Blog: News & Tipps
Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld
Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.
DGB fordert Gruendungszuschuss auch fuer Arbeitslosengeld II-Empfaenger
(gruendungszuschuss.de/ueberbrueckungsgeld.de) Hamburgs DGB-Chef Erhard Pumm kritisierte nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts die Abschaffung der Ich-AGs, die Ende Juni erfolgt ist. Wenn es nach ihm geht, soll der neue Gründungszuschuss auch für Arbeitslosengeld II-Empfänger geöffnet werden.
Es sei nicht einsehbar, daß die Förderung (wie schon bisher bei Ich-AG und Überbrückungsgeld) auf Bezieher des Arbeitslosengeldes I beschränkt bleibe - Langzeitarbeitslose also ausschließe. "Wieso glaubt man, daß Langzeitarbeitslose weniger pfiffige Unternehmensideen haben und sie schlechter umsetzen können?" zitiert das Hamburger Abendblatt den lokalen DGB-Vorsitzenden. "Um erfolglosen Unternehmungen vorzubeugen, findet schließlich vor der Bewilligung der Fördergelder eine fachliche Überprüfung des Vorhabens statt. (…) So aber schafft man Gründer erster und zweiter Klasse und vereitelt durch zu geringe Unterstützung vielleicht vielversprechende Geschäftsideen."
Seit seiner Einführung Anfang 2005 steht Empfängern von Arbeitslosengeld II nur das Einstiegsgeld offen. Mehr Infos unter www.ueberbrueckungsgeld.de/einstiegsgeld.
Kommentare
ALG II-Empfänger können eine hervorragende andere Möglichkeit zur Gründung in Anspruch neben. Das sogenannte Einstiegsgeld ist zwar bedeutend geringer, aber dafür erhält der Gründer in der Regel während der ersten 12 Monate sein ALG II weiter und ist weiter pflichtversichert in der gesetzlichen Sozialversicherung. Ein Vorteil gegenüber ALG I-Gründern, wo die 300 Euro Aufschlag in der Regel nicht ausreichen, um die soziale Sicherung zu bewerkstelligen.
Ist ja mal was richtig sinnvolles vom DGB !
Es gibt viele und zu viele unnötige Ungleichbehandlungen von ALGI und ALGII Beziehern.
Beispiel: Im ALGI gibt es für Frauenbelange eine Gleichstellungsbeauftragte. Das sind i. R. hochengagierte kompetente Frauen, mit denen man auch mal "Tacheles" reden kann.
ALGII - Bezieherinnen sind diesen Aufwand wohl nicht wert ?!?
M-BS Gründercoaching Sandhausen
Die Frage sollte geklärt werden, warum ein geeigneter Unternehmensgründer erst "lange" arbeitslos gewesen sein muss, um auf die Idee gebracht werden, dass er doch auch pfiffige Ideen für eine erfolgreiche Unternehmensgründung per se hat.
Es steht jedem Menschen frei, sich selbstständig zu machen. Dafür bedarf es keiner staatlicher Unterstützung.



