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Geförderte Kredite: Bedeutet eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent, dass ich nur 20 Prozent der Kreditsumme besichern muss?


(gruendungszuschuss.de) Unterstützt vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) gewährt die KfW-Mittelstandsbank bei den Kreditprogrammen StartGeld und Mikrodarlehen eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 Prozent. Allerdings nicht dem Gründer als Antragsteller, sondern gegenüber der Hausbank. Im Falle einer Insolvenz, falls Sie also später den Kredit nicht zurückzahlen können, haftet Ihre Hausbank dann „nur“ zu 20 Prozent. Das Ausfallrisiko sinkt dadurch für die Bank gegenüber normalen Krediten deutlich, weil sie bei einem solchen 100 Prozent Kreditausfall riskiert.

Bedeutet eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent, dass Sie nur für 20 Prozent der Kreditsumme Sicherheiten stellen müssen? Diese Schlußfolgerung ist ebenso naheliegend wie falsch. Denn auch wenn 20 Prozent der Kreditsumme durch Sicherheiten abgesichert wären, würde die Bank noch immer zu 16 Prozent haften: Die Bank muss schließlich noch immer 20 Prozent des verbleibenden Kreditausfalls tragen! Deshalb sollte jedes Bank-Darlehen, auch die KfW-Produkte, aus Sicht der Bank idealerweise immer zu 100 Prozent besichert werden. Zudem ist eine Gründungsfinanzierung aufgrund der fehlenden Historie um ein Vielfaches risikoreicher und arbeitsaufwendiger, als etwa der Konsumentenkredit eines Angestellten, der über ein festes Einkommen verfügt.

Generell gilt deshalb: Je mehr Sicherheiten ein Gründer aufbringen kann, desto größer sind seine Chancen auf die Bewilligung eines KfW-Darlehens. Genau so wichtig wie die Sicherheiten sind aber Businessplan und Gründerpersönlichkeit. Die Erfahrung zeigt, dass bei einem kleinen Finanzierungsbedarf auch Gründer ohne Sicherheiten durchaus einen KfW-Kredit erhalten können. Umgekehrt kann es passieren, dass selbst Sicherheiten von 100 Prozent nicht ausreichen, um einen Banker von einem Vorhaben zu überzeugen.

Auch wenn die Haftungsfreistellung also nicht automatisch zu einem geringeren Bedarf an Sicherheiten führt, so ist sie doch ein enscheidender Grund dafür, dass Banken überhaupt Kredite für kleinere, risikoreiche Gründungsvorhaben bewilligen. Die Begleitung des Kreditantrags durch einen erfahrenen Unternehmensberater erhöht die Chancen einer Bewilligung erheblich. Oft lassen sich auf diese Weise auch überzogene Forderungen der Banken abwenden.

Autor: Dipl.-Kfm. Markus Hübner ist Beratungspartner und Dozent von gruendungszuschuss.de in Hannover. Er hat als Unternehmensberater zahlreichen Gründern geholfen, KfW-Kredite zu erhalten.

Kontakt: http://www.gruendungszuschuss.de/?id=380

Verfasst von Andreas Lutz am 30.04.2007 13:49
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=379&showblog=2281

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Von der KfW geförderte Kredite & Beratung

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