Blog: News & Tipps

Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

BA intern: Zuschüsse und Darlehen für Hartz-IV-Selbstständige


Seit Jahresbeginn können hilfebedürftige Gründer und Selbstständige Zuschüsse und Darlehen für die Anschaffung betrieblicher Sachmittel beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit hat jetzt eine Arbeitshilfe veröffentlicht, in der die Vergabekonditionen der "Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen" konkretisiert werden.

Mit dem "Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" ist das SGB II um den Paragrafen 16c erweitert worden. Zusätzlich zu dem für den persönlichen Lebensunterhalt gedachten Einstiegsgeld sind jetzt betriebliche Sachmittel-Beihilfen für erwerbsfähige "Hilfebedürftige" vorgesehen, die eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben - wir berichteten.

Einen Rechtsanspruch auf die neuen Darlehen und Zuschüsse gibt es nicht. Die Behörden vor Ort haben bei der Auswahl der Geförderten und der Ausgestaltung des konkreten Vergabeverfahrens grundsätzlich freie Hand. Eine inzwischen vorliegende "Arbeitshilfe" der Bundesagentur steckt nur den Rahmen der "Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen" ab.

Wer kann gefördert werden?

Die Leistungen können sowohl von Gründern als auch von bereits aktiven Selbständigen in Anspruch genommen werden:

  • Es muss sich um eine hauptberufliche und wirtschaftlich voraussichtlich tragfähige Selbständigkeit handeln.
  • Die Zuschüsse und Darlehen haben das Ziel, die Hilfebedürftigkeit dauerhaft zu beenden oder zu verringern. Bereits bestehende Betriebe sollen das in der Regel innerhalb von 12 Monaten nachweisen können, Gründer spätestens nach 24 Monaten.
  • Die Sachmittel-Beihilfen sind nur möglich, wenn zuvor alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Um nachzuweisen, dass keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten vorhanden sind, genügt der Arbeitsagentur eine Bestätigung der Hausbank über die Ablehnung einer Kreditanfrage.

Falls ein Vorhaben scheitert, ist ein erneuter Antrag auf Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen frühestens nach 12 Monaten möglich.

Was kann gefördert werden?

Die Sachmittel müssen für die Aufnahme, Fortführung oder den Erhalt der ausgeübten Tätigkeit notwendig sein. Förderfähig ist ausschließlich die Anschaffung betrieblich notwendiger Sachmittel. Der Antragsteller muss genaue Angaben über die voraussichtlichen Kosten und den geplanten Beschaffungsvorgang machen.

Unter "Sachmittel" versteht die Bundesagentur zum Beispiel:

  • Betriebs- und Geschäftsausstattung, wie PC, zugehörige betriebliche Software, Telefonanlage, Kopierer, Einrichtungsgegenstände (z. B. Schreibtisch),
  • Marketing und Vertrieb unterstützende Investitionen für die Erstellung von Homepages, Werbemitteln, Schaufensterdekorationen etc.,
  • Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge und Arbeitsmittel,
  • Erstausstattung und betriebsnotwendige Aufstockung des Material-, Waren oder Ersatzteillagers oder auch
  • Konzessionen (Übernahme im Gastronomiebereich)

Bitte beachten Sie: Die betrieblichen Sachmittel müssen nicht nur notwendig, sondern auch "angemessen" sein - das heißt, sie müssen zu den Lebensumständen eines Hartz-IV-Empfängers passen. Es muss immer die einfachste und preisgünstigste Alternative sein. Auch die Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter kann verlangt werden.

Darlehen oder Zuschuss?

Sofern das nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist, sollen vorzugsweise zweckgebundene Darlehen gewährt werden. Eine Darlehensobergrenze gibt es nicht. Der Maximalbetrag bei Zuschüssen beträgt 5.000 Euro. Eine Kombination von Darlehen und Zuschüssen ist möglich.
Bei der Rückzahlung soll die persönliche und wirtschaftliche Situation des Antragstellers berücksichtigt werden.

Nachweis der Notwendigkeit und Tragfähigkeit

Sofern die "Integrationsfachkraft" der Arbeitsagentur die Tragfähigkeit des Vorhabens nicht selbst beurteilen kann, muss der Antragsteller das Gutachten einer fachkundigen Stelle einholen. Als fachkundige Stellen nennt die Arbeitshilfe Kammerorganisationen, Gründerzentren, die sich auf die Gründung aus der Arbeitslosigkeit spezialisiert haben, Fachverbände und Kreditinstitute.

Wie beim Gründungszuschuss und Einstiegsgeld erfolgt die Stellungnahme auf Grundlage eines Geschäftsplans (Beschreibung des Vorhabens, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Erlöse- und Rentabilitätsvorschau,  Liquiditätsplan).

Tipp: Sie benötigen Unterstützung beim Erstellen eines Geschäftsplas für das Tragfähigkeitsgutachten und bei der Suche nach einer fachkundigen Stelle? Unser Vermittlungs-Service hilft weiter!

Verfasst von Robert Chromow am 27.01.2009 08:59
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=63&showblog=2632

Kommentare

Verfasst von Sergey am 14.12.2016 23:24


Verfasst von Karim Nazali am 29.05.2015 15:40


Verfasst von looser am 24.01.2012 11:22


Verfasst von Andy Spiertz am 10.01.2011 19:57


Verfasst von step am 14.12.2010 11:56


Verfasst von J.S. am 06.11.2010 08:53


Verfasst von JessicaSchmi88 am 21.09.2009 20:16


die infos hier sind sehr gut aber leider ist der fall manager eine null hatte alles bei vom steuerberater das reicht nicht er wollte es noch von der ihk also hin zur ihk fanden es auch gut ohne wenn und aber und heute wieder hin und nun sagt er das ich nur einstiegsgeld bekomm von 179,50 mehr kann er nicht machen und nun hat es sich erledigt da ich mit dem zuschuss geplant habe soviel zum amt erst zusagen und dann nein sagen toll wie man die arbeitslosen in arbeit bringt hatte kosten die ich dem amt auferlege und warte weiter auf ein knall

Verfasst von andre am 22.07.2009 10:29


Verfasst von Werner am 18.05.2009 06:41


Verfasst von Johannes am 26.03.2009 13:34


Verfasst von H.V. am 02.03.2009 14:17


Verfasst von b-m schmidt am 20.02.2009 00:13


Verfasst von Webworld am 19.02.2009 19:28

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