FAQ: Die häufigen Fragen
Förderung einer Teamgründung
- 1. Ist auch die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens wie einer GbR förderfähig?
Unabhängig davon, ob Sie Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen, können Sie sich gemeinsam mit anderen im Rahmen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer anderen Rechtsform selbständig machen. Entscheidend dabei ist, dass Sie tatsächlich die Unternehmereigenschaft besitzen. Bei zwei gleichberechtigten Partnern mit jeweils 50 Prozent Anteil sehen dies die Arbeitsagenturen auf jeden Fall als gegeben an. Bei weniger als 50 Prozent Anteil, also zum Beispiel drei oder mehr gleichberechtigten Gründern ist eine entsprechende Argumentation nötig, die Ihren bestimmenden Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft nachweist. Lesen Sie hierzu auch die speziellen Hinweise zu GmbH-Gründungen im folgenden Abschnitt.
Zur Bildung einer GbR ist ein Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderlich, aber dringend empfohlen. Darin werden unter anderem die Wege der Entscheidungsfindung in der Gesellschaft sowie die Gewinn- und Verlustverteilung geregelt. Hinsichtlich der Förderbarkeit sollten Sie beachten, dass alle wichtigen Beschlüsse nur mit Ihrer Zustimmung getroffen werden können und dass Sie in der Gewinn- und Verlustverteilung mindestens als gleichberechtigter Partner behandelt werden. Freilich sollten Sie Ihren Gesellschaftsvertrag nicht allein unter Fördergesichtspunkten gestalten. Möglicherweise ist es auch sinnvoll, zunächst im Rahmen einer Kooperation von Einzelunternehmern zusammenzuarbeiten.
- 2. Ich mache mich mit einem oder mehreren Partnern selbständig. Hat jeder von uns Anspruch auf Förderung?
Jeder Partner hat Anspruch auf Förderung, wenn er persönlich die Voraussetzungen dafür erfüllt. Die Förderung ist kein Zuschuss für ein Unternehmen, sondern für den individuellen Lebensunterhalt und die soziale Absicherung des zuvor Arbeitslosen. Um den Aufwand für die Erstellung und Prüfung des Businessplans möglichst gering zu halten, ist es sinnvoll, sich als Team bei einer fachkundigen Stelle gemeinsam beraten zu lassen, da das Unternehmenskonzept ja für alle Partner identisch ist (wenn man davon ausgeht, dass darin die persönliche Eignung jedes Partners beschrieben ist).
- 3. Mein Geschäftspartner ist bereits selbständig. Habe ich trotzdem Anspruch auf Förderung?
Bei der Beantragung der Förderung kommt es auf Ihre persönlichen Voraussetzungen und das Konzept für das gemeinsam neu gegründete Unternehmen an. Ob Ihr Partner auch Anspruch auf Förderung hat, spielt keine Rolle.