Wie viel Geld bleibt unter dem Strich?

Hinzuverdienst zu Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld

Wieviel darf ich zu Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld hinzuverdienen? Zunächst einmal stellt sich die Fage, wie hoch Ihr Umsatz ist und wie viel Sie davon als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehen können, bevor der verbleibende Betrag mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet wird.

Ohne Nachweis 100 Euro für Werbungskosten abziehen

Als Umsatz zählen alle betrieblichen Zahlungseingänge während des laufenden Monats. Ohne Nachweis dürfen Sie hiervon 100 Euro für Werbungskosten abziehen, auch wenn die tatsächlichen Kosten niedriger lagen. Damit gelten allerdings auch private Versicherungsbeiträge und Vorsorgeaufwendungen als abgegolten.

Zusätzliche Abzugsmöglichkeiten ab 400 Euro Umsatz

Wenn die tatsächlichen Kosten über 100 Euro hinausgingen und der Umsatz mindestens 400 Euro betrug, so können Sie nach den folgenden Regelungen einen deutlich höheren Betrag absetzen:

  • Für den Abzug von Betriebsausgaben gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie im Steuerrecht. Betriebsnotwendige Anschaffungen mindern also Ihren Gewinn und werden nicht verrechnet. So vergrößern Sie Ihren finanziellen Gestaltungspielraum. Größere Ausgaben sollten Sie allerdings mit Ihrem Fallmanager besprechen.
  • Alternativ können Sie als Selbständiger als Betriebsausgabe pauschal 20 Prozent der Betriebseinnahmen ohne Nachweis absetzen.
  • Weitere Pauschalen uns Absetzungsmöglichkeiten sind in dem Buch "Gründungszuschuss und Einstiegsgeld" erläutert.

Diese "höheren nachgewiesenen Ausgaben" treten an die Stelle der oben beschriebenen Werbungskostenpauschale von 100 Euro. Von dem verbleibenden "Gewinn" können Sie

  • von dem Betrag zwischen 100 und 800 Euro 20 Prozent und
  • von dem Betrag zwischen 800 und 1.200 Euro 10 Prozent behalten,
  • wenn Sie ein Kind haben können Sie zusätzlich von dem Betrag zwischen 1.200 und 1.500 Euro 10 Prozent behalten.

Das klingt kompliziert?

Ist es auch. Und wie Sie sehen werden teilweise bis zu 90 Prozent des Hinzuverdienstes auf das Arbeitslosengelds angerechnet. Trotzdem: Sie dürfen nicht vergessen, dass Sie  den Hinzuverdienst zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Einstiegsgeld und weiteren Zahlungen in fester monatlicher Höhe erhalten.

Außerdem vergrößert sich Ihr finanzieller Entscheidungsspielraum durch die Selbständigkeit oft ganz erheblich, denn neben dem privaten Einkommen entscheiden Sie ja auch über die betrieblichen Ausgaben.

 

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