Förderprogramme
Kapital für Gründer und mittelständische Unternehmen
Die KfW Bankengruppe fördert die Gründung von Unternehmen bundesweit mit Förderkrediten wie dem für Kleingründer besonders interessanten „KfW-StartGeld“.
Zudem stellt die KfW zur Finanzierung von Start-ups klassische Förderdarlehen aus dem Programm „Unternehmerkredit“ sowie Nachrangdarlehen aus der Produktfamilie „Unternehmerkapital“ bereit.
Im folgenden stellen wir die für Leser von gruendungszuschuss.de interessantesten Programme dar:
KfW-StartGeld
Startkapital für Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind und nicht mehr als 50.000 Euro finanzieren müssen. Mehr
Beispiel: Existenzgründung mit KfW-Startgeld |
Für Ihre Gründung benötigen Sie Hardware, Software, weitere Geräte und einen gezielten Werbeauftritt. Dafür benötigen Sie ein Startkapital in Höhe von insgesamt 55.000 Euro. Sie können über Ihre Hausbank das KfW-StartGeld in Höhe von 50.000 Euro beantragen und damit den Höchstbetrag ausschöpfen. Den fehlenden Betrag decken Sie mit dem Einsatz der Eigenmittel in Höhe von 5.000 Euro ab. Für das KfW-StartGeld übernimmt die KfW eine Haftungsfreistellung gegenüber der Hausbank in Höhe von 80 Prozent. Falls Sie den Kredit nicht zurückzahlen können, muss die Hausbank in diesem Fall nur 10.000 Euro Verlust selbst tragen. |
ERP-Kapital für Gründung
Nachrangdarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmer bis 2 Jahre nach Geschäftsbeginn. Für Nachrangdarlehen sind in der Regel keine Sicherheiten erforderlich, sie dienen vielmehr der Stärkung der Bonität des Nutzers, da sie eine ähnliche Funktion wie Eigenkapital haben. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie gegenüber anderen Krediten nachrangig sind: Falls es zu einem Zahlungsausfall kommt werden sie erst nach den Forderungen anderer Fremdkapitalgeber (zum Beispiel der Bank) zurückbezahlt. Mehr
Unternehmerkredit
für Existenzgründer, mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige, die in Deutschland investieren. Mehr
Beispiel: Kombination aus ERP-Kapital und Unternehmerkredit |
Herr Baum war lange Jahre Angestellter einer Möbelfabrik. Da die Aufträge seit einiger Zeit kontinuierlich zurückgehen, hat ihm der Inhaber gekündigt. Herr Baum ist von Beruf Tischler und sieht gute Chancen, mit einem individuellen Angebot für hochwertige Einzelmöbel am Markt bestehen zu können.
Kommt „ERP-Kapital für Gründung“ in Frage? - Zunächst muss geprüft werden, ob die Mindestgröße für die Eigenmittel vorhanden ist. 10.000 Euro von 60.000 Euro Investitionssumme sind rund 16,7 Prozent und somit ausreichend. (Untergrenze: 15 Prozent) Mit dem ERP-Kapital für Gründung stockt Herr Baum die Eigenmittel auf 40 Prozent = 24.000 Euro auf. Die fehlenden 36.000 Euro und das Disagio in Höhe von 560 Euro kann er mit Fremdkapital finanzieren, z. B. mit dem Unternehmerkredit.
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Welche anderen Kreditprogramme kommen in Frage?
Die drei dargestellten Programme sind die mit Abstand wichtigsten Kreditangebote der KfW für Gründer vor und in den ersten Jahren nach der Gründung. Die KfW bietet allerdings noch zahlreiche weitere Förderprogramme an.
Welches Programm für Sie in Frage kommt, hängt vor allem von den folgenden Faktoren ab:
- Sind Sie bereits selbständig und wie lange schon?
- Soll das Vorhaben im Inland oder Ausland durchgeführt werden?
- Sind Sie Einzelunternehmer oder haben Sie eine Personen-/ Kapitalgesellschaft gegründet?
- Was möchten Sie mit dem Kredit finanzieren: Gewerbliche Investitionen, betriebliche Liquidität/Betriebsmittel, ...?
Nutzen Sie den KfW-Förderberater, um sich einen Überblick über die für Sie in Frage kommenden Programme zu verschaffen.