Fachbegriffe

Fachbegriffe - einfach erklärt

Einfach ist es nicht, die Bedingungen, Konditionen und Antragsformulare der Förderprogramme zu verstehen, denn darin kommt schon der eine oder andere Fachbegriff vor. Wir übersetzen: Banker - Deutsch, Deutsch - Banker.

ERP (European Recovery Program)

Diesem Begriff begegnet man bei den Förderprogrammen der KfW recht häufig, zum Beispiel beim "ERP-Kapital für Gründung". ERP ist die Abkürzung von "European Recovery Program". Hierbei handelt es sich um Fördermittel aus dem Europäischen Wiederaufbauprogramm, das 1948 im Rahmen des Marshall-Plans ins Leben gerufen wurde.

Vgl. dazu Entstehungsgeschichte der KfW

KMU-Definition (Kleine und mittlere Unternehmen)

Wenn im Zusammenhang mit Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen ("KMU") die Rede ist, ist die Definition der EU-Kommission entscheidend. Demnach gilt:

Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 10 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro haben.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen die

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro haben.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 250 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben.

Unternehmen mit mehr Mitarbeitern oder höherem Jahresumsatz/ Bilanzsumme zählen nicht mehr als KMU. Da viele Fördermaßnahmen auf KMU begrenzt sind, ist die Einteilung von erheblicher praktischer Bedeutung.

Eine ausführliche Darstellung der KMU-Kriterien inklusive Prüfschema und Berechnungsbogen finden sie im 

Merkblatt der KfW zur Definition von KMU

Risikogerechtes Zinssystem

Bei gewerblichen Förderkrediten (zum Beispiel dem Unternehmerkredit) wird die Höhe der Zinsen nach dem „risikogerechten Zinssystem“ festgelegt. Die Höhe der Zinsen wird von der Bank oder Sparkasse (Hausbank) festgelegt, die das Ausfallrisiko trägt. Dabei berücksichtigt sie zwei Faktoren:

  • Bonität (die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers). Dabei gilt: Je geringer das Ausfallrisiko, desto besser die Bonität.
  • Sicherheiten (Werthaltigkeit der Besicherung), also was „zurückgeholt“ werden kann, wenn ein Kredit wirklich ausfällt.

Je höher Bonität und Sicherheiten, desto niedriger der Zinssatz.
Die Bank geht in drei Schritten vor:

  1. Einordnung in eine von sechs Bonitätsklassen („Rating“)
  2. Einordnung der Sicherheiten in eine von vier Besicherungsklassen
  3. Aus deren Kombination ergibt sich die Einordnung in eine von sieben Preisklassen (von "A" bis "G"), die eine Bandbreite für den Angebotszins vorgibt mit fester Zinsobergrenze. Zur Ermittlung kann der abgebildete Preisklassenrechner genutzt werden.

Der Zinssatz, den die Banken ihrem Kunden anbieten, darf die vorgegebene Zinsobergrenze nicht überschreiten.

Vertiefende Informationen der Kfw

FAQ zum risikogerechten Zinssystem (PDF)