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Mikrokredite

Aktuelles rund um das Thema "Mikrokredite": Beispiele, Interviews, Gesetzes- und Programmänderungen - in unserem News-Blog berichten wir darüber. 

CDU/CSU will Ich-AG nur noch 18 Monate foerdern und um Mikrokredite ergaenzen


(ueberbrueckungsgeld.de) Wie die Welt in Ihrer Ausgabe vom 19.4.06 berichtet, gibt es in der Unionsfraktion Überlegungen, die Ich-AG ab dem 1.7.2006 nur noch 18 Monate statt wie bisher 36 Monate zu fördern. Eine Verkürzung auf 18 Monate war bereits früher im Gespräch.

Die Förderung bliebe im ersten Jahr unverändert bei 600 Euro monatlich und nach zehn Monaten fände – wie bisher schon – eine Prüfung der Geschäftsentwicklung statt. Anschließend erhält der Gründer aber nur noch sechs Monate lang je 300 Euro.

Insgesamt würde die Förderung nach diesem Modell also 7.200 Euro in den ersten zwölf Monaten und 1.800 Euro in den verbleibenden sechs Monaten betragen, in Summe also 9.000 Euro. Nach bisher geltendem Recht beträgt die Förderung maximal 14.400 Euro. Mithin handelt es sich also um eine Kürzung um 37,5 Prozent.

Zusätzlich zur Förderung sollen Kredite der staatseigenen KfW Bankengruppe angeboten werden, um die sich der Gründer bewerben kann. Über das Interesse der Bank in dieses Geschäft einzusteigen, hatten wir bereits anläßlich einer Studie der KfW berichtet.

Nach dem Willen der CDU/CSU soll die Förderung zur Kann-Leistung werden, deren Vergabe dem Ermessen der Arbeitsagentur-Mitarbeiter unterliegt. Die SPD hat demgegenüber mehrfach betont, der Rechtsanspruch auf die Förderung solle erhalten bleiben.

Weiterhin ist unklar, was dies für das Überbrückungsgeld bedeutet: Ich-AG und Überbrückungsgeld sollten nach dem Beschluß der großen Koalition zur Jahresmitte zu einem neuen Förderinstrument zusammengelegt werden.

Kommentar: Eigentlich wollte sich die Bundesagentur für Arbeit durch die Verkürzung des Bezugszeitraums bei der Ich-AG den bürokratischen Aufwand der Nachprüfungen sparen. Ob sich dieser Aufwand angesichts einer Förderung von anschließend nur noch 1.800 Euro lohnt?

Auf jeden Fall deuten die von der Union-Bundestagsfraktion vorgeschlagenen Maßnahmen auf eine gravierende Einschränkung der bisherigen Förderung. Gründungswillige, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, sollten sofort mit den Gründungsvorbereitungen beginnen und noch in der ersten Jahreshälfte die hauptberufliche Gründung vornehmen. Entscheidend ist nich das Datum der Antragstellung, sondern Gewerbe- bzw. steuerliche Anmeldung.

Verfasst von Andreas Lutz am 19.04.2006 17:54
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=875&showblog=2124

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