Blog: News & Tipps

Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

Einstiegsgeld: Praxiserfahrungen zu Dauer und Höhe / Empfänger sind im Rahmen des Arbeitslosengeld II sozialversichert


52euro77_masterP_photocase.jpgSeit vier Monaten ist das Einstiegsgeld Gesetz – allerdings gibt es noch immer keine Rechtsverordnung, die die Details dazu regelt. Immerhin liegen jetzt erste Praxiserfahrungen vor: Sowohl in München als auch in Köln werden nicht die von der Bundesagentur zunächst kommunizierten 24 Monate Leistungsdauer angeboten. Die Förderung ist vielmehr auf sechs Monate begrenzt. In Köln gibt es zusätzlich eine absolute Deckelung auf 200 Euro. Grundsätzlich ist das Einstiegsgeld eine Kann-Leistung, hängt also vom Ermessen des Fallbearbeiters und von den verfügbaren Mitteln ab.

Eine weitere wichtige Frage konnten wir jetzt mit Hilfe der Bundesagentur für Arbeit klären: Bezieher von Einstiegsgeld sind über den Bezug von Arbeitslosengeld II sozialversichert und sind daher nicht verpflichtet, eigene Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen.

Hier der Wortlaut der Begründung wie wir sie von der zuständigen Projektgruppe erhalten haben:

"Der Bezug von Einstiegsgeld (§ 29 Zweites Buch - Sozialgesetzbuch - SGB II) begründet ebenso wie das Sozialgeld (§ 28 SGB II) keine eigenständige Versicherungspflicht.

Anspruch auf Einstiegsgeld haben erwerbsfähige Hilfebedürftige, die arbeitslos sind, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit. Das Einstiegsgeld wird als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II erbracht.

Bezieher von Arbeitslosengeld II sind gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2a Fünftes Buch - Sozialgesetzbuch - (SGB V) in der gesetzlichen Krankenversicherung, gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a Elftes Buch - Sozialgesetzbuch - (SGB XI) in der sozialen Pflegeversicherung und gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3a Sechstes Buch - Sozialgesetzbuch - (SGB VI) in der gesetzlichen Rentenversicherung, versichert.

Die Versicherungspflicht aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein weiteres Versicherungspflichtverhältnis

besteht. Eine Mehrfachversicherung kommt insbesondere in Betracht, wenn neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II eine versicherungspflichtige Beschäftigung

ausgeübt oder Arbeitslosengeld bezogen wird.

Bezieher von Einstiegsgeld sind somit über den Bezug von Alg II sozialversichert und sind daher nicht verpflichtet eigene Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen."

Foto: MasterP, photocase.de

Verfasst von Andreas Lutz am 28.04.2005 08:51
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=63&showblog=2029

Kommentare

Verfasst von Minholz am 03.12.2005 20:47

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