Der Kern Ihrer Planung

Basics zum Zahlenteil Ihres Unternehmenskonzepts

In Hinblick auf den Zahlenteil gibt es regional und von Stelle zu Stelle gewisse Unterschiede in Bezug auf Gliederung und Benennung der einzelnen Tabellen sowie den abzudeckenden Zeiträumen. Unsere Gliederung orientiert sich an den typischen Anforderungen fachkundiger Stellen.

A. Kapitalbedarfsplan

1. Investitionsplan

Mit Hilfe des Investitionsplans soll der Investitionsbedarf in der Anlaufphase (vor der Gründung und innerhalb der ersten drei Monate) abgeschätzt werden.

a) Hierzu zählen einmalige Kosten, die vor oder während der Gründung entstehen:

  • Gründungskosten: Anmeldungen, Genehmigungen, sowie Beratungen im Zusammenhang mit der Gründung (z.B. fachkundige Stellungnahme, Anwaltshonorar für Gesellschaftervertrag etc.)
  • Büro: Maklerprovision, Kaution, Installationen und Umbauten
  • Neuanschaffungen (auch Gebrauchtanschaffungen), z.B. Ablöse, Möbel, Fahrzeug, Maschinen, Computer, Software, Erstausstattung Geschäftsunterlagen, Einführungswerbung usw.
  • Sicherheitsaufschlag in Höhe von 10% auf die Summe der obigen Punkte

Als Summe ergibt sich der Investitionsbedarf.

b) Zusammen mit der Liquiditätsreserve (die unter 2. geschätzten monatlichen Aufwendungen für laufende Kosten für die ersten 3 Monate) ergibt sich der Gesamtkapitalbedarf.

2. Betriebsmittelplan

Mit Hilfe des Betriebsmittelplans sollen die laufenden monatlichen Kosten des Unternehmens ermittelt werden. Für die meisten Existenzgründer stehen dabei die "sonstigen Betriebsausgaben" im Mittelpunkt:
Hierzu zählen typischerweise Miete und Mietnebenkosten (für Büro, Laden etc.), Versicherungen und Mitgliedsbeiträge, Rückstellung für Steuern (z.B. Gewerbesteuer, Einkommensteuer), Reisekosten, Weiterbildung (Fachseminare, -bücher, -zeitschriften), Bürobedarf (inkl. Verbrauchsmittel und Kopien), Porto- und Kurierkosten, Telekommunikationskosten, Hostingkosten, Instandhaltungsaufwendungen, Ausgaben für Beratung (z.B. Steuerberater), Nebenkosten des Geldverkehrs, Werbeausgaben (abgesehen von Einführungswerbung) usw.
Ein Sicherheitsaufschlag in Höhe von 10% wird auf die Summe der obigen Punkte aufgeschlagen.

Daneben spielen - insbesondere für größere Neugründungen - eine wichtige Rolle:

  • Personalkosten inkl. Lohnnebenkosten
  • Zinsen
  • Abschreibungen (auf gebraucht vorhandene oder im Rahmen des Investitionsplans neu angeschaffte Objekte 

B. Finanzplanung

1. Kostenplan

Der Kostenplan ist im Grunde eine erweiterte Darstellung des Betriebsmittelplans: Die Summen für Personalkosten, sonstige Betriebsausgaben, Zinsen und Abschreibungen aus A.2 werden übernommen und auf Monats- und Jahresbasis angegeben. Die sonstigen Betriebsausgaben aus A.2 stellen fixe sonstige Betriebsausgaben dar.

Hinzu kommt als zweiter Unterpunkt zu sonstige Betriebsausgaben der Punkt "variable Kosten / Wareneinsatz". Darunter werden von der Umsatzentwicklung abhängige variable Aufwände für Material, Einsatz freier Mitarbeiter usw. verstanden. Die variablen Kosten müssen unter der Annahme einer bestimmen Auslastungssituation (vgl. Umsatzplanung B.2) geschätzt werden.

Eine weitere, sehr wichtige Ergänzung gegenüber A.2 ist der kalkulatorische Unternehmerlohn. Er entspricht dem Bruttogehalt eines Arbeitnehmers zzgl. Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung. Von ihm müssen nämlich Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersversorgung in ihrer Gesamtheit getragen werden. Nach Abzug der Einkommensteuer ergibt sich das Pendant zum Nettogehalt, aus dem alle laufenden Verpflichtungen wie Versicherungen, Miete, Lebensunterhalt usw. gedeckt werden müssen.

Der kalkulatorische Unternehmerlohn sollte auf Dauer die Kosten der Lebenshaltung und der sozialen Absicherung decken und mindestens dem Gehalt entsprechen, das der Selbstständige als Angestellter erzielen könnte. Deutliche Abstriche ggü. dem bisherigen Lebensunterhalt sollten in der Planung (möglichst natürlich auch in der Realität) nur im ersten Jahr vorkommen.

2. Umsatz- und Rentabilitätsplanung

Die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau verlässt die reine Kostenbetrachtung, in dem hier eine Umsatzerwartung für die ersten drei Jahre anzugeben ist. Der Umsatz ist aufgrund von Annahmen (z.B. Auslastung in Stunden x Stundensatz) zu schätzen, wobei i.d.R. zunächst ein Ansteigen der Auslastung und dann ein Ansteigen des Preises realistisch ist.

Es ist sehr zu empfehlen, die Jahresplanung durch eine monatsgenaue Umsatzplanung für das erste Jahr abzusichern. In dieser können Sie ganz konkret mit besonderen Ereignissen wie Messen, Urlaub, großen Einzelaufträgen usw. Auslastung und Umsatz kalkulieren.

Im nächsten Schritt werden vom Umsatz der Reihe nach die wichtigsten laufenden Aufwandsarten abgezogen entsprechend der folgenden Rechnung:

  • Umsatz - variable Kosten bzw. Wareneinsatz = Rohertrag I
  • Rohertrag I - Personalkosten = Rohertrag II
  • Rohertrag II - sonstige Betriebsausgaben (Fixkosten) = Cash Flow
  • Cash Flow - Zinsen - Abschreibungen = Ergebnis vor Steuern

Die zum Abzug gebrachten Größen sind ja bereits aus den vorhergehenden Tabellen bekannt, ihre Entwicklung muss jedoch noch auf die beiden Folgejahr hochgerechnet werden. Ihre Entwicklung hängt von der geschätzten Umsatzentwicklung ab sowie davon, ob es sich eher um variable oder fixe Kosten handelt. Zinsen und Abschreibungen hängen dagegen von der Höhe der Investitionen und der Art und Höhe der Finanzierung ab.

Das Ergebnis vor Steuern ist das Gegenstück zum kalkulatorischen Unternehmerlohn, den es decken muss. Im ersten Jahr der Selbstständigkeit ist ein niedrigerer Gewinn akzeptabel, soweit der Existenzgründer über ausreichende Mittel verfügt, um die Differenz zu finanzieren. In den Folgejahren sollte aber das Ergebnis vor Steuern den geplanten Unternehmerlohn decken oder übersteigen.

C. Liquiditätsplan

Ein gutes Ergebnis vor Steuern und ausreichende Liquidität (sprich: Geld auf dem Konto) ist nicht dasselbe: Die Liquidität kann auch durch hohe Investitionen oder Privatentnahmen (Unternehmerlohn), Steuernachzahlungen, die Rückzahlung von Krediten usw. belastet werden. Deshalb wird ein Instrument zur Planung der Liquidität benötigt.

Der Liquiditätsplan ist eine umfangreiche Tabelle, da er die Liquiditätsentwicklung auf monatlicher Basis plant. Jeder Monat beginnt mit dem Bestand an liquiden Mittel, zu dem alle Einnahmen hinzugezählt und anschließend alle Ausgaben abgezogen werden. Das Ergebnis ist ein Überschuss oder eine Unterdeckung, die als Bestand an liquiden Mitteln im nächsten Monat übernommen wird. Liquiditätslücken müssen durch Zuschießen eigener Mittel (Privateinlagen bzw. Verzicht auf Unternehmerlohn) und andere Formen der Finanzierung (im einfachsten Fall Dispo-Kredit) gedeckt werden.

Die im Rahmen der Umsatzplanung (B.2) empfohlene Umsatz- und Auslastungsplanung auf monatlicher Basis kann unmittelbar auch für die monatliche Liquiditätsplanung genutzt werden.

Hier findet sich auch der Investitionsbedarf (A.1) als Ausgabe wieder, insofern es sich nicht um bereits vor Unternehmensgründung erfolgte oder vorhandene Sacheinlagen handelt.

Anhand der Liquiditätsplanung lässt sich gut der Finanzierungsbedarf eines Unternehmens hinsichtlich Höhe und Dauer erkennen. Auch können die Auswirkungen verzögerter Kundenzahlungen u.ä. abgeschätzt werden.

Die Liquiditätsplanung ist deshalb ein wichtiges Instrument auch für die spätere Steuerung des Unternehmens, indem sie dann in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird.

D. Finanzierungsmittel

Die Finanzierungsmittel, die nötig sind, um die Geschäftsentwicklung ohne Liquiditätslücken betreiben zu können, werden hier geplant. Als Finanzierungsmittel kommen in Frage je nach Fristigkeit und Höhe des Liquiditätsbedarfs:

  • Eigenmittel (Privateinlagen i.S. von Eigenkapital, Sacheinlagen...)
  • Langfristige Fremdfinanzierung (Fördermittel, Kredit der Hausbank, Darlehen von Verwandten...)
  • Kurzfristige Fremdfinanzierung (Dispo-Kredit, Lieferantenkredit...)

Die Angaben müssen den Angaben im Liquiditätsplan (Bestand an liquiden Mitteln zu Beginn, Privateinlagen, Kreditausreichung, durch Dispo-Kredite gedeckte Unterdeckung usw.) sowie im Investitionsplan (Sacheinlagen) entsprechen.

Aufgrund von privaten Rücklagen oder Zusagen der Hausbank sollten weitere Mittel abrufbar sein, falls die Geschäftsentwicklung hinter der Planung zurückbleibt.

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