FAQ: Die häufigsten Fragen
Was Sie über geförderte Beratung wissen müssen
Im Folgenden geben wir einen Überblick über die typische Ausgestaltung der Beratungsförderung. Die genauen Konditionen hängen vom jeweiligen Programm ab (vergleiche dazu unten).
- 1. Wie hoch ist die Förderung?
Typischerweise werden 50 bis 90 Prozent der Beratungskosten gefördert. Die Berater richten Ihren Tagessatz häufig an dem geförderten Höchstbetrag aus, der in der Regel zwischen 700 und 800 Euro/Tag liegt. Wenn der Tagessatz des Beraters den geförderten Höchstbetrag übersteigt, müssen Sie die zusätzlichen Kosten vollständig aus der eigenen Kasse bezahlen.
- 2. Wie wird die Förderung abgerechnet?
Häufig verlangen die Förderprogramme, dass der Gründer zunächst die Beratung komplett selbst bezahlt, bevor die Förderung endgültig bewilligt bzw. ausbezahlt werden kann. Explizit verboten sind Kick-back-Geschäfte, bei denen der Berater den Selbstbehalt in Form von Rabatten oder Gegengeschäften wieder an den Gründer "zurückspielt". Wenn der Berater Mehrwertsteuer berechnet, muss der Gründer diese selbst tragen bzw. mit seinen (künftigen) Einnahmen verrechnen.
- 3. In welchem Umfang werden Beratungen gefördert?
Die Programme sehen typischerweise Obergrenzen von 10 Tagen und mehr vor. Wieviele Tage tatsächlich genehmigt werden, hängt von dem konkreten Beratungsprojekt ab. Für die Beratung einer Existenzgründung werden typischerweise 3-5 Tage bewilligt. Dabei ist zu bedenken, dass der Berater für die fördernde Stelle einen Bericht über die Beratung abfassen muss, dessen Erstellung die zur Verfügung stehende Zeit unter Umständen um einige Stunden reduziert. Wenn der tatsächliche Beratungsbedarf den bewilligten Zeitraum überschreitet, so sind die zusätzlichen Ausgaben durch den Gründer allein zu tragen.
- 4. In welcher "Stückelung" (Stunden, Tage) erfolgt die Beratung?
Die zeitliche Strukturierung können Gründer und Berater vereinbaren. Das Interesse des Beraters ist es dabei in der Regel, die Beratungsleistung in einem überschaubaren Zeitraum zu leisten, um dann eine Rechnung stellen zu können. Vielfach ist für den Gründer aber von Interesse, eine Begleitung im Sinne eines Mentoring über einen längeren Zeitraum sicherzustellen. Die "Stückelung" hängt also von der Natur des Beratungsbedarfs ab.
- 5. Besteht ein Rechtsanspruch auf Beratungsförderung?
Die Beratungsförderung ist immer eine Kann-Leistung, deren Bewilligung im Ermessen der vergebenden Stelle liegt. Wenn das Budget ausgeschöpft ist, so ist es möglich, dass die Vergabekriterien strenger werden oder gar keine Förderung mehr bewilligt wird. Dadurch kann auch das Zeitfenster für ein Beratungsprojekt eingeschränkt sein: Die Bewilligung kann oft erst nach Mittelzuteilung - zum Beispiel im Februar - erfolgen und das Projekt muss rechtzeitig vor Jahresende abgeschlossen werden, um in der geplanten Form aus dem zur Verfügung stehenden Budget finanziert zu werden.
- 6. Welche Arten von Beratung werden gefördert?
Nicht gefördert werden insbesondere Steuer- und Rechtsberatung. Häufig bestehen auch Einschränkungen in Bezug auf die Größe der Unternehmensberatung: Beratungen durch größere Beratungsunternehmen oder Unternehmen, bei denen die Beratung nur eines von mehreren Betätigungsfeldern ist, werden dann nicht gefördert. Teilweise wird auch verlangt, dass die Beratungsunternehmen nicht selbst Gründungen sind, sondern schon mehrere Jahre aktiv sind.
- 7. Kann man sich schon vor der Gründung fördern lassen?
Die Programme unterscheiden sich erheblich in Hinblick darauf, ob eine Beratung schon vor der Gründung gefördert werden darf. Voraussetzung ist in jedem Fall eine sehr ernsthafte Gründungsabsicht. Die Erstellung eines Businessplans für die Beantragung von Gründungszuschuss ist förderfähig, nicht jedoch die Anfertigung der fachkundigen Stellungnahme.
- 8. Ist die Förderung abhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Rechtsform?
Je nach Programm und vergebender Stelle kann es solche Einschränkungen geben. Die Erfahrungen hierzu werden unten genauer beschrieben. Angesichts der hohen Nachfrage nach Fördermitteln werden Teamgründungen, Gründungen mit Mitarbeitern und GmbHs bevorzugt behandelt bzw. mehr Beratungstage bewilligt, weil man bei solchen "größeren" Gründungen einen höheren Beratungsbedarf unterstellt. Soweit nicht anders vemerkt, gelten auch freie Berufe als Existenzgründungen und sind förderfähig.
- 9. Können die Leistungen von mehreren spezialisierten Beratern kombiniert werden?
Grundsätzlich ist dies bei einer ganzen Reihe von Programmen im Rahmen der zugesagten Beratungstage möglich. In der Praxis wird dies meistens in der Form geschehen, dass Ihr Berater einen Teil der Beratung an einen Spezialisten delegiert. Sie sollten jedoch vermeiden, sich mit zwei Beratern gleichzeitig zu besprechen, da sich dadurch Ihre Kosten verdoppeln, die Kosten für den zweiten Berater aber oft nicht oder nur sehr eingeschränkt förderfähig sind.