Um wie viel Geld geht es?
Höhe und Dauer des Einstiegsgelds
Höhe
Das Einstiegsgeld beträgt grundsätzlich 50 Prozent der Regelleistung, also 173,50 Euro. Zusammen mit der Regelleistung in Höhe von 347 Euro erhält ein geförderter Alleinstehender demnach 520,50 Euro zusätzlich zu Miete und Heizkosten und eventuellen weiteren Zahlungen.
Das Einstiegsgeld hängt zusätzlich von der Größe der Bedarfsgemeinschaft ab: Für jedes zusätzliche Mitglied erhöht es sich um weitere zehn Prozent der Regelleistung, das sind 34,70 Euro. Die Förderung kann auch dann etwas höher angesetzt werden, wenn gravierende Vermittlungshemmnisse vorliegen, die das Finden eines Arbeitsplatzes erschweren, oder wenn die Arbeitslosigkeit schon recht lange besteht. Der Zuschuss soll aber insgesamt 100 Prozent der Regelleistung nicht übersteigen.
Dauer
Die Förderung darf maximal für zwei Jahre vergeben werden, allerdings soll bei Förderungen von mehr als einem Jahr eine "Zuschussdegression" stattfinden, das heißt, die Förderung wird gekürzt. Die zuständigen Stellen legen in der Praxis jedoch ohnehin häufig kürzere Förderdauern fest, zum Beispiel insgesamt nur maximal zwölf Monate. Zudem wird das Einstiegsgeld immer nur für gewisse Zeitabschnitte von in der Regel sechs Monaten bewilligt.