Erfolgreich selbständig mit staatlicher Förderung
Klartext zu Gründungszuschuss und Einstiegsgeld
Der Gründungszuschuss hat die Ich-AG und das Überbrückungsgeld abgelöst und ist nun das wichtigste Instrument der Gründungsförderung in Deutschland. Nicht nur Arbeitslose, sondern auch Angestellte können von der großzügigen Förderung profitieren. Neben dem Gründungszuschuss hat sich das Einstiegsgeld als Fördervariante für Arbeitslosengeld-II-Empfänger etabliert.
So helfen wir Ihnen |
Gründungszuschuss: Bis zu 23.800 Euro beträgt der Gründungszuschuss. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Förderung wissen müssen. Gründungszuschuss können Sie übrigens auch dann erhalten, wenn Sie selbst aus einer Anstellung heraus kündigen. Wir sagen Ihnen wie es geht. Mehr Einstiegsgeld: Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, können Sie zusätzlich Einstiegsgeld erhalten, wenn Sie sich selbständig machen. Wir sagen, was dabei zu beachten ist. Mehr Ich-AG und Überbrückungsgeld können Sie nicht mehr beantragen. Aber rund 100.000 Selbständige beziehen noch Ich-AG. Wir sagen Ihnen wie Sie die Förderung verlängern (im Fall der Ich-AG) und wie es nach dem Auslaufen der Förderung weitergeht. Mehr Der Weg zur Förderung: Das richtige Timing kann tausende Euro sparen. Wie erklären den Prozess der Antragstellung Schritt für Schritt und geben Tipps zum richtigen Umgang mit der Arbeitsagentur. Mehr Das Buch "Gründungszuschuss und Einstiegsgeld" ist das Standardwerk zum Thema Gründungsförderung. Es basiert auf tausenden von Fragen, die wir unseren Lesern im Laufe der Jahre beantwortet haben. Mehr Basis-Workshop: Unser geballtes Wissen zum Thema Gründungsförderung vermitteln wir im Rahmen unseres Basis-Workshop. Mehr |



