Nicht vergessen:

Beratungszuschüsse in der Vorgründungsphase

Dass Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit mit dem Gründungszuschuss  gefördert werden können und junge Unternehmen und Freiberufler sich in der Startphase coachen lassen können, ist bekannt. Auch die von vielen Arbeitsagenturen, Kammern und Wirtschaftsförderern angebotenen Gründer-Werkstätten, Seminare und ähnlichen Qualifizierungsmaßnahmen werden vielfach genutzt.

Wesentlich seltener nehmen Gründungswillige die staatlichen Zuschüsse zu individuellen Unternehmensberatungen und Coachings in Anspruch. Dabei dienen die von den Bundesländern geförderten Vorgründungsberatungen nicht primär der Erstellung eines formalen Businessplans, mit dem Banken zur Kreditvergabe und / oder fachkundige Stellen einem positiven Tragfähigkeits-Gutachten bewegt werden können: Das sind allenfalls erfreuliche Begleiterscheinungen.

Die eigentliche Chance frühzeitiger Beratungen liegt vielmehr darin, die eigene Geschäftsidee, das geplante Geschäftsmodell, das Marketing-Konzept, die Markteinführung und die dafür erforderlichen Qualifikationen und finanziellen Mittel zusammen mit erfahrenen Fachleuten unter die Lupe zu nehmen und die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für ein dauerhaftes Überleben am Markt zu schaffen. Ein guter Berater wird Sie bei Ihrem Vorhaben wohlwollend unterstützen - zugleich jedoch unmissverständlich auf Defizite und Risiken hinweisen, Lösungsvorschläge machen und Ihnen bei der Umsetzung Hilfe zur Selbsthilfe anbieten.

Übliche Vergabebedingungen

Da die Förderung von Beratungen und Coachings in der Vorgründungsphase mittlerweile Ländersache ist, sind die zuständigen Stellen sowie die Vergabebedingungen recht unterschiedlich. Die Förder-Voraussetzungen ähneln sich jedoch in Grundzügen:

  • Einen Rechtsanspruch auf die Beratungs-Beihilfen gibt es nicht.
  • In der Regel ist die Bewilligung abhängig davon, dass die Gründung im betreffenden Bundesland stattfindet.
  • Es werden nur allgemeine Unternehmensberatungen in wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen gefördert, die der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit dienen. Spezielle Steuer-, Rechts-, Versicherungs-, Umwelt- oder Technikberatungen sind als Vorgründungsberatung nicht zuschussfähig.
  • Üblicherweise nicht gefördert werden zudem Beratungen auf Basis von Anfangsüberlegungen zu den Aussichten einer möglichen Gründung: Die Planungen sollten bei Antragstellung vielmehr schon recht konkret sein.

Unterschiede gibt es vor allem beim Kreis der Anspruchsberechtigten: Während sich manche Landesprogramme an alle Existenzgründer richten, sind andere auf Erstgründer oder bestimmte Zielgruppen beschränkt (z. B. Arbeitslose oder Hochschulabsolventen). Auch die geplante Unternehmensgröße oder bestimmte Beteiligungsverhältnisse von Kapitalgesellschaften können der Beratungsförderung entgegenstehen.

Möglich sind darüber hinaus Kollisionen mit anderen Beratungsförderungen (zum Beispiel dem Gründercoaching Deutschland). Da die Beratungsförderung ganz oder teilweise aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bestritten werden, müssen die "De-minimis"-Vorschriften der EU beachtet werden.

Praxistipp: Viele erfahrene Berater unterstützen ihre (potenziellen) Kunden bei der Antragstellung. So sinnvoll das bei der Überwindung bürokratischer Hürden sein mag: An der Eigenverantwortung des Gründers ändert das nichts. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Sie sich unbedingt selbst bei der zuständigen Förderstelle über die Vergabekonditionen und eventuelle nachteilige Auswirkungen auf andere Förderprogramme informieren!

Unterschiedliche Förderhöhe

Die zuständigen Stellen (z. B. Kammern, Arbeitsagenturen, RKW-Landesverbände oder auch Förderbanken) bezuschussen nach vorheriger Einzelfallprüfung zwischen 70 % und 100 % des Beraterhonorars. Die Anzahl der Beratungstage (z. B. 5 bis 10) und die maximale Höhe der Beraterhonorare (zwischen ca. 500 Euro bis 800 Euro) sind dabei in der Regel von vornherein begrenzt.

Unterm Strich erreicht der Wert der gesponserten Coaching- und Beratungsleistungen nicht selten mehrere Tausend Euro. In günstigsten Fall wird dabei noch nicht einmal ein Eigenanteil verlangt. Besonders attraktive Zuschusskonditionen gibt es zurzeit zum Beispiel in

  • Hamburg (volle Kostenübernahme bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit),
  • Baden-Württemberg (80 % von maximal 3.700 Euro),
  • Hessen (80 % von maximal 2.850 Euro) und
  • Bayern (70 % von maximal 8.000 Euro)

Praxistipp: Falls Sie einen Eigenanteil bezahlen müssen, gilt der als "vorweggenommene Betriebsausgabe". Da ein großer Teil des Gründungsaufwands naturgemäß vor dem offiziellen Start in die Selbständigkeit anfällt, dürfen Sie ihn anstandslos von Ihren ersten Gewinnen abziehen.

Informationsquellen und Anlaufstellen

Und so finden Sie das passende Programm:

  • Eine erste Orientierung über die Beratungs- und Coachingangebote von Bund und Ländern für Existenzgründer bietet die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums: Indem Sie das "Fördergebiet" auf Ihr Bundesland einschränken, als Förderbereich "Existenzgründung & -festigung" sowie als Förderart "Zuschuss" vorgeben, wählen Sie die für Sie infrage kommenden Angebote im Handumdrehen aus den insgesamt weit mehr als 1.000 Programmen heraus. Noch genauer filtern Sie bei Bedarf mithilfe des "Förderassistenten".
  • Fragen Sie bei der lokalen IHK, Handwerkskammer, Arbeitsagentur, bei Ihrem Berufs- oder Branchenverband und / oder der für Wirtschaftsförderung zuständigen Behörde nach Beratungszuschüssen für Gründer. Neben den verschiedenen Landesprogrammen gibt es in manchen Städten und Gemeinden eigene kommunale Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

Machen Sie es sich einfach: Welche der zahlreichen Förderprogramme in Ihrem speziellen Fall infrage kommen, welche Programme die höchste Förderung bieten und welche für Sie am besten geeignet sind,  welcher Berater am besten zu Ihnen passt und wie hoch der Zuschuss im Einzelfall voraussichtlich sein wird, erfahren Sie beim kostenlosen Infogespräch mit dem Empfehlungsservice von gruendungszuschuss.de.

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