Blog: News & Tipps

Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

Deutliche Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten bei Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld


baukloetze.jpgIn der Folge des Jobgipfel haben sich Bundesregierung und Opposition auf einfachere und großzügigere Regeln für ALG II-Empfänger geeinigt, die selbständig oder auch nicht-selbständig dazu verdienen wollen. Die neuen Regelungen werden voraussichtlich im Spätsommer oder Herbst in Kraft treten.

Der anrechnungsfreie Betrag besteht aus drei Bausteinen:

1. Ohne Nachweis darf der Arbeitnehmer 100 Euro für Werbungskosen vom Bruttoverdienst abziehen und für sich behalten.

2. Bis zu einem Überschuss bzw. Bruttoeinkommen von 800 Euro darf der Arbeitslose 20 Prozent hiervon behalten.

3. Von dem darüber hinausgehenden Einkommen darf der Arbeitslose zehn Prozent behalten. Dies ist möglich bis zu einer Obergrenze von 1.200 Euro für Arbeitslose ohne und bei 1.500 Euro für Arbeitslose mit Kindern.

Beispielrechnung:

Brutto - - Freibetr - in Prozent

.100,00 € - 100,00 € - 100%

.200,00 € - 120,00 € - 60%

.300,00 € - 140,00 € - 47%

.400,00 € - 160,00 € - 40%

.500,00 € - 180,00 € - 36%

.600,00 € - 200,00 € - 33%

.700,00 € - 220,00 € - 31%

.800,00 € - 240,00 € - 30%

.900,00 € - 260,00 € - 29%

1000,00 € - 270,00 € - 27%

1100,00 € - 280,00 € - 25%

1200,00 € - 290,00 € - 24%

Konnte man bisher maximal 16 Prozent des Hinzuverdienstes behalten, sind es nach Einführung der neuen Regelung mindestens 20 bis 25 Prozent. Allerdings muss man Werbungskosten bis 100 Euro aus diesem Freibetrag heraus selbst tragen.

Alles in allem eine deutlich einfachere und bessere Regelung, die mehr Anreize zu persönlichem Engagement bietet. Jetzt bitte schnell in Kraft setzen!

Foto: karstenkilian, photocase.de

Verfasst von Andreas Lutz am 21.04.2005 14:48
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=63&showblog=2025

Kommentare

Hallo, kann jemand verraten, ob das nun in Kraft ist und wenn, unter welchen § und Absatz ich da definitve Infos, finde?
Meine Beraterin behauptet fest, ich dürfte nullkommanix hinzuverdienen. so dass alles zu 100% vom Einstiegsgeld bzw ALGII abgezogen wird

Verfasst von Andreas am 23.03.2006 13:31


Sehr geehrter Herr Lutz,
warum wird immer nur vom Hinzuverdienst gesprochen ohne im Detail mal zu klären was der Hinzuverdienst wirklich ist (jedenfalls habe ich noch keine klare Erklärungen finden können).
Nicht jeder verdient als Dienstleister hinzu. Was ist Hinzuverdienst wenn man mit Ware handelt, bei eBay zum Beispiel. Ist der eBay Umsatz der Hinzuverdienst, oder der eBay Umsatz minus Wareneinsatz, Transportkosten und eBay-Gebühren/Provisionen.
Ausserdem was ist mit der Werbungskostenpauschale, wenn ich wesentlich höhere Werbungskosten habe? Zum Beispiel Google Adwords.
Wenn ich im Informatikbereich im Internet handele muss ich, um die Obergrenze von 15.000 Euro als Verdienst für mich zu erreichen, deutlich mehr als 150.000 Euro im Jahr umsetzen.
Gibt es dazu irgendwelche Infos?
Beste Grüsse
Rolf Schaumburg

Verfasst von Rolf Schaumburg am 05.10.2005 13:53

Antwort:

Bei Selbständigen ist der Gewinn die relevante Größe, also die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Eine genaue Darstellung des Hinzuverdienstes finden Sie in dem Buch "Gründungszuschuss und Einstiegsgeld" al

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