Nachrangkapital - innerhalb von zwei Jahren nach Gründung

ERP-Kapital für Gründung

Das "ERP-Kapital für Gründung" ist Nachrangkapital, mit dem Neugründungen, Übernahmen und tätige Beteiligungen finanziert werden können - innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz in Deutschland gegründet haben und hierfür Festigungs- oder Wachstumsmaßnahmen durchführen sowie
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen.
  • Der Antragsteller muss fachlich und kaufmännisch qualifiziert sein und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen. (Geschäftsführungsbefugnis mit mindestens 10 % Anteil an der Gesellschaft)

Für eine Existenzgründung darf das ERP-Kapital für Gründung nur einmal bewilligt werden. Für ein neues Vorhaben kann im Ausnahmefall ein zweites Mal ein Darlehen gewährt werden, wenn das frühere Darlehen in voller Höhe zurückgezahlt worden ist.

Für eine Festigungsinvestition muss dies nicht beachtet werden.

Konditionen (Auszug)

Laufzeit: 15 Jahre. Das Darlehen muss spätestens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres zurückgezahlt sein.
Zinssatz:
Während der ersten drei Jahre eine deutliche und während der folgenden sieben Jahre eine etwas geringere Verbilligung durch das ERP-Sondervermögen. Die Zinssätze werden jeweils in Abhängigkeit von der Kapitalmarktsituation festgelegt.
Garantieentgelt: 1% jährlich auf noch offenen Kreditbetrag
Tilgungsfreie Zeit:
7 Jahre
Tilgung : Halbjährlich
Zinszahlung:
Vierteljährlich
Auszahlung:
100%

Aktuelle Zinssätze


Was wird finanziert?

Gründung eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Existenz (Neugründung, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder tätige Beteiligung) in Deutschland

Festigungsmaßnahmen innerhalb von 2 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Förderfähige Investitionen im Einzelnen:

  • Grundstücke, Gebäude, Baunebenkosten
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Kaufpreis eines Unternehmens oder Geschäftsanteils
  • Warenlager
  • Markterschließung, z. B. Beratung, erstes Werbekonzept, Marktanalysen, Anbahnung von Geschäftskontakten, Ausbildung für Handelsvertreter, Messen

Finanzierungsanteil und Höchstbetrag

Die eingesetzten Eigenmittel sollen 15 % der förderfähigen Investitionen (Bemessungsgrundlage) nicht unterschreiten (10 % in den neuen Ländern und Berlin). Sie können mit dem ERP-Kapital für Gründung bis auf 45 % der förderfähigen Investitionen  aufgestockt werden.

Besonderheit: Festigungsinvestitionen in den neuen Ländern und Berlin:
Die Eigenmittel können bis auf 75 Prozent der Investitionssumme aufgestockt werden, wenn erst damit eine angemessene Basis an haftendem Kapital erreicht wird. Das Nachrangkapital darf jedoch nicht mehr als 40 Prozent des Betriebsvermögens nach Abschluss der Festigungsinvestition betragen. Andere öffentliche Mittel müssen angerechnet werden.  

 

Höchstbetrag

500.000 Euro insgesamt je Antragsteller

Sicherheiten

Persönliche Haftung des Antragstellers, ggf. Mithaftung des Ehepartners

Haftungsfreistellung für die Bank

Die KfW Bankengruppe stellt die durchleitende Bank von der Haftung frei. Das Nachrangdarlehen haftet unbeschränkt und übernimmt damit eine Eigenkapitalfunktion.

Kombinationsmöglichkeiten

Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist im Rahmen der EU-Beihilfegrenzen zulässig.