Rechte und Pflichten festlegen

Selbständig mit Franchise

An einem Franchisesystem sind zwei Parteien beteiligt:

  • Der Franchisegeber, der die Geschäftsidee liefert, Produkte, Werbung, Schulung, Ladengestaltung, Hardware, Software etc. und
  • der Franchisenehmer (Sie!), der das Franchisekonzept als selbständiger Unternehmer in seinem Gebiet umsetzt - entsprechend der Vorgaben des Franchisegebers und mit dessen Unterstützung.

Beide Seiten stehen in einem engen gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis: Der Franchisegeber kann nur wachsen, wenn er tüchtige und erfolgreiche Franchisenehmer gewinnt. Der Franchisenehmer hängt wiederum von der Unterstützung des Franchisegebers ab. Die Zusammenarbeit ist auf einen längeren Zeitraum ausgelegt (mindestens fünf bis zehn Jahre) und der Franchisegeber kann das System nicht ohne weiteres verlassen.

Franchisehandbuch und -vertrag sowie Businessplan

Deshalb werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten ausführlich geregelt. Die wichtigsten Instrumente hierzu sind:

  • Das Franchisehandbuch ist das Herzstück des Franchisekonzepts und vermittelt das komplette Know-how des Franchisegebers. Es beschreibt die genaue Vorgehensweise bei der Eröffnung und Führung des Betriebs, dokumentiert alle Leistungen, deren Erstellungsprozess usw.
  • Businessplan: Das Franchisehandbuch enthält oft bereits umfangreiche wirtschaftliche Eckdaten. Es sollte jedoch immer ein individueller Businessplan erstellt werden, da die Umsatzplanung davon abhängt, wie groß der Einzugsbereich ist, welche Investitionen oder laufende Kosten (Miete!) am jeweiligen Standort anfallen usw. Zur Prüfung des Businessplans sollte ein unabhängiger Berater hinzugezogen werden.
  • Der Franchisevertrag: Zwar gibt es keinen allgemein gültigen Mustervertrag, aber auf europäischer Ebene ist in Abstimmung mit der EU-Kommission ein Verhaltenskodex für Franchising erarbeitet worden, der Leitsätze für eine ausgewogene Vertragsgestaltung enthält. Geregelt werden typischerweise: Gegenstand (Marke, Leistungs- und Produktprogramm), Vertragsgebiet (wenn Gebietsschutz vereinbart wird), Rechte und Pflichten des Franchisegebers sowie -nehmers (hierzu zählen insbesondere auch die vom Franchisenehmer an den -geber zu entrichtende Gebühren) sowie schließlich Vertragsdauer und Kündigung, Beendigung des Franchise-Vertrags und Widerrufsrecht. Ein wichtiger Aspekt bei der Vertragsgestaltung besteht darin, dass der Franchisegeber zwar möglichst genaue Vorgaben machen möchte, der Franchisenehmer aber eindeutig selbständig bleiben und nicht nachträglich als Arbeitnehmer eingeordnet werden soll.

Franchisegebühren

Für die Nutzung des Franchisesystems muss der Franchisenehmer dem -geber so genannte Franchisegebühren bezahlen:

  • Eintrittsgebühr (einmalige Gebühr, oft auch inklusive Software, Zurverfügungstellung einer Reihe vorqualifizierter Kundenleads und ähnliches)
  • Laufende Franchise-Gebühren (meist umsatzabhängig)
  • Werbe- und Marketinggebühren (zum Beispiel Einzahlung in einen Werbefonds)
  • Kaufpreise für Waren und Material (häufig besteht eine Bezugsverpflichtung in Hinblick auf Waren und Material, das heißt, sie dürfen nur vom Franchisegeber gekauft werden!)

Die größten Franchise-Ketten Deutschlands

Bei bekannten Franchisesysteme wie McDonalds oder OBI sind oft mehrere Millionen Euro nötig, um eine Filiale zu starten. Es gibt aber auch zahlreiche Franchisesysteme mit Einstiegskosten von wenigen tausend Euro. Franchisesysteme gibt es zudem mittlerweile in fast allen Branchen:

  • Den Franchise-Begriff verbindet man oft mit Fast-Food-Ketten wie McDonald's und Burger King. Aber die Gastronomie macht nur 10 Prozent aller Franchisesysteme in Deutschland aus.
  • Der größte Anteil entfällt mit 45 Prozent auf Dienstleistungsunternehmen wie Nachhilfeinstitute (Schülerhilfe und Studienkreis), Musikpädagogik (Musikschule Fröhlich), Sonnenstudios (Sunpoint und AYK Beauty Sun), Buchhaltungsbüros (Datac), Autovermietung (Avis) und Waschanlagen (Clean-Park).
  • Einige der bekanntesten Unternehmen kommen aus dem Bereich des Handels, der 37 Prozent aller Franchise-Unternehmen ausmacht: Foto Quelle, TUI / First, Quick-Schuh, Fressnapf (Tiernahrung) und OBI (Heimwerkermärkte).
  • Selbst im Handwerk, das 8 Prozent aller Systeme ausmacht, gibt es inzwischen zahlreiche Franchise-Systeme: Ad-Auto-Dienst (Autoreparatur), Essanelle (Friseursalons), Minit (Schuh- und Schlüsseldienst) und Portas (Türrenovierung).

Zehn Tipps für Franchise-Gründer

  1. Vorsicht bei ganz neuen Franchisesystemen, die noch nicht erprobt sind.
  2. Ist das Franchisesystem Mitglied im Deutschen Franchise Verband (DFV)? Ist es von der KfW-Mittelstandsbank geprüft?
  3. Lassen Sie sich vom Franchisegeber mehrere Franchisenehmer als Referenzen für das System nennen und befragen Sie diese.
  4. Vielleicht können Sie sogar ein Praktikum bei einem bestehenden Partner absolvieren und das System auf diese Weise genauer kennenlernen.
  5. Handelt es sich bei der Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber wirklich um eine Partnerschaft oder sind die Rechten und Pflichten ungleich verteilt? Verhält sich der Franchisegeber vertragskonform?
  6. Wenn Sie einen Franchisegeber in die engere Wahl gezogen haben, dann lassen Sie sich von ihm einen detaillierten Businessplan vorlegen. Prüfen Sie die Annahmen kritisch und besprechen Sie deren Plausibilität mit bestehenden Franchisepartnern.
  7. Lassen Sie den Businessplan von einem Unternehmensberater prüfen. Gerne empfehlen wir Ihnen einen guten Berater.
  8. Lassen Sie sich das Franchise-Handbuch vorlegen, das umfangreiche Checklisten umfasst und aufzeigt, wie die Annahmen des Businessplans im Tagesgeschäft realisiert werden.
  9. Lassen Sie sich durch den Franchisegeber nicht unter Zeitdruck setzen. Schließen Sie keinen Franchisevertrag ab, ohne ihn sorgfältig geprüft und vollständig verstanden zu haben.
  10. Lassen Sie den Franchisevertrag von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen.

Die wichtigsten Quellen zum Thema Franchise

Franchiseverbände: Der Deutsche Franchiseverband (DFV) ist der Verband der Franchisegeber. Er hat rund 300 Mitgliedsunternehmen, die auf der Webseite aufgelistet werden. Der DFNV ist der Verband der Franchisenehmer. Seit kurzem verleiht er das Prüfsiegel "Geprüftes System" an Franchisesysteme, die sich dieser Prüfung freiwillig unterziehen.

Franchiseportale wie www.franchise-net.de, www.franchiseportal.de oder  www.franchise-starter.de bieten neben allgemeine Informationen zum Thema Franchise umfangreiche Listen von Franchisegebern, die nach Branchen und Höhe der Einstiegsinvestiton durchsucht werden können. Außerdem können über die Portale bequem zusätzliche Informationen von den Franchisgebern angefordert werden.

Die Franchiseportale sowie andere auf Gründer spezialisierte Verlage veröffentlichen die Informationen über die Franchise-Systeme auch auf CD oder in Form von Katalogen und Zeitschriften. Einen guten Einstieg bieten auch Fachbücher zum Thema Franchise. Die wichtigsten sind in der Literaturliste des DFV aufgelistet.

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