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Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld

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Gesetzeslücke: Vorerst keine Hilfe für Selbständige, die sich PKV-Beiträge nicht leisten können


Von einer „schmerzhaften Lücke“ berichtet der SPIEGEL  in seiner aktuellen Ausgabe von 17.8.09: In Not geratene Selbständige dürfen vorerst nicht auf zusätzliche Unterstützung hoffen, wenn sie ihre Krankenversicherung nicht bezahlen können.

Hintergrund: Seit Jahresanfang besteht als Konsequenz der Gesundheitsreform eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Selbständige, die zuvor privat krankenversichert waren, können allerdings nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, deren Kosten bei ALG-II-Bezug von der ARGE voll übernommen werden. Sie müssen sich weiterhin privat versichern. Der ermäßigte Mindestbeitrag (Leistungen auf dem Niveau gesetzlicher Kassen) beträgt dabei etwa 285 Euro monatlich. Davon dürfen die Jobcenter allerdings nur rund 130 Euro übernehmen. Die Differenz in Höhe von 155 Euro müssen die Selbständigen selbst tragen – wobei sie als Hilfe zum Lebensunterhalt („Regelleistung“) insgesamt nur knapp 300 Euro erhalten.

Die für die Selbständigen äußerst schmerzliche Gesetzeslücke war schon bei den Verhandlungen über die Gesundheitsreform bekannt, allerdings konnten sich Union und SPD bis heute auf keine gemeinsame Lösung einigen. Eine Neuregelung wird es frühestens nach der Bundestagswahl geben.

Verfasst von Andreas Lutz am 20.08.2009 12:08
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=63&showblog=2694

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