Blog: News & Tipps

Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

ALG2-Reform: Regelsatz und auch Zuverdienst erhöht - ein ganz klein wenig


Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Diesen Eindruck musste gewinnen, wer die gesetzgeberische Entwicklung rund um das Arbeitslosengeld II verfolgte. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar dieses Jahres zwang zum Nachrechnen der Regelsätze, nach acht Monaten Diskussion wurden sie nun für Erwachsene um fünf Euro erhöht, für Kinder blieben sie unverändert. Für Gründer aus dem ALG2-Besuch viel interessanter: Die Regierung hatte im Koalitionsvertrag eine deutlich großzügigere Regelung beim Zuverdienst vereinbart, damit Eigeninitiative sich mehr lohnt. Rausgekommen ist eine klitzekleine Erhöhung des Freibetrags, die nicht gerade ein aufrüttelndes Signal aussendet.

Wer sich nicht zurücklehnt, sondern sich eine zusätzliche Arbeit sucht - sei sie selbständig oder nicht - muss seinen Zuverdienst bei der zuständigen ARGE melden, wo er mit dem ALG2-Anspruch verrechnet wird. Die ersten 100 Euro Hinzuverdienst darf er wie bisher behalten. Von dem Hinzuverdienst zwischen 100 und 1.000 Euro muss er 80 Prozent abführen, von dem darüber liegenden Verdienst 90 Prozent. Bisher lag die Schwelle, ab der 90 Prozent abgeführt werden müssen, bereits bei 800 Euro. Die Änderung besteht also darin, dass auf einen Zuverdienst im Bereich von 800 bis 1.000 Euro künftig 10% weniger abgeführt werden müssen. Macht bis zu 20 Euro mehr netto im Monat. "Ein weiterer Ausbau ist denkbar und soll Mitte 2012 geprüft werden", heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums.

Ob das DAS Signal für Hartz IV-Empfänger zum Aufbruch ist? Wir hatten im vergangenen Jahr eine Bundestagspetition unterstützt, initiiert von Praktikern aus der ALG2-Verwaltung. Sie hatten gefordert, dass Gründer den Zuverdienst zum Arbeitslosengeld II während der ersten neun Monate nach der Gründung ganz für sich behalten können. Das sei ein deutlicher Anreiz für die Gründer, sich richtig in die Ruder zu legen. Außerdem wären die Gründer in dieser Zeit entlastet von lästiger Bürokratie, denn die Berechnung des Hinzuverdienstes folgt eigenen Regeln, die von den Berechnungen für das Finanzamt abweichen. Leider hat die Petition damals nicht die ihr gebührende Beachtung gefunden, dabei nach Überzeugung vieler Insider eine wirkungsvolle Maßnahme gewesen, die unter dem Strich kaum Kosten verursacht hätte. Bei der jetzigen Regelung halten die ALG2-Bezieher ihre Hinzuverdienste gering, zugleich kostet die bürokratische Ermittlung der Hinzuverdienstgrößen viele Kapazitäten in der Verwaltung, die man hätte einsparen können.

Die neuen Regelsätze

... wollen wir Ihnen nicht vorenthalten. Wir geben den neuen Regelsatz (ab 1.1.2011) und in Klammern den bisherigen wieder:

  • Alleinstehende Erwachsene: 364 Euro (359, +1,4 Prozent)
  • Partner: 328 Euro (323, +1,5 Prozent)
  • Kinder 14-18 Jahre: 287 Euro (unverändert)
  • Kinder 6-14 Jahre: 251 Euro (unverändert)
  • Kinder 0-6 Jahre: 215 Euro (unverändert)

Zusätzlich beschlossen wurde ein "Bildungspaket", von dem Kinder in der Grundsicherung profitieren sollen, das möglichst von den Städten und Gemeinden bereitgestellt werden soll. Das finanzielle Volumen  beträgt rund 700 Millionen Euro in 2011 und steigt in den Folgejahren auf 730 Millionen Euro. Angesichts von 1,77 Millionen Kindern, die in Bedarfsgemeinschaften leben, hat das Paket einen Wert von 33 Euro pro Kind und Monat. Dies entspricht einer Erhöhung des Sates für Kinder von etwa 12 bis 15 Prozent.

Verfasst von Andreas Lutz am 29.10.2010 12:10
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=63&showblog=2889

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