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Neue Förderung: KfW übernimmt nach Gründung aus Arbeitslosigkeit 90% der Beratungskosten


(gruendungszuschuss.de) Gründungszuschuss- und Einstiegsgeldgründer können künftig in den ersten zwölf Monaten nach der Gründung Unternehmensberatung im Wert von bis zu 4.000 Euro in Anspruch nehmen – bei nur zehn Prozent Eigenanteil. Details zum neuen Förderinstrument wurden vergangene Woche auf dem 9. KfW Forum in Berlin bekannt gegeben. Auf der Veranstaltung unterzeichneten Klaus Brandner (parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und Dr. Peter Fleischer (zwischenzeitlich suspendiertes Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe) den Vertrag über das neue „Förderfenster des Gründercoaching Deutschland“, wie die 90%-Förderung offiziell heißt. Ich durfte den feierlichen Moment aus nächster Nähe beobachten, da ich als Vortragsredner sowie Teilnehmer an der anschließenden Podiumsdiskussion eingeladen war. Hier mein Bericht.

Die 90%-Förderung wird sich neben Gründungszuschuss und Einstiegsgeld schnell zum dritten wichtigen Förderinstrument für Gründer aus der Arbeitslosigkeit entwickeln. Dr. Jochen Struck (KfW) geht von einer mittleren fünfstelligen Zahl von Förderfällen im Jahr 2009 aus. Zum Vergleich: Das von den Arbeitsagenturen vergebene ESF-BA Coaching, das durch die 90%-Förderung abgelöst wird, nahmen im letzten Jahr 35.000 Arbeitslose in Anspruch. Auch die neue Förderung finanziert sich aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mit zusätzlichen Mitteln der Bundesagentur für Arbeit („nationale Kofinanzierung“).

Während das ESF-BA Coaching nur für Gründungen aus dem Arbeitslosengeld I-Bezug offen stand, kann die 90%-Förderung auch von Arbeitslosengeld II-Empfängern in Anspruch genommen werden. Gerade diese Zielgruppe hat einen besonders hohen Unterstützungsbedarf. Der Eigenanteil kann nach Aussage von Dr. Struck sogar von der zuständigen Stelle (z.B. ARGE) übernommen werden, wenn diese das für notwendig und sinnvoll hält.

Die neue Förderung ist attraktiver, weil transparenter: Zwar wurde beim ESF-BA Coaching ganz auf einen Eigenanteil der Gründer verzichtet, die Vergabepraxis war aber relativ undurchsichtig, viele Mitarbeiter der Agentur für Arbeit kannten das Instrument gar nicht. Der förderbare Beratungsumfang schwankte von Agentur zu Agentur und je nach Kassenlage. Oder es gab gar keine Förderung, weil die Mittel erschöpft oder bereits für bestimmte Beratungseinrichtungen verplant waren. Ein weiteres Ärgernis: Der Stundensatz für die Berater war so niedrig angesetzt, dass es teilweise schwer war, zu diesem Satz einen erfahrenen Unternehmensberater zu finden.

Für die neue Förderung gelten klare, bundesweit einheitliche Regeln, deren Einhaltung von der KfW überwacht wird. Der Gründer kann den Berater selbst innerhalb eines Kreises akkreditierter Berater wählen und das Honorar frei vereinbaren. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass sich das Angebot am Bedarf orientiert – und nicht umgekehrt.

Mit der Einführung der 90%-Förderung wird die Beratungsförderung in Deutschland grundlegend neu geordnet. Für die Förderung von Beratungen vor der Gründung sind künftig die Bundesländer zuständig, hier wird es also bei erheblichen regionalen Unterschieden bleiben. Nach der Gründung stehen im Rahmen des Gründercoaching Deutschland neben der 90%-Förderung bereits seit Oktober 2007 eine 50%- bzw. in den neuen Bundesländern eine 75%-Förderung zur Verfügung. Diese kann bis zu fünf Jahre nach Gründung in Anspruch genommen werden und zwar auch von Gründern, die zuvor keinen Arbeitslosengeldanspruch hatten. Gefördert werden in diesem Fall sogar Beratungskosten in Höhe von bis zu 6.000 Euro. Daneben gibt es – zumindest übergangsweise – weitere Förderprogramme, die im Einzelfall noch attraktivere Konditionen besitzen können.

Die Beratung kann zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen erfolgen. Sie soll die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Nachhaltigkeit der Gründung erhöhen. Gefördert werden können sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler. Ausnahme: Der Beratene darf nicht selbst Unternehmensberater sein und sein Unternehmen darf kein Sanierungsfall sein oder sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Die Beratung darf nicht überwiegend Rechts-, Steuer- oder Versicherungsfragen zum Inhalt haben: Die Ausarbeitung von Verträgen, Buchführungs- und Jahresabschlussarbeiten sind genau so wenig förderfähig wie gutachterliche Tätigkeiten oder die Softwareentwicklung. 

Die neue Förderung tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft. Es kann jedoch noch einige Wochen dauern, bevor die erste geförderte Beratung beginnen kann. Die Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt nicht direkt durch die KfW, sondern durch ein Netzwerk aus Regionalpartnern (auch „Leitstellen“ genannt), zum Beispiel Industrie- und Handelskammern. Die bereits in Hinblick auf das bisherige Gründercoaching Deutschland bestehende Zusammenarbeit mit diesen Stellen muss nun vertraglich auch auf das neue Förderfenster ausgeweitet werden, wodurch sich Verzögerungen ergeben könnten. Zudem gibt es ein EDV-technisches Problem: Der Dienstleister, der die zum Förderprogramm gehörige KfW-Website sowie die webbasierte Verwaltungssoftware entwickelt hat, ist letzte Woche ausgefallen, was die administrativen Abläufe in den nächsten Wochen erheblich erschweren dürfte. Zunächst ist also etwas Geduld und Verständnis für Verzögerungen beim Genehmigungsprozess nötig. Wenn Sie unseren Beratungsservice (siehe unten) nutzen, informieren wir Sie automatisch, sobald die Antragsformulare für das Gründercoaching in Ihrer Region vorliegen.

Wie erfolgt die Vergabe des Gründercoaching Deutschland? In der Praxis wird der Gründer zunächst einen Unternehmensberater auswählen, mit dessen Hilfe er den Beratungsaufwand abschätzen und den Antrag auf Förderung vorbereiten kann. Wenn die Rahmenbedingungen feststehen, führt der Gründer ein persönliches Gespräch mit einem Vertreter des Regionalpartners, also zum Beispiel einer IHK. Dieser prüft die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen, gibt auf dem Antrag seine Empfehlung für die Bezuschussung des Beraterhonorars ab und leitet ihn an die KfW weiter. Die Regionalpartner sind übrigens verpflichtet, sich wettbewerbsneutral zu verhalten, insbesondere dürfen sie Kunden, deren Förderantrag sie prüfen, nicht selbst eine eigene geförderte Beratung anbieten. Die KfW trifft dann die Entscheidung über die Förderung. Erst nach ihrer Zusage darf mit dem Coaching begonnen werden!

Der Berater muss bei der KfW akkreditiert sein und darf erst jetzt mit dem Gründer einen schriftlichen Coachingvertrag schließen, in dem Inhalte, Dauer und Tagessatz des Beraters geregelt sind. Die Beratungsleistung kann selbstverständlich auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro, wobei von acht Stunden pro Tag ausgegangen wird. Neben dem 10-prozentigen Eigenanteil muss der Gründer auch die auf die Beratung entfallende Umsatzsteuer sowie eventuelle Fahrtkosten des Beraters übernehmen. Wenn der Gründer nicht umsatzsteuerpflichtig ist und die bezahlte Umsatzsteuer deshalb nicht vom Finanzamt erstattet erhält, kann sie gefördert werden. Die Obergrenze für den Tagessatz beträgt dann 800 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Der Coachingvertrag muss innerhalb von acht Wochen nach der Zusage der Förderung bei der KfW eingereicht werden und wird von dieser auf die Fördervoraussetzungen überprüft. Die KfW lässt gerade einen Coaching-Mustervertrag erarbeiten und will diesen bis Jahresende zur Verfügung stellen, um Rückfragen zum Vertrag zu minimieren.

Das Coaching muss innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung der Zusage abgeschlossen werden, seine Ergebnisse sind durch den Berater in einem schriftlichen Coachingbericht wiederzugeben. Dieser ist zusammen mit der Beratungsrechnung und einem Kontauszug als Zahlungsbeleg für den geleisteten Eigenanteil beim Regionalpartner einzureichen. Anschließend veranlasst die KfW die Auszahlung des Zuschusses an den Berater.

Der Berater wird Interesse an einer zügigen Durchführung des Coaching haben, da er seine Bezahlung erst nach Abschluss und Prüfung der Beratung erhält. Seitens der KfW ist auch denkbar, dass man längere Beratungsprojekte auf zwei Anträge aufteilt. Dies sollte jedoch zuvor abgesprochen werden.

Die KfW will einen Missbrauch der Förderung - etwa durch fingierte Rechnungen - verhindern ohne eine riesige Bürokratie aufzubauen. Die Inhalte der Beratung sind deshalb detailliert zu dokumentieren. Wenn Unregelmäßigkeiten auffallen, können diese von Kunden oder  Wettbewerbern an die KfW gemeldet werden. Die Mittelstandsbank wird zudem stichprobenweise Kontrollen durchführen. Der Erfolg der Beratungsförderung wird auch durch Wissenschaftler überprüft werden. Wie schon die Ich-AG-Förderung ist auch das Gründercoaching Deutschland zunächst befristet, nämlich bis zum Jahr 2013. Rechtzeitig vorher wird auf Basis der Erfahrungen mit dem Förderinstrument eine Entscheidung über die Verlängerung getroffen.

Egal ob vor oder nach der Gründung, egal ob aus der Arbeitslosigkeit oder nicht: Wenn Sie sich für geförderte Beratung interessieren und das für Sie günstigste Programm sowie hierfür akkreditierte Berater erfahren wollen, so nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice unter http://www.gruendungszuschuss.de/?id=309.

Verfasst von Andreas Lutz am 19.09.2008 11:16
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=162&showblog=2588

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