Blog: News & Tipps

Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

Interview: Interview mit Burkhard Walter von der ARGE Kassel-Stadt


(gruendungszuschuss.de) Burkhard Walter ist Leiter des Arbeitgeberservice und zugleich Gründungsberater bei der Arbeitsförderung Kassel-Stadt GmbH. Sein Konzept zur Betreuung von ALG-II-Gründern gilt als vorbildlich, Vertreter von mehr als 40 ARGEn haben ihn bereits besucht, um sich über das Kasseler Modell zu informieren.

Herr Walter, Sie unterstützen die Petition „Gründungszuschuss statt Einstiegsgeld“. Warum?

Es geht hier um Menschen, die den Willen haben, sich aus dem ALG-II-Bezug herauszuarbeiten. Wir müssen sie ernst nehmen und unterstützen. Vor allem sollten wir sie in der Startphase in Ruhe lassen. Sie sollen arbeiten, gerne auch 12 oder 16 Stunden am Tag. Sie sollen sich in dieser Zeit aber nicht mit uns beschäftigen, sondern mit ihren Kunden und ihrem Betrieb.

Warum ist das momentan nicht der Fall?

Damit wir – wie gesetzlich vorgeschrieben - den Gewinn mit dem Arbeitslosengeld II verrechnen können, müssen die Gründer uns laufend Unterlagen vorlegen, in der Regel Einnahme-/Überschussrechnungen oder betriebswirtschaftliche Auswertungen. Diese Auswertungen werden immer sehr unterschiedlich zeitverzögert vorgelegt werden können. Dadurch kommt es ständig zu Rückrechnungen und Korrekturen der laufenden Hilfe, die für unsere Kunden sehr störend und verunsichernd wirken. Wir müssen unseren Kunden nach ihrer Gründung die notwendige Liquidität belassen und Ihnen nicht gleich ihr erwirtschaftetes Geld wieder abnehmen. Das haben sie ja oft auch nur vorübergehend zur Verfügung und benötigen es im nächsten Monat für andere Zwecke, etwa zur Zahlung von Steuern.

Sollten Arbeitslosengeld-II-Empfänger auch neun Monate Gründungszuschuss erhalten?

Ob nun neun Monate Dauer wie bei ALG I oder drei oder sechs Monate mit Option auf neun Monate sei dahin gestellt. Ich bin für weniger Standards und mehr Freiheit der Ausgestaltung. In Kassel nutzen wir diese Flexibilität, denn sie hängt auch vom Konzept ab. Das Einstiegsgeld wird oft erst mal nur kurze Zeit gewährt, um Druck auszuüben und dem Gründer zu zeigen, dass es jetzt ernst wird. Wenn er dann aber Gewinne erzielt, nutzen wir das Einstiegsgeld als Belohnung, damit er den erzielten Gewinn nicht gleich wieder an uns abführen muss, sondern etwas von ihm hat und ihn reinvestieren kann. Allerdings wird nicht in jedem Fall Einstiegsgeld gewährt. Es ist eine „Kann-Leistung“ und sollte daher auch nicht für Erfolgsstatistiken herangezogen werden.

Lohnt sich denn die Förderung von ALG-II-Gründern trotz der momentan schwierigen Umstände?

Absolut, auch unter jetzigen Bedingungen. Ich führe seit zehn Jahren eine Excel-Tabelle darüber, was wir damals als Kommune und jetzt als ARGE investieren und was dabei herauskommt. Wir sprechen hier von Einsparungen in Millionenhöhe. Unsere Ziele sind dabei: Beendigung der Arbeitslosigkeit und „Raus aus der Stütze“ für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Diese Ziele sind erreicht, wenn wir die Zahlungen an den Gründer komplett einstellen können. Die Rückzahlung eventuell von uns an die Gründer für Investitionszwecke vergebener Kredite ist dann das Sahnhäubchen obendrauf.

Verfasst von Andreas Lutz am 10.08.2009 15:37
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=63&showblog=2683

Newsletter abonnieren oder Beitrag weiterempfehlen

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Fachkundige Stelle

Wir erstellen für Sie die fachkundige Stellung- nahme - bundesweit.
Mehr...

Gründungszuschuss-Workshop

Schneller und sicherer zum Zuschuss

  Mehr...

Rechner

Wie hoch ist Ihr Gründungszuschuss?
Jetzt ausrechnen