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Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld
Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.
Deutliche Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten bei Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld
In der Folge des Jobgipfel haben sich Bundesregierung und Opposition auf einfachere und großzügigere Regeln für ALG II-Empfänger geeinigt, die selbständig oder auch nicht-selbständig dazu verdienen wollen. Die neuen Regelungen werden voraussichtlich im Spätsommer oder Herbst in Kraft treten.
Der anrechnungsfreie Betrag besteht aus drei Bausteinen:
1. Ohne Nachweis darf der Arbeitnehmer 100 Euro für Werbungskosen vom Bruttoverdienst abziehen und für sich behalten.
2. Bis zu einem Überschuss bzw. Bruttoeinkommen von 800 Euro darf der Arbeitslose 20 Prozent hiervon behalten.
3. Von dem darüber hinausgehenden Einkommen darf der Arbeitslose zehn Prozent behalten. Dies ist möglich bis zu einer Obergrenze von 1.200 Euro für Arbeitslose ohne und bei 1.500 Euro für Arbeitslose mit Kindern.
Beispielrechnung:
Brutto - - Freibetr - in Prozent
.100,00 € - 100,00 € - 100%
.200,00 € - 120,00 € - 60%
.300,00 € - 140,00 € - 47%
.400,00 € - 160,00 € - 40%
.500,00 € - 180,00 € - 36%
.600,00 € - 200,00 € - 33%
.700,00 € - 220,00 € - 31%
.800,00 € - 240,00 € - 30%
.900,00 € - 260,00 € - 29%
1000,00 € - 270,00 € - 27%
1100,00 € - 280,00 € - 25%
1200,00 € - 290,00 € - 24%
Konnte man bisher maximal 16 Prozent des Hinzuverdienstes behalten, sind es nach Einführung der neuen Regelung mindestens 20 bis 25 Prozent. Allerdings muss man Werbungskosten bis 100 Euro aus diesem Freibetrag heraus selbst tragen.
Alles in allem eine deutlich einfachere und bessere Regelung, die mehr Anreize zu persönlichem Engagement bietet. Jetzt bitte schnell in Kraft setzen!
Foto: karstenkilian, photocase.de
Kommentare
Antwort:
Ging es möglicherweise um Krankenkassenbeiträge, die Rentner bezahlen müssen?
Antwort:
Bei Selbständigen ist der Gewinn die relevante Größe, also die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Eine genaue Darstellung des Hinzuverdienstes finden Sie in dem Buch "Gründungszuschuss und Einstiegsgeld" al