Beratungs- und Coachingzuschüsse im Vergleich

Guter Rat muss nicht teuer sein!

Wer als Gründer die Unterstützung kompetenter Berater in Anspruch nimmt, kommt schneller in die Erfolgsspur und wird früher auf drohende Schieflagen aufmerksam als „hilflose“ Einzelkämpfer. Die Gründungsforschung zeigt ganz eindeutig: Vor allem in der Anfangsphase tun Sie gut daran, sich beraten zu lassen!

Und das nicht nur beim Erstellen eines ordentlichen Businessplans oder beim Einholen einer fachkundigen Stellungnahme: So wichtig der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld sein mögen - die Beihilfen der Arbeitsagentur sind nur ein Etappenziel. Sie dienen lediglich der Sicherung des persönlichen Lebensunterhaltes während der ersten Monate der Selbstständigkeit.

Das eigentliche Ziel jeder seriösen Gründungsberatung besteht darin, die Rahmenbedingungen für den dauerhafte betrieblichen Erfolg am Markt zu schaffen. Angesichts begrenzter finanzieller Mittel verzichten viele angehende Unternehmer jedoch darauf, die Hilfe qualifizierter Experten in Anspruch zu nehmen. Um zu vermeiden, dass an der falschen Stelle gespart wird, fördert der Staat daher gezielt Beratungen und Coachings vor und nach der Gründung.

Coaching oder Beratung?

Eine kurze Begriffsklärung vorweg: (Fach-)Beratung und Coaching werden oft synonym verwendet. Dabei verfolgen die beiden Dienstleistungen unterschiedliche Ziele: Während erfahrene Beraterinnen und Berater von sich aus Lösungen vorschlagen, sehen die Coaches ihre Aufgabe vor allem darin, die persönlichen Stärken des Klienten zur Entfaltung zu bringen und Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.

Im Zusammenhang mit der Gründungsförderung spielt diese feine Unterscheidung nur eine untergeordnete Rolle: Die gängigen Förderprogramme machen zwischen Coaching und Beratung normalerweise keinen Unterschied. Entscheidend ist, dass es sich um eine auf den Einzelfall zugeschnittene Form der Unterstützung handelt - im Unterschied zu Lern- oder Qualifizierungsmaßnahmen in Seminar- und Vortragsform. Nicht förderfähig sind darüber hinaus allgemeine Rechts- und Steuerberatungen sowie Maßnahmen zur Krisenbewältigung.

Flexible Fördervielfalt

Die Zuschüsse für Beratungen und Coachings stammen aus folgenden Hauptquellen:

  • Für die sogenannte Vorgründungsphase (das heißt vor der hauptberuflichen Gründung; eine nebenberufliche Selbständigkeit ist zumeist nicht förderschädlich) sind seit einigen Jahren  hauptsächlich die Länder zuständig: Je nach Bundesland können Gründungswillige im Schnitt mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent des Beraterhonorars rechnen. Besonders großzügig ist der Förderung zur Zeit in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen.

  • In der Nachgründungsphase (das sind die ersten fünf Jahre ab dem Gründungszeitpunkt) kommt vor allem das „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) infrage: Dieses Förderprogramm wird von der KfW Bankengruppe in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) koordiniert.
    Je nach Standort des Betriebs 50 bis 75 Prozent des Beraterhonorars erstattet. Die einzelnen Bundesländer dürfen diese Basisbeihilfen noch aufstocken. Bei einem maximales Gesamthonorar von 6.000 Euro erreicht der Zuschuss rechnerisch also 3.000 Euro bis 4.500 Euro. Bei einem Höchstsatz von 800 Euro pro Tag können Sie sich auf diese Weise sieben bis acht Tage lang den Beistand eines qualifizierten Beraters sichern.
    Ein weiterer Vorteil: Der Gründer zahlt nur seinen Eigenanteil. Den Zuschussanteil zahlt die KfW auf Basis eines Coachingberichts direkt an den Berater.

  • Die klassischen Beratungszuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fließen nun frühestens im zweiten Jahr nach der Gründung. Die BAFA-Fördermittel können dafür grundsätzlich aber auch von „alten Hasen“ in Anspruch genommen werden: Die 5-Jahresfrist gilt bei diesem Beratungsprogramm nicht.

Kostenlose Hilfe bei der Beraterauswahl

Keine Sorge: Um in den Genuss der genannten Beratungszuschüsse zu kommen, müssen Sie nicht zum Fördermittel-Experten avancieren: Um die Auswahl des für Sie unterm Strich günstigsten Programms kümmert sich der Berater, der Sie auch beim Ausfüllen der Anträge unterstützt. Die Höhe der Zuschüsse liegt zwischen 50 und satten 90 Prozent des Honorars. Welche Art der Beratung und welcher Berater am besten zu Ihnen passen, welche Förderprogramme für Ihre Zwecke infrage kommen und wie hoch der Zuschuss im Einzelfall voraussichtlich sein wird, erfahren Sie beim kostenlosen Infogespräch mit unserem Rückrufservice.

Der stellt Kontakt zu einem Partner unseres Netzwerks vor Ort her. Die Stundensätze der vermittelten Experten liegen zwischen 75 Euro und 100 Euro pro Stunde. Bei einem Zuschussanteil von 70 Prozent sichert sich beispielsweise eine Münchner Existenzgründerin mit einem Eigenanteil von 180 Euro bis 240 Euro einen ganzen Tag lang die Unterstützung eines erfahrenen Profis für eine Vorgründungsberatung! Das entspricht fast der Gebühr, die anderenfalls bereits für die - nicht förderfähige - Erteilung einer fachkundigen Stellungnahme fällig wäre!

Während die Gründerin dort nur die allgemeine Tragfähigkeit ihres Vorhabens überprüfen lassen und Hinweise auf eventuelle Schwachpunkte ihres Geschäftsplan erwarten kann, legt sie bei einer weitergehenden Gründungsberatung zusammen mit dem Coach oder der Beraterin fest, welche konkreten Hilfestellungen sie im Einzelfall wünscht. Denkbare Leistungen:

  • Unterstützung beim Schreiben des Businessplans,
  • Hilfestellung bei der Marktforschung vor Ort,
  • Erstellen eines Marketingkonzepts,
  • Unterstützung bei der Kundengewinnung,
  • Aufbau einer praxisnahen Auftragsverwaltung,
  • Vorbereitung eines Darlehensantrags oder auch
  • Einführung in die Personalarbeit.

Bei der endgültigen Entscheidung für den richtigen Beistand hilft Ihnen unsere „Checkliste für die Suche nach dem passenden Berater“.

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