FAQ
Fragen und Antworten rund um geförderte Kredite

Rund um das Thema geförderte Kredite gibt es erfahrungsgemäß jede Menge Fragen und Unsicherheiten. An dieser Stelle sammeln und beantworten wir Fragen von gruendungszuschuss.de-Lesern. (Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht auf jede Einsendung antworten können und auch keine Einzelberatung rund um Kreditfragen vornehmen können, bitte nutzen Sie dazu unseren Beratungsservice.)
Zur Beantwortung der Fragen haben wir mit Bankern, erfahrenen Unternehmensberatern und natürlich auch Experten der KfW gesprochen. Zum Teil finden Sie ausführlichere Fassungen der Antworten im "Praxisbuch Bankdarlehen und Kredit".
Fragensammlung
- 1. Warum bekommen viele Gründer oder Unternehmer keinen Kredit oder kein Darlehen?
Rund 70 bis 80 Prozent aller Anfragen über die Finanzierung von Neugründungen werden bei einer typischen Sparkasse oder Raiffeisenbank abgelehnt. Bei kleineren Finanzierungen – also unter 50.000 Euro – liegt der Anteil sogar tendenziell etwas höher. Im Wesentlichen gibt es zwei Gründe für Ablehnungen: Zum einen liegt es an der oft mangelnden Qualität der eingereichten Businesspläne; zum anderen an Zweifeln der Banker bezüglich der Fähigkeiten und Voraussetzungen der Gründer.
Es gibt erfreulicherweise aber auch viele Anträge auf ein Darlehen oder einen Kredit, die problemlos schon beim ersten Anlauf durchgehen. Wichtig ist, dass das Vorhaben aussichtsreich ist; dass verwertbare Branchenkenntnisse vorliegen und dass der Standort, der für viele Branchen eine große Rolle spielt, passt. Außerdem ist der Businessplan entscheidend für den Erfolg.
Für jedes Unternehmen werden eine Reihe Kernkompetenzen gebraucht. Sind diese Kernkompetenzen bei den Gründern oder beim Gründerteam nicht vorhanden, wird sich keine Bank finden, die zu einer Finanzierung bereit ist. Fehlen dagegen nur kleine Teile der erforderlichen Kompetenzen, kann ein Gründercoaching oder ein Mitgründer hilfreich sein. Das gilt übrigens auch für Investoren – dort geht es in Sachen „Kernkompetenzen“ sogar noch härter zu.
- 2. Ich brauche nur 5.000 Euro – ist eine Bank die richtige Adresse?
Darlehen werden von sehr wenigen Geschäfts- oder Förderbanken unter 10.000 Euro vergeben. In einigen Fällen kann es sein, dass Banken auch bei 15.000 Euro nicht gewillt sind, ein Darlehen zu vergeben. Die Untergrenze variiert von Bank zu Bank – manchmal muss man also einfach nur die richtige Bank finden. Unabhängig von der Höhe eines Kredits entstehen der Bank durch die Prüfung des Vorhabens und durch den notwendigen Papierkrieg ein so hoher Aufwand, dass die Vergabe kleiner Darlehen aus Sicht der meisten Banken unrentabel ist. Vereinzelt findet sich ein solches Darlehen bei Förderbanken der Bundesländer. Als Alternative steht dann bei einer Bank meist nur der Kontokorrentkredit zur Verfügung. Dieser ist allerdings meist mit deutlich höheren Zinsen verbunden, als ein Darlehen und ist nur für die kurzfristige Finanzierung geeignet. Es kommen dann aber auch andere Alternativen in Frage, etwa ein Mikrokredit, ein Privatdarlehen aus dem Familienkreis oder auch vermittelt via Internet.
- 3. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Darlehen und einem Kredit?
Was weithin unter dem Begriff „Kredit“ bekannt ist, wird eigentlich in zwei Begriffe unterschieden. Der Kredit ist eine kurzfristige Finanzierungsform – beispielsweise zum Überbrücken weniger Monate. Das Darlehen dagegen ist eine mittel- bis langfristige Finanzierungsform – dazu gehören beispielsweise Bankdarlehen mit einer Laufzeit zwischen drei und fünfzehn Jahren.
- 4. Bedeutet eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent, dass ich nur 20 Prozent der Kreditsumme besichern muss?
Beim StartGeld gewährt die KfW Bankengruppe eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 Prozent. Allerdings nicht dem Gründer als Antragsteller, sondern der Hausbank. Im Falle einer Insolvenz, falls Sie also später den Kredit nicht zurückzahlen können, haftet Ihre Hausbank dann „nur“ zu 20 Prozent. Das Ausfallrisiko sinkt dadurch für die Bank gegenüber normalen Krediten deutlich, weil sie bei einem solchen 100 Prozent Kreditausfall riskiert.
Bedeutet eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent, dass Sie nur für 20 Prozent der Kreditsumme Sicherheiten stellen müssen? Diese Schlußfolgerung ist ebenso naheliegend wie falsch. Denn auch wenn 20 Prozent der Kreditsumme durch Sicherheiten abgesichert wären, würde die Bank noch immer zu 16 Prozent haften: Die Bank muss schließlich noch immer 20 Prozent des verbleibenden Kreditausfalls tragen! Deshalb sollte jedes Bank-Darlehen, auch die KfW-Produkte, aus Sicht der Bank idealerweise immer zu 100 Prozent besichert werden. Zudem ist eine Gründungsfinanzierung aufgrund der fehlenden Historie um ein Vielfaches risikoreicher und arbeitsaufwendiger, als etwa der Konsumentenkredit eines Angestellten, der über ein festes Einkommen verfügt.
Generell gilt deshalb: Je mehr Sicherheiten ein Gründer aufbringen kann, desto größer sind seine Chancen auf die Bewilligung eines KfW-Darlehens. Genau so wichtig wie die Sicherheiten sind aber Businessplan und Gründerpersönlichkeit. Die Erfahrung zeigt, dass bei einem kleinen Finanzierungsbedarf auch Gründer ohne Sicherheiten durchaus einen KfW-Kredit erhalten können. Umgekehrt kann es passieren, dass selbst Sicherheiten von 100 Prozent nicht ausreichen, um einen Banker von einem Vorhaben zu überzeugen.
Auch wenn die Haftungsfreistellung also nicht automatisch zu einem geringeren Bedarf an Sicherheiten führt, so ist sie doch ein enscheidender Grund dafür, dass Banken überhaupt Kredite für kleinere, risikoreiche Gründungsvorhaben bewilligen. Die Begleitung des Kreditantrags durch einen erfahrenen Unternehmensberater erhöht die Chancen einer Bewilligung erheblich.- 5. Gibt es einen Kredit auch ohne Sicherheiten? Gibt es bei ausreichenden Sicherheiten immer einen Kredit?
Auch wenn es oft angezweifelt wird: Die Antwort lautet „Ja“. Sie können die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank in Anspruch nehmen oder ein Förderdarlehen, das keine Sicherheiten voraussetzt.
Auch auf die Frage, ob es eine Ablehnung eines Kreditantrages geben kann, obwohl Sie reichliche Sicherheiten vorweisen können, lautet die Antwort „Ja“. Ist das Vorhaben nicht aussichtsreich, wäre es unverantwortlich, Ihnen ein Darlehen dafür zuzusagen – ganz gleichgültig, wie viele Sicherheiten Sie dafür einsetzen. Es gibt Fälle, in denen dies trotzdem vorkommt. Damit tut Ihnen die Bank allerdings keinen Gefallen. Zeigt sich später, dass die Dinge nicht gut für Sie laufen, könnte auch der Wert Ihrer Sicherheiten sinken. Das kann zu einer Nachforderung von Sicherheiten führen oder Ihre Kreditlinie wird eingeschränkt.
Im schlimmsten Falle kann eine Bank bei wesentlichen Verschlechterungen ein Darlehen auch kündigen. Unter Umständen bringt das also Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten. Von einem Vorhaben mit schlechten Aussichten ist immer abzuraten. Es kann wohl kaum in Ihrem Sinne sein, offenen Auges den Verlust Ihres Vermögens in Kauf zu nehmen.
- 6. Was kann ich tun, um der Bank Sicherheiten zu bieten?
Verfügen Sie privat oder geschäftlich über eigenes Vermögen, das Sie zur Absicherung nutzen können? In Frage kommen insbesondere folgende Möglichkeiten:
- Immobilien mit Grundschulden oder Hypotheken belasten und diese als Sicherheit einsetzen
- Kapitallebensversicherungen (mit hohen Rückkaufswerten) oder Rentenversicherungen beleihen
- Bausparverträge, Festgelder, Sparguthaben, Sparbriefe, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien einsetzen
- Liquide Mittel in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft oder einer privaten Ausfallbürgschaft einsetzen
- Sicherungsübereignung von marktgängigen Maschinen und Fahrzeugen (hierbei handelt es sich um Sicherheiten „zweiter Wahl“)
- Nur im Notfall: Geräte, Einrichtungen, Warenlager oder Forderungen des Unternehmens einsetzen
Wenn Sie nicht in ausreichendem Maß über eigenes Vermögen verfügen, kommen folgende Alternativen in Frage:
- Selbstschuldnerische Bürgschaft oder sonstige private Ausfallbürgschaften einer Person aus dem privaten Umfeld
- Bürgschaft einer Bürgschaftsbank oder einer Förderbank beantragen
- 7. Warum kann ich den Kredit nicht direkt bei der KfW aufnehmen? Was ist unter dem "Hausbank-Prinzip" zu verstehen?
Ein Förderdarlehen der KfW wird immer über eine Geschäftsbank wie die Volksbank, die Sparkasse, die Deutsche Bank oder andere abgewickelt. Bei Förderbanken der Bundesländer gilt meist das Gleiche. Nur vereinzelt gibt es Förderdarlehen bei den Förderbanken der Bundesländer, die direkt bei der Förderbank beantragt werden, also ohne Einbeziehung einer Hausbank. Die KfW hat keine Niederlassungen vor Ort und die Förderbanken der Bundesländer haben üblicherweise auch nur einen Standort.
Das persönliche Gespräch mit einem Gründer und Unternehmer ist jedoch für die Entscheidung, ob ein Darlehen oder Kredit bewilligt wird oder nicht, äußerst wichtig. Die Entscheidung aufgrund eines Gespräches überlassen Förderbanken den Geschäftsbanken und sieben so schon im Vorfeld aus, wer überhaupt in Frage kommt. Weiterhin ermöglicht das Prinzip „Ansprechpartner Geschäftsbank“ jedem Gründer oder Unternehmer ein Gespräch mit einer Bank in direkter Nähe, die sich dann auch um weitere Angelegenheiten kümmert.
Stellen Sie sich einfach die folgende Frage: Wie teuer würde ein Darlehen einer Förderbank ausfallen, wenn diese zusätzlich Filialen im gesamten Bundesgebiet betreiben würde?
Wenn Ihre Geschäftsbank keinerlei Finanzierungen für Unternehmen anbietet, wird Ihnen übrigens nichts anderes bleiben, als die Suche nach einer neuen Bank. Hausbank bedeutet nicht, dass Sie schon lange Kunde bei der jeweiligen Bank gewesen sein müssen.
- 8. Bei welcher Bank habe ich die besten Chancen, einen KfW-Kredit zu erhalten?
Aus Wettbewerbsgründen darf die KfW nicht bestimmte Banken empfehlen. Sie antwortet auf die entsprechende Frage mit der diplomatischen Formulierung: „Unsere Statistiken zeigen, dass ca. 70 % aller Kredite der KfW im Sparkassen- und Genossenschaftsbankensektor zugesagt werden.“ Dies deckt sich mit unserer Erfahrung, dass insbesondere bei kleineren Kreditbeträgen die besten Chancen bei Sparkassen und Volksbanken bestehen, auch weil diese sich in einer besonderen Verantwortung sehen, Gründer und Mittelständige aus der Region zu fördern. Trotzdem werden natürlich auch diese einen Kredit nur nach sorgfältiger Prüfung vergeben und nur ein Teil der Antragsteller wird letztlich erfolgreich sein.
- 9. Kann ich meine Hausbank wechseln, nachdem ich von ihr ein KfW-Darlehen erhalten habe? Was muss ich dabei beachten?
Ja, Sie können die Bank durchaus wechseln. Sie sollten der KfW über Ihre bisherige Hausbank den beabsichtigten Wechsel mitteilen. Wenn das neue Institut bereit ist, die Förderdarlehen zu übernehmen, regelt die KfW dann mit Ihrer bisherigen und Ihrer künftigen Hausbank die erforderlichen Formalitäten.
- 10. Meine Bank hat mir zu einem eigenen Produkt geraten. Warum sollte ich auch nach einem KfW-Förderkredit fragen?
Ihre Bank oder Sparkasse bewertet Ihre Bonität und Ihre Sicherheiten so positiv, dass sie zur Vergabe eines Kredites bereit ist. Das ist prima. Jetzt sollten Sie die Konditionen vergleichen und den für Sie günstigsten Kredit auswählen. Förderkredite der KfW bieten hierbei eine Reihe von Vorteilen:
- Neben günstigen Zinssätzen bieten sie vor allem lange Laufzeiten, nämlich bis zu 20 Jahre.
- Für Sicherheit sorgt auch, dass die Zinsen für längere Zeiträume (nämlich in der Regel zehn Jahre) festgeschrieben werden.
- Tilgungsfreie Anlaufjahre und (in einzelnen Programmen) die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung schaffen zusätzlich Flexibilität.
Die Beantragung geförderter Darlehen kann allerdings länger dauern, als wenn ie Kreditzsusage direkt durch die Hausbank erfolgt. Zusätzlich zur eigenen Prüfung müssen Förderdarlehen zusätzlich auch durch die KfW (oder Förderbank des Bundeslandes) geprüft werden. Wenn die Hausbank den Darlehensantrag nicht sorgfältig vorbereitet hat, kann es zu Rückfragen durch die KfW/Förderbank kommen und damit zu zeitlichen Verzögerungen. Das kann für manchen Gründer ein Ausschlusskriterium sein.
- 11. Wofür darf ich das Geld aus einem Darlehen verwenden?
Wenn Sie das Darlehen einer Förderbank wie der KfW in Anspruch nehmen wollen, finden Sie Informationen über die Verwendung in der Beschreibung des jeweiligen Programms, in der Regel auf den Webseiten der Förderbanken. Für die KfW-Programme, die für Gründer und Selbständige in den ersten Jahren relevant sind, haben wir die wichtigsten Bedingungen hier unter dem Menüpunkt „KfW“ zusammengestellt und auf weiterführende Informationen verlinkt.
Die folgenden Positionen und Begriffe tauchen dabei immer wieder auf:
1. Sachmittel
a) Investitionen
z.B. Übernahmekosten (beim Kauf eines Unternehmens), Kauf von Grundstücken und Gebäuden, von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (z.B. Laden-/Büroeinrichtung, Kasse, Software usw.), geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis 150 Euro
b) Erstausstattung mit Material und Waren für den Verkauf und das Lager
z.B. Einkauf von Lebensmitteln für ein Restaurant, von Handelsware für einen Einzelhandel
2. Betriebsmittel (Finanzierung meist nur für die ersten Monate nach der Gründung möglich)
a) Laufende Kosten
für Miete, Pacht, Personalkosten, für Marketing, Beratung, Reisekosten, Fortbildung, Kosten für das Auffüllen des Lagers usw., aber auch z.B. Kautionen
b) Lebenshaltungskosten des Gründers/Unternehmers
3. Gründungskosten (werden manchmal zu Betriebsmitteln gerechnet)
Gebühren für Gewerbeanmeldung, Anwaltskosten, Grundausstattung Marketing, Beratungskosten im Rahmen der Gründung und anderes
4. Andere Kosten
z.B. Grunderwerbskosten, Baukosten
Auch bei Darlehen einer Geschäftsbank ist es üblich, dass die Verwendung der Mittel an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Ein universelles Darlehen zur Nutzung nach Belieben ist für Unternehmen nicht machbar – schon alleine deshalb, weil aufgrund der gesetzlichen Vorschriften im Antrag auf ein Darlehen begründet werden muss, wofür das Darlehen gebraucht wird. Wofür Sie ein Darlehen brauchen und dann auch verwenden dürfen, muss mit der Geschäftsbank individuell verhandelt werden.
- 12. Mein Banker hat durchblicken lassen, dass er sich eine Kreditvergabe grundsätzlich vorstellen kann. Er hat weitere Unterlagen angefordert, um ein Rating vorzunehmen. Was kann ich tun, damit es positiv ausfällt?
Banken blicken im Rahmen des Ratings
- einerseits in die Vergangenheit, indem sie die Vermögens- und Ertragslage bewerten, zum Beispiel anhand von Jahresabschlüssen, Einnahme-Überschuss-Rechnungen (EÜR) sowie betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)
- andererseits in die Zukunft anhand von Businessplan, Marktforschung und anderen Faktoren, die die Geschäftsaussichten des Unternehmens beeinflussen.
Deshalb sollten Sie sie mit entsprechenden Unterlagen umfassend informieren und Ihre Vorteile klar darstellen. Ein Unternehmensberater mit entsprechender Bankerfahrung kann Sie bei der Erstellung und Aufbereitung dieser Unterlagen unterstützen.
Wenn die Bank zu einer konkreten Einschätzung hinsichtlich Bonität und Besicherung gelangt ist, so lassen Sie sich die Gründe, die zu ihr geführt haben, genau erläutern. So können Sie erkennen, durch welche Maßnahmen (zum Beispiel Verstärkung des Eigenkapitals) sich mittelfristig die Bonität Ihres Unternehmens und damit die Einschätzung der Hausbank verbessern lässt. So können Sie aus dem Kreditantrag Lehren ziehen und erhalten vielleicht niedrigere Zinsen bei künftigem Finanzierungsbedarf positiv auf den Zins für die dann benötigten Kredite auswirken.Das Wissen um die Einschätzung ihrer Bonität und Sicherheiten hilft Ihnen auch beim Einholen von Vergleichsangeboten bei anderen Banken oder Sparkassen.
- 13. Was ist ein Rating und brauche ich das?
Seit 2007 ist das so genannte Rating ein „Muss“ für Alle, die ein Darlehen von einer Bank haben wollen. Beim Rating bewertet die Bank quantitative und qualitative Faktoren im Unternehmen; der Unternehmer und seine Pläne werden regelrecht durchleuchtet. Das Ergebnis des Ratings entscheidet dann über die Kreditvergabe und -konditionen.
Banken müssen für ein Unternehmen mit schlechter Ratingnote mehr Eigenkapital hinterlegen, als für ein Darlehen an ein Unternehmen mit guter Ratingnote. Damit wird ein solches Darlehen an ein Unternehmen mit schlechter Ratingnote teurer für die Bank und dieser Nachteil wird in Form eines höheren Zinses an den Gründer oder an das bestehende Unternehmen weitergegeben. Während es bei Geschäftsbanken nur Darlehen mit einem risikoabhängigen Zins gibt, unterscheiden Förderbanken typischerweise zwischen:
- Existenzgründer:
Es ist bei Förderbanken unüblich, dass Gründer für ein Förderdarlehen einen risikoabhängigen Zins zahlen müssen. Das Risiko ist in dieser Phase eines Unternehmens ohnehin schwer zu bewerten. Das Rating wirkt sich aber auf andere Finanzierungen einer Geschäftsbank aus – z.B. auf einen ergänzenden Kontokorrentkredit. - Bestehende Unternehmen:
Es gibt bei Förderbanken für bestehende Unternehmen vereinzelt Darlehen, die nicht mit einem risikoabhängigen Zins verbunden sind. Das Rating wirkt sich aber auch für bestehende Unternehmen auf andere Finanzierungen einer Geschäftsbank aus.
Wenn Sie als bestehendes Unternehmen ein Darlehen einer Förderbank wollen, müssen Sie sich im Vorfeld informieren, ob das Rating den Zins beeinflusst oder nicht.
- Existenzgründer:
- 14. Kann man einen Förderkredit auch dann bekommen, wenn man einen „negativen“ Schufa-Eintrag hat?
Jedes Kreditinstitut, über das Kfw-Darlehen beantragt werden, muss die persönliche Kreditwürdigkeit des Kunden prüfen. Hierzu wird automatisch auch die Schufa befragt. Ein „negativer“ Eintrag ist hier natürlich schädlich. Ausschlaggebend für die Entscheidung der Hausbank, den Kunden als kreditwürdig anzusehen und einen Antrag an die KfW weiterzuleiten, sind natürlich die genauen Umstände, durch die es zu einem negativen Vermerk in der Schufa kam.
Zum Hintergrund: Kreditinstitute und andere Gläubiger geben Daten über Kreditnutzen an die Schufa Holding AG weiter, die als Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung gegründet wurde. Hierdurch entsteht eine Art Biografie des Kreditnutzers über seine kreditbedingten Geschäfte und deren Verlauf. In ihr ist vermerkt, wenn eine Forderung angemahnt oder nicht bezahlt wurde. Deshalb sollten Sie in Hinblick auf Ihre zukünftige Kreditwürdigkeit immer auf eine pünktliche Überweisung Ihrer Kreditzinsen sowie den termingerechten Ausgleich von Kontoüberziehungen achten. Das gilt auch für Ratenzahlungen und Verbraucherkredite.
- 15. Soll ich erst nebenberuflich gründen, um eine Firmenhistorie zu bekommen?
Wer für seine Gründungsbranche genügend Berufserfahrung mitbringt und in der Branche schon Führungsaufgaben übernommen hat, kennt sich üblicherweise gut aus. Eine Firmenhistorie ist dann nicht notwendig, um ein Darlehen von einer Bank zu bekommen. Wer aber nur wenig Erfahrung hat, kann auf dem Weg einer nebenberuflichen Gründung Erfahrung sammeln. Auch wer eine verhältnismäßig exotische Geschäftsidee hat und sich nicht in den „üblichen Bahnen“ bewegt, ist mit einer nebenberuflichen Gründung gut beraten. Banken kennen sich bestens aus mit den „üblichen Verdächtigen“ aus wie beispielsweise einem Einzelhandel mit Spielwaren, mit einem Café, mit einer Steuerberatung, mit einem Handwerk als Maler oder anderem. Haben Sie eine Idee, die vollkommen neuartig ist, wird es schwierig für eine Bank, die Erfolgsaussichten einzuschätzen, weil keine Erfahrungswerte vorliegen.
Die nebenberufliche Gründung kann auch als Test für Sie selbst verstanden werden. Wenn dieser Test erfolgreich verläuft, können Sie bei der Bank schon unter Beweis stellen, dass es eine rege Nachfrage gibt und das hilft Ihnen auf dem Weg zu einem erfolgreichen Darlehensantrag.
Bei einer nebenberuflichen Gründung sollten Sie stets darauf achten, dass Sie damit keine Förderungen gefährden. So ist beispielsweise der Antrag auf den Gründungszuschuss der Arbeitsagenturen nur möglich, wenn zum Zeitpunkt der Umwandlung in eine hauptberufliche Selbstständigkeit noch ein Restanspruch auf das Arbeitslosengeld I von 90 Tagen besteht. Auch kann ein Gewinn von über 165 Euro/Monat den Arbeitslosengeld I-Anspruch zum Zeitpunkt der Gründung mindern und damit die Höhe des Gründungszuschusses.
- 16. Unterstützt die KfW Bankengruppe auch Nebenerwerbstätigkeiten?
Ja, mit dem KfW-StartGeld. Mittelfristig muss jedoch der Aufbau einer tragfähigen Vollexistenz geplant sein.
- 17. Kann ich mein Risiko durch eine Rechtsform mit beschränkter Haftung einschränken?
Eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung hilft Ihnen nicht, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Banken sichern sich ab und vereinbaren beispielsweise mit einer GmbH eine Gesellschafterbürgschaft. Mit anderen Worten: Die Gesellschafter einer GmbH müssen sich für Tilgungen und Zinsen mit ihrem Privatvermögen und künftigem Einkommen verbürgen. Damit sind die Gesellschafter einer Rechtsform mit beschränkter Haftung genauso mit dem Privatvermögen in der Pflicht, wie ein Unternehmen, dessen Rechtsform keine Haftungsbeschränkung mit sich bringt. Das gleiche gilt für Gründungen in Form einer Limited oder Unternehmergesellschaft („UG haftungsbeschränkt“).
- 18. Spielt die Rechtsform des Unternehmens bei der Beantragung von Fördermitteln eine Rolle? Kann ich als GmbH-Prokurist oder als KG-Kommanditist eine Förderung beantragen?
Die Rechtsform spielt bei der Beantragung keine Rolle. Jeder Existenzgründer kann frei entscheiden, in welcher Rechtsform er sein Unternehmen führen möchte.
In der Rechtsform der KG ist lediglich der Komplementär als Vollhafter antragsberechtigt, eine Antragsberechtigung des Kommanditisten ist ohne weiteres nicht gegeben.
Mit ihren Finanzierungsprodukten unterstützt die KfW geschäftsführende GmbH-Gesellschafter. Prokuristen sind im Sinne der KfW-Richtlinien nicht selbstständig tätig und können daher in der Regel keine Förderdarlehen beantragen (Ausnahme: Unternehmerkredit).
- 19. Unter welchen Umständen kann die Bank ein Darlehen kündigen?
Die Kündigungsgründe sind im Vertrag zwischen Ihnen und der Bank festgelegt bzw. im Kleingedruckten, den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Lassen Sie sich bei Informationsgesprächen mit Ihrer Bank die AGB aushändigen; dann erfahren Sie solche Details. Auch die Regelungen bezüglich der Informationspflichten finden sich dort.
Üblicherweise kann eine Bank aus wichtigem Grund kündigen, zum Beispiel:
- wenn Sie in Zahlungsverzug sind und nach angemessener Fristsetzung noch immer nicht zahlen oder
- wenn Sie ein Förderdarlehen unter Angabe falscher Tatsachen bekommen haben oder
- wenn Sie der Informationspflicht gegenüber der Bank nicht nachkommen.
Um Ihren Informationspflichten nachzukommen, müssen Sie mindestens Ihre Jahresabschlüsse vorlegen. Wer ein Darlehen einer Förderbank bekommt, muss außerdem gewährleisten, dass Kontrollorgane wie der Europäische Rechnungshof und andere jederzeit Einblick in alle geschäftlichen Unterlagen nehmen können. Mit anderen Worten: Wenn Ihre Bank oder ein Rechnungshof Sie auffordert, Unterlagen abzuliefern, müssen Sie dieser Aufforderung fristgerecht nachkommen. Tun Sie es nicht, kann dies bereits ein Grund zur Kündigung von Seiten Bank sein.
- 20. Muss ich von Anfang an den kompletten Kreditbetrag abrufen?
Es wird eine Abruffrist festgelegt. Innerhalb dieser Frist kann das Darlehen in Teilbeträgen (Tranchen) abgerufen werden. Die Frist beträgt bei Förderdarlehen in der Regel etwa ein halbes Jahr und sie beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem das Geld für die Verwendung zur Verfügung gestellt wird.
Problematischer zeigt sich dagegen die vorzeitige Rückzahlung (Tilgung) eines Darlehens. Es gibt grundsätzlich kein Anrecht auf eine solche vorzeitige Tilgung. Der Bundesgerichtshof hat hierzu allerdings einige Urteile gefällt, nach denen Banken manchmal einer vorzeitigen Tilgung zustimmen müssen. Dazu gehört der Fall, dass es für Sie so gut läuft, dass Sie ein erweitertes Darlehen brauchen, Ihre Bank dessen Vergabe aber ablehnt. Wenn Sie ein Darlehen zugunsten eines günstigeren Darlehens vorzeitig tilgen wollen, muss die Bank nicht einwilligen. Genauso verhält es sich, wenn Sie vorzeitig tilgen wollen, um einfach nur Ihre Schulden los zu werden. Fragen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt.
Eine vorzeitige Tilgung kann jedoch vertraglich vereinbart werden – Angaben hierzu finden Sie in den Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank oder Förderbank. Oft wird eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Es handelt sich dabei um einen Schadenersatz – der Bank entgehen schließlich Zinsen durch die vorzeitige Tilgung. Die genaue Höhe ist wegen schwankender Zinsen erst dann klar, wenn der Fall einer vorzeitigen Tilgung eintritt und es kann sich durchaus um einen empfindlichen Betrag handeln.
In einigen Fällen bieten Förderbanken übrigens auch solche Darlehen, für die keine Entschädigung anfällt – das Startgeld der KfW gehört zu diesen Darlehen.
- 21. Was bedeutet eigentlich „De-minimis“?
KfW-Kredite sind Förderungen, weil damit Vorhaben gefördert werden, die ohne diese Hilfe unter Umständen keine Chancen bei Geschäftsbanken hätten und weil die Konditionen meist besser sind, als die Konditionen bei einem Darlehen der Geschäftsbank. Förderungen sind Subventionen und sie verzerren potenziell den Wettbewerb. Wer auch immer die Subvention erhält, kann schließlich Wettbewerber unterbieten. Daher gibt es von EU-Seite die Regelung, dass Subventionen durch die Europäische Kommission genehmigt werden müssen. Die meisten Förderungen in Deutschland werden aus EU-Töpfen bezahlt; dazu gehört beispielsweise ein Zuschuss aus dem Gründercoaching Deutschland oder auch viele geförderte Darlehen.
Die so genannten „De-minimis-Beihilfen“ sind solche Förderungen, die wegen des geringen Betrages von der Genehmigungspflicht der Europäischen Kommission ausgenommen sind. Sie dürfen derzeit insgesamt 200.000 Euro aus den Fördertöpfen der De-minimis-Beihilfen entnehmen. Alle De-Minimis-Beihilfen werden dabei aufsummiert; auch wenn Sie die Beihilfe von unterschiedlichen Organisationen erhalten haben. Nehmen wir an, Sie erhalten den Gründungszuschuss und wollen nun das Startgeld der KfW-Mittelstandsbank beantragen. Beide Förderungen werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) entnommen – die Abwicklung erfolgt aber über unterschiedliche Organisationen. Da die eine Organisation zunächst nichts von der anderen weiß, müssen Sie immer, wenn Sie eine solche Förderung in Anspruch nehmen auch Angaben darüber machen, ob Sie bereits eine andere Förderung aus EU-Töpfen entnommen haben. Gehen Sie gewissenhaft mit diesen Angaben um. Das Unterlassen einer solchen Angabe ist ein Fördermittelbetrug und im Strafgesetzbuch als Straftat verankert. Im Antrag auf das Startgeld der KfW-Mittelstandsbank müssten Sie also beispielsweise einen Zuschuss aus dem Gründercoaching Deutschland angeben. Nehmen Sie den bürokratischen Aufwand bei der Beantragung ernst, denn es handelt sich um Vorgaben, die auf EU-Ebene festgelegt werden und deren Einhaltung streng geprüft wird.
Heben Sie die Unterlagen gut auf – 15 Jahre Aufbewahrung sind Pflicht. Fragen Sie weiterhin nach, ob es sich um eine De-minimis-Beihilfe handelt. Üblicherweise steht das aber auch auf der Bewilligung oder in den Beschreibungen des Förderprogrammes. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht eine weitere Beihilfe beantragen, brauchen Sie eine Kopie der Zusagen über die bereits erhaltenen De-minimis-Beihilfen.