Für Gründer & Selbständige mit bis zu 50.000 Euro Kreditbedarf

Das Startgeld der KfW

Das StartGeld ist für Gründer, kleine Unternehmen und Freiberufler interessant, deren Vorhaben nicht mehr als 50.000 Euro kostet.

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz gründen mit Hauptwohnsitz in Inland,
  • freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU) der gewerblichen Wirtschaft, die weniger als drei Jahre bestehen bzw. am Markt tätig sind. 

Wer wird nicht gefördert?

Unternehmen in Schwierigkeiten, Sanierungsfälle

Konditionen (Auszug)

Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent des Gesamtfinanzierungsbedarfs,  maximal 50.000 Euro pro  Gründer. Der Investitionsbetrag kann über 50.000 Euro liegen, wenn der übersteigende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird.
Laufzeit:
Bis zu 10 Jahre
Zinssatz:
Festzins für die gesamte Laufzeit
Tilgungsfreie Zeit:
Bis zu zwei Jahre
Tilgung : monatlich
Auszahlung:
100%

Aktuelle Zinssätze


Was wird finanziert?

Alle Formen der Existenzgründung, also

  • Errichtung und
  • Übernahme eines Unternehmens sowie der
  • Erwerb einer tätigen Beteiligung

können mit KfW-StartGeld unterstützt werden, sofern das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt. Gefördert wird auch der

  • Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist sowie
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Mitfinanziert werden z. B.:

  • Grundstücke. Gebäude und Baunebenkosten
  • Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Erstausstattung und betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
  • Betriebsmittel (inkl. Wiederauffüllung des Warenlagers) bis max. insgesamt 20.000 Euro

Die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben ist nicht möglich.

Finanzierungsanteil und Höchstbetrag

Der Investitionsbetrag kann über 50.000 EUR liegen, wenn der übersteigende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird.

Sicherheiten

Die KfW macht keine Vorgaben hinsichtlich der Besicherung. Ob und in welchem Umfang Sicherheiten bestellt werden, ist zwischen Antragsteller und Hausbank zu vereinbaren.

Haftungsfreistellung für die Bank

Die KfW Bankengruppe gewährt der Hausbank eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 %. Das KfW-StartGeld wird hierbei durch eine Garantie aus Mitteln des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der Europäischen Union unterstützt. Die Genehmigung steht noch aus.

Kombinationsmöglichkeiten

Die Kombination des im Programm KfW-StartGeld geförderten Vorhabens mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist für den Antragsteller nicht möglich.