Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld II

Einstiegsgeld

Wenn Sie keinen Arbeitslosengeld-I-/ Gründungszuschuss-Anspruch (mehr) haben, kommt nur noch eine Förderung mit Einstiegsgeld infrage, basierend auf dem Arbeitslosengeld II.

Zunächst ist also zu klären, ob Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht.

Wichtigste Vor- und Nachteile des Einstiegsgelds

Hauptvorteil des Einstiegsgelds: Es wird zum Arbeitslosengeld II hinzugezahlt. Es soll ein zusätzlicher Anreiz und finanzielle Hilfe zur "Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt" sein. Mit dem Einstiegsgeld kann auch die Aufnahme einer nichtselbständigen Tätigkeit gefördert werden, allerdings ist es vorrangig Gründungsförderung: 70 bis 80 Prozent aller Geförderten wählen die Selbständigkeit.

Hauptnachteil des Einstiegsgeldes: Der Hinzuverdienst wird zu einem großen Teil mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Trotzdem: Das Einstiegsgeld bietet die Chance, sich schrittweise mehr Selbstbestimmung zu erarbeiten und sich vom Arbeitslosengeld II unabhängig zu machen.

 

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