicht in Kraft getreten ist...


Verfasst von DB am 06.12.2011 13:23


Verfasst von S. am 06.12.2011 13:16


Verfasst von E.H. am 06.12.2011 13:07


Verfasst von S. am 06.12.2011 12:59

Antwort:

Danke für die Info, dass das Gesetz heute erst angekommen ist. Das Gesetz muss nun im Bundespräsidialamt zunächst auf Verfassungsmäßigkeit geprüft werden, bevor es an das Bundesgesetzblatt zur Veröffentlichung weitergeleitet wird. Wie lange das üblicherweise dauert, habe ich ja bereits an anderer Stelle geschrieben, ohne dass ich für eine gewisse Mindestdauer eine Garantie übernehmen kann...


Verfasst von Gründerin am 06.12.2011 12:47


Verfasst von E.H. am 05.12.2011 18:48


Verfasst von Urs Schubert am 05.12.2011 18:43

Antwort:

Den Gesetzesentwurf haben wir unter http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3012 veröffentlicht. Den letzten Stand des Gesetzestexts finden Sie auf der Seite des Bundestags.

Der Präsident kann das Gesetz unterschreiben oder nicht, eine Änderung beschließen kann nur der Bundestag.


Verfasst von E.H. am 05.12.2011 14:51


Verfasst von M.J am 05.12.2011 13:49


Verfasst von E.H. am 05.12.2011 12:46


Verfasst von M.J. am 05.12.2011 11:35


Verfasst von teatro am 02.12.2011 19:34


Hi,
wie schafft Ihr das mit euren Agenturen so schnell - an einem Tag kuendigen, dann arbeitslos, am naechsten gruenden? Ich habe aufgrund der Lage auch gekuendigt zum 1.12. (hatte einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.12. und wollte eigentlich auch erst naechstes Jahr gruenden).
War am 30.11. bei der Agentur und habe mich arbeitslos gemeldet, Papiere mitbekommen zum Antrag auf Arbeitslosengeld, musste einen Termin machen um diese abzugeben (am 6.12.), und kann danach erst telefonisch den Antrag auf Gruendungszuschuss anfordern - so wurde mir jedenfalls die Vorgehensweise erklaert. Das sei noetig, weil die Hoehe des Gruendungszuschusses erst ermittelt werden kann, wenn der Antrag auf Arbeitslosengeld bearbeitet ist.
Ich hoffe es reicht mir trotzdem noch, mein Businessplan ist fertig, Steuernr. hab ich auch - aber warum brauche ich so viele Termine, wenn es bei anderen von einem Tag auf den naechsten geht? Habe ich eine Moeglichkeit, meine Agentur in den Allerwertesten zu treten, oder muss ich deren Vorgehen akzeptieren? Agentur ist Stuttgart.

Verfasst von coopergaby am 02.12.2011 17:35

Antwort:

Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch darauf, den Antrag auf Gründungszuschuss ausgehändigt zu bekommen. Aus internen Abläufen bei der Arbeitsagentur darf sich nicht ergeben, dass Sie dann Fristen versäumen. Schließlich gibt wird die Höhe des GZ ja erst berechnet, wenn der ausgefüllte Antrag von Ihnen abgegeben wurde... Scheint sich um eine Stuttgart-spezifische Besonderheit zu handeln.

Sie müssen zusätzlich auch beachten, dass Sie erst NACH Abholen des Antrags auf Gründungszuschuss (eingedrucktes "Datum der Antragstellung") die eigentliche Gründung vornehmen dürfen (im Rahmen der Gewerbe- bzw. steuerlichen Anmeldung).  Die Neuregelung ist der Agentur ja bekannt, ich denke mit dieser Begründung sollte die Agentur eine Ausnahme machen.

Ich habe gesehen, dass in einem der folgenden Kommentare ein Vorschlag bzgl. Anschreiben an die Agentur gemacht wurde, das wäre auch eine Lösung.


Verfasst von steinman am 02.12.2011 13:25

Antwort:

Das ist ein interessanter Erklärungsansatz. Ich würde vermuten, dass die Anweisung zwischenzeitlich wieder zurückgezogen wurde.


Sorry, im 2. Absatz meines vorherigen Posts sollte es natuerlich heissen:

"Der angeblichen Weisung der Bundesagentur fuer Arbeit an die oertlichen Agenturen muessen daher schon sehr zuverlaessige Informationen darueber zugrunde liegen, dass [...]"

Verfasst von C. am 02.12.2011 11:14


Verfasst von C. am 02.12.2011 11:10

Antwort:

Dem stimme ich zu.


Verfasst von A.K. am 02.12.2011 09:34


Verfasst von C. am 01.12.2011 19:33


Verfasst von astroman am 01.12.2011 16:45


Verfasst von Buddy Holly am 01.12.2011 14:45

Antwort:

Bitte lesen Sie doch die Newsbeiträge hier im Blog...

Große Teile des Gesetzes treten erst zum 1.4.2011 in Kraft. Die Kürzungen beim Gründungszuschuss jedoch treten bereits am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.


Verfasst von C. am 01.12.2011 12:42

Antwort:

Richtig, entscheidend ist nicht der Tag, an dem man beim Gewerbeamt (Freiberufler: Finanzamt) die Selbständigkeit anmeldet, sondern das Gründungsdatum, das man in der Anmeldung angibt.


Verfasst von teatro am 01.12.2011 12:27


Verfasst von C. am 01.12.2011 12:19


Verfasst von A.K. am 01.12.2011 11:59


@taetro:

Das ist eigentlich gar nicht so umstritten, denn grdsl. gilt ein Antrag bei einer Behoerde oder Koerperschaft oeffentlichen Rechts spaetestens dann als gestellt, wenn alle zu seiner Bescheidung erforderlichen Informationen und/oder Unterlagen vorliegen. Davon abweichende Verfahrensweisen sind Ermessenssache. Bei genauerer Auslegung des Gesetzeswortlauts spricht hingegen einiges dafuer, dass eine Aufnahme, also der Beginn der selbststaendigen, hauptberuflichen Taetigkeit nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes unschaedlich ist, sofern das Gewerbe vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes angemeldet (und natuerlich der Antrag mit allen geforderten Nachweisen bei der zustaendigen Agentur fuer Arbeit eingereicht) wurde.

Verfasst von C. am 01.12.2011 11:18


Verfasst von Friedemann am 01.12.2011 11:10

Antwort:

Mit Gründungszuschuss wird die hauptberufliche Gründung gefördert, um also den Gründungszuschuss in bisheriger Form zu beantragen, muss man vor dem Inkrafttreten hauptberuflich gründen. 


Verfasst von teatro am 01.12.2011 10:52

Antwort:

In einer Diskussion wie innerhalb der Kommentare gibt es natürlich immer unterschiedliche Ansichten. Wir nehmen die Disksussionen zum Anlass, zum Thema zu schreiben und bei Bedarf gezielt bei der Agentur für Arbeit, dem BMAS usw. nachzufragen. Bitte lesen Sie dazu den Beitrag in unserem Blog vom 7.12.2011.


Verfasst von C. am 01.12.2011 10:42


Verfasst von Hardy am 01.12.2011 09:31

Antwort:

Zu Frage 1 und 4: Sie müssen den Antrag auf Gründungszuschuss vor der Gründung abholen, er ist aber für sich genommen nicht ausreichend. Es kommt auf das eigentliche Gründungsdatum an.

Ihre Vorgehensweise erscheint mir vernünftig.


Verfasst von stereo am 01.12.2011 07:49

Antwort:

Der Antrag muss vor der Gründung abgeholt werden ("Tag der Antragstellung"), der Tag der Gründung, wie er in der Gewerbe- bzw. steuerlichen Anmeldung steht ist dann letztlich entscheidend. Wir raten aber dazu, den Antrag möglichst bald vollständig nachzureichen. Die Auskünfte der Agentur sind also korrekt.

Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie die Unterlagen ja schon mal vorab am Schalter abgeben. Bringen Sie dann aber zum eigentlichen Termin einen vollständigen Kopiensatz mit, falls die Unterlagen aus irgendeinem Grund verloren gehen. ;)


Verfasst von Fred am 01.12.2011 06:45


Verfasst von teatro am 30.11.2011 21:10

Antwort:

Entscheidend ist nach allen unseren Erfahrungen und auch bestätigt von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit das Gründungsdatum. Trotzdem raten wir dazu, den vollständigen Antrag mit Businessplan baldmöglichst nachzureichen, alleine schon deshalb, weil Sie sich dann voll auf ihre Selbständigkeit konzentrieren können, die ja bereits begonnen hat.

Bei den von uns unter www.gruendungszuschuss.de/fachkundige_stellen empfohlenen Stellen handelt es sich um besonders erfahrene Existenzgründer, sie sind können Ihnen auch schon während des Schreibens wertvolles Feedback geben und dann zeitnah die fachkundige Stellungnahme erteilen. Das beschleunigt die Sache erheblich.

Beste Grüße und viel Erfolg für Ihr Vorhaben!

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