Blog: News & Tipps

Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

Geforderte Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um 69 Euro würde Zahl der ALG-II-Empfänger um bis zu zwei Millionen steigern


(gruendungszuschuss.de) Paritätischer Wohlfahrtsverband und Grüne haben eine Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes von derzeit 351 auf 420 Euro gefordert. Das der Agentur für Arbeit angegliederte Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat die Konsequenzen dieser und ähnlicher politischer Forderungen durchkalkuliert.

Durch die Erhöhung des Arbeitslosengeld-II-Regelsatz von derzeit 351 auf 420 Euro monatlich könnte laut IAB-Berechnungen die Armutsrisikoquote, das heißt der Anteil der von Armut bedrohten Personen, um zwei Prozentpunkte von 15 auf 13 Prozent sinken. Haushalte mit Kindern würden in überdurchschnittlichem Maß von dem höheren Regelsatz profitieren. Die Armutsrisikoquote für die Gruppe der Alleinerziehenden könnte sogar von 22,5 Prozent auf 15 Prozent gesenkt werden.

„Der Preis für diese Veränderungen wäre jedoch hoch. Zum einen weil über Steuererhöhungen oder Ausgabenkürzungen zehn Milliarden Euro jährlich aufzubringen wären. Zum anderen hätte die höhere Regelleistung auch deutliche negative Anreizeffekte und liefe somit dem Ziel der Aktivierung und der Hilfe zur Beendigung des Leistungsbezugs entgegen“, warnen die Nürnberger Arbeitsmarktforscher. Schließlich würde der Abstand zu den niedrigsten Löhnen weiter schrumpfen. Besonders erschreckend: Die Zahl der Anspruchsberechtigten und damit Hartz-IV-Empfänger würde um bis zu zwei Millionen steigen – zwei Millionen mehr Menschen, die damit als bedürftig gelten und auf staatliche Zuschüsse angewiesen sind.

Das IAB hat in der Studie noch einen zweiten Reformvorschlag unter die Lupe genommen: Eine bedingungslose Kindergrundsicherung von 300 Euro pro Monat. Der DGB, die Grünen und die Linkspartei haben hierzu verschiedene Modelle präsentiert, zum Teil sogar mit erheblich höheren Beträgen. Schon bei 300 Euro pro Monat würde die Reform laut IAB 18 Milliarden Euro jährliche Mehrkosten bedeuten. Das Armutsrisiko von Haushalten mit Kindern ließe sich auf diese Weise zwar tatsächlich senken, die Kosten seien jedoch „immens“.

Die zum 1. Oktober wirksam werdende Ausweitung des Kinderzuschlags und die zum Jahresbeginn 2009 in Kraft tretende Erhöhung des Wohngelds sind aus Sicht des Instituts dagegen nachvollziehbar. Sie würden in die richtige Richtung weisen und seien wesentlich effizienter.

Die IAB-Studie im Internet: http://doku.iab.de/kurzber/2008/kb1108.pdf

Verfasst von Andreas Lutz am 02.09.2008 15:18
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=63&showblog=2579

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