Blog: News & Tipps
Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld
Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.
Neue ALG-II-Verordnung erschwert Hartz IV für Selbständige
Wenn Unternehmer und ihre Familien in finanzielle Bedrängnis geraten, können sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung ist dafür nicht erforderlich. Die Anfang 2008 in Kraft getretene ALG-II-Verordnung errichtet jedoch neue bürokratische Hürden: Während bei der Gewinnermittlung bisher die steuerlichen Vorschriften galten, verlangen die ARGEs neuerdings eine ganz spezielle Arme-Leute-Buchhaltung.
"Hilfebedürftig" im Sinne des Paragrafen 9 SGB II
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__9.html
können auch Selbstständige und die mit ihnen in "Bedarfsgemeinschaft" lebenden Menschen werden. Vorausgesetzt...
- sie verfügen über kein anrechenbares Vermögen,
- können nicht von Angehörigen unterstützt werden und
- haben keine Ansprüche auf Sozialleistungen,
dürfen sie auf Arbeitslosengeld II hoffen. Von der Mitgliedschaft in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=165
ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nicht abhängig. Es muss auch nicht nachgewiesen werden, dass keine Aufträge mehr vorliegen. Eine wöchentliche Arbeitszeitgrenze - wie die Arbeitslosengeld I bekannten 15 Wochenstunden - gibt es ebenfalls nicht.
Erwerbstätigkeit neben der Arbeitslosigkeit wird von Amts wegen sehr gern gesehen - mittlerweile auch in selbstständiger Form. Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit können sogar mit Zuschüssen gefördert werden: Die Konditionen des sogenannten Einstiegsgelds
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=46
sind zwar deutlich schlechter als die des Gründungszuschusses. Zudem gibt es auf den ALG-II-Zuschlag keinen Rechtsanspruch. Grundsätzlich sind "Hartz IV"-Leistungen aber auch für Unternehmer gedacht. Eine Übersicht über die allgemeinen Vermögens- und Verdienstgrenzen sowie die möglichen Regelleistungen für Einzelpersonen und Bedarfsgemeinschaften finden Sie auf unserer Überblickseite
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=61
Streitpunkt Gewinnermittlung
Voraussetzung für den Nachweis der Hilfebedürftigkeit ist jedoch, dass Einkünfte aus freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeiten regelmäßig gegenüber der Arbeitsagentur, dem Sozialamt oder der ARGE offengelegt werden. Dabei galten bis Ende 2007 im Großen und Ganzen die steuerlichen Vorschriften.
Da die Steuergesetze Unternehmern jedoch beträchtliche Gestaltungsspielräume lassen (Stichwort: Abschreibungen) und grundsätzlich weder eine Prüfung der betrieblichen Notwendigkeit noch der Angemessenheit vorsehen, mussten die Fallmanager in der Vergangenheit vielfach zähneknirschend Bewilligungsbescheide verschicken, obwohl in ihren Augen Zweifel an der Hilfebedürftigkeit bestanden. Hinzu kam, dass Antragsteller durch geschickte Verteilung von Einnahmen und Ausgaben in gewissen Grenzen Einfluss auf ihre zeitweilige Hilfebedürftigkeit nehmen konnten.
Dem hat die seit dem 1.1.2008 geltende neue ALG-II-Verordnung einen Riegel vorgelegt: In deren Paragraf 3
http://bundesrecht.juris.de/algiiv_2008/__3.html
ist geregelt, wie das "Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft" zu berechnen ist:
- Während selbstständige Einkünfte in der Vergangenheit monatlich bis vierteljährlich mit dem zuständigen Amt abgerechnet wurden, gilt künftig generell der sechsmonatige Bewilligungszeitraum als Abrechnungszeitraum. Dabei ist das Gesamteinkommen rechnerisch gleichmäßig auf alle Monate zu verteilen, in denen die Tätigkeit ausgeübt wurde. Auf diese Weise werden Monate des Wohlstands und Monate des Mangels nivelliert: Rechnerisch entsteht auf diese Weise weniger Hilfebedürftigkeit.
- Die steuerrechtlichen Vorschriften werden dabei ausdrücklich außer Kraft gesetzt:
"Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben [...] ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen."
Das bezieht sich nicht nur auf das Verfahren der Gewinnermittlung, sondern auch auf Pauschalen. Beispiel: Statt der (ohnehin mageren) 30-Cent-Kilometerpauschale, die das Finanzamt bei Benutzung des Privatwagens für betriebliche Fahrten akzeptiert, dürfen selbstständige Hartz-IV-Empfänger gegenüber dem Arbeitsamt gerade mal 10 Cent als Betriebsausgabe geltend machen! - Endgültig zu Unternehmern zweiter Klasse werden selbständige ALG-II-Empfänger durch Absatz 3 des Gewinnermittlungs-Paragrafen: Der verbietet nicht nur den Abzug "vermeidbarer" Betriebsausgaben, sondern verlangt noch dazu, dass die Ausgaben
"den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen."
Mit anderen Worten: Selbstständige müssen bei jedem Einkauf ganz genau überlegen, ob ihr Fallmanager die betreffende Ausgabe später akzeptieren wird! Dass Behördenmitarbeiter ohne jede betriebswirtschaftliche Qualifikation im Einzelfall zutreffend beurteilen können, was betrieblich notwendig, unvermeidbar und angemessen ist, muss bezweifelt werden. - Das Gesetz geht sogar noch einen Schritt weiter: Die Fallmanager sollen nach dem Willen des Gesetzgebers sogar prüfen, ob die Höhe der Einnahmen realistisch ist und ob Einnahmen und Ausgaben in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Wenn nicht, haben sie freie Hand, sowohl die Einnahmen als auch der ermittelte Gewinn nach oben zu korrigieren.
Dass obendrein nur solche Betriebsausgaben anerkannt werden, die im betreffenden Bewilligungszeitraum auch tatsächlich geflossen sind (und nicht etwa Abschreibungen oder gar Ansparabschreibungen bzw. Investitionsabzugsbeträge), ist nur konsequent.
Hinter dieser Bestimmung versteckt sich sogar ein kleiner Vorteil gegenüber dem Steuerrecht: Vorausgesetzt, der Fallmanager hat die gewünschte Anschaffung als unvermeidbar, notwendig und angemessen abgesegnet, mindert die Ausgabe den Gewinn in voller Höhe. Ergibt sich dadurch unterm Strich ein Verlust, darf der aber nicht mehr in Form eines Verlustvortrags in folgende Bewilligungszeiträume übertragen werden.
Rückwirkende Korrektur
Besonders heikel am Sonderstatus für Hartz-IV-Selbstständige: ALG-II-Zahlungen stehen prinzipiell unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Die endgültige Höhe der Leistungen wird erst nach Ende des Bewilligungszeitraums auf Grundlage der Zweitbuchführung festgestellt. Jede nach oben korrigierte Einnahme und jede nicht anerkannte oder gekürzte Ausgabe führt rückwirkender Korrektur der Regelleistung. Überzahlungen der Vergangenheit werden mit künftigen Ansprüchen verrechnet. Unter Umständen drohen sogar Rückforderungen.
Unser Kommentar:
Von Sozialbetrügern, Schildbürgern und Sonntagsrednern
Die neue ALG-II-Verordnung stellt hilfsbedürftige Selbstständige pauschal unter den Generalverdacht des Sozialbetrugs. Verlässliche Kriterien, anhand derer die Mitarbeiter von Sozialbehörden die neue Arme-Leute-Buchhaltung prüfen sollen, fehlen völlig. Das Ersetzen der komplizierten, aber immerhin halbwegs praxiserprobten Steuerregelungen durch spezielle Gewinnermittlungsvorschriften für selbständige Hartz-IV-Empfänger ist ein Schildbürgerstreich.
Betroffenen Antragstellern bleibt keine andere Wahl, als sich bei jeder größeren Ausgabe grünes Licht von ihrem Fallmanager geben zu lassen. Mit viel Glück lässt sich auf diese Weise ja eine für beide Seiten erträgliche, pragmatische Übereinkunft finden. Im Normalfall wird die fragwürdige Neuregelung jedoch zu ständigem Ärger um die zutreffende Auslegung der völlig lebensfernen Vorschriften führen. "Kultur der Selbständigkeit"? "Bürokratieabbau"? Fehlanzeige! Ein Gesetz ist nun einmal keine Sonntagsrede. Was zu beweisen war.
Kommentare
Hallo zädow,
das dürfte daneben gehen. :-((
Lesen Sie hierzu mal das hier:
Ein Muster für die Beantragung der Kosten-Anerkennung finden Sie hier:
http://www.akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosigkeit/tipps/aktuelles/alg-ii-fuer-selbststaendige-verschaerfte-einkommensanrechnung.html?page=4
Wie hier oben im Artikel schon beschrieben, dürfen die ARGEn hingehen und Ausgaben, die zu hoch sind für "unsere Verhältnisse" einfach nicht anerkennen. Ein NEU-KFZ in Höhe von 21.000 Euro ist mit Sicherheit zuviel. Warum in aller Welt geht nicht auch ein KFZ für 7.500 Euro in Absprache mit der ARGE??
Trotzdem viel Glück!
maze
bin selbstständig aber lebe in einer bedarfsgemeinschaft .mein alter betriebswagen ist totalschaden und ich habe mir nun einen neuen eu wagen für 21000 euro geholt um meinen betrieb überhaubt weiter führen zu können.ist das in ordnung oder giebt das auf dem amt ärger.ist übrigens der einziegste wagen in der familie. vielen dank.d.zädow
@Verfasst von Bürgergeld am 11.04.2008 13:04
Argument der SPD gegen ein schikanefreies Grundeinkommen: Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst dürfen nicht entlassen werden, "Wo sollen wir mit ihnen hin?"
Von dem folgendem hat die SPD nichts gewusst?
... die Lobbyisten der Ämter:
ein Teil der Angebote wird bestimmt nötig sein, aber es hat einen bitteren Nachgeschmack:
Reduzierung der Personalausgaben ist nach wie vor oberstes Gebot in den öffentlichen Verwaltungen.
- .....inwieweit das Instrument der Änderungskündigung, also der Kündigung, verbunden mit dem Angebot, zu veränderten Bedingungen weiter zu arbeiten, .....
- Für nur 155,00 Euro - ...PEA 462
http://www.kbw.de/semi/1378.htm#15757
Arbeitgeberrechte gegenüber Personal- und Betriebsräten kennen und nutzen
- Und welche Schritte sind notwendig, um zu einer dauerhaften Kooperation mit der Personalvertretung zu kommen?
http://www.kbw.de/semi/2775.htm#16622
Aktuelle Rechtsprechung zur betriebsbedingten Kündigung und Kriterien der Sozialauswahl
- .... (Stellenstreichung, Outsourcing, kw-Vermerk u.v.m.).
- Für nur 135,00 Euro -
http://www.kbw.de/semi/2125.htm
Kostensenkungspotenziale durch Aufgabenkritik - Strategien, Konzepte, Praxistipps
- .... wird man diesen Prozess nachhaltig gestalten und den Personalkostenanteil am Verwaltungshaushalt auf unter 20 % senken können.
http://www.kbw.de/semi/777.htm
Die arbeitsrechtlichen Folgen der Privatisierung öffentlicher Aufgaben, insbesondere von Kitas, Museen und Bibliotheken - der Betriebsübergang nach § 613 a BGB
- Absenkung der arbeitsrechtlichen Standards? - das Schicksal der Arbeitsverhältnisse vor und nach dem Betriebsübergang
http://www.kbw.de/semi/879.htm
Die Kündigung/Beendigung sowie die Befristung von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst unter Berücksichtigung der Regelungen nach TVöD/ TV-L bzw. TzBfG und der aktuellen BAG-Rechtsprechung.
- Sehr Umfangreich !!
http://www.kbw.de/semi/1779.htm
--- So ist jede Schikane der Job Erhalt.
-- Recht, Demokratie und Soziales bleibt auf der Strecke.
Ich bin auch einer derjenigen, die Hartz IV beziehen, 58 Jahre und versuche seit mehreren Jahren mich als Freiberufler über Wasser zu halten, die Existenz aufzubauen. Ständig erlebe ich, wie mir dabei die zuständigen Behörden der ARGE Knüppel zwischen die Beine werfen.
So werden von den Grundbezügen erst einmal abgezogen die Kosten für Warmwasseer. Dann auch noch Kreditrückzahlung von monatlich 100 Euro. Verbleiben von 345 Euro gerademal 237,50 pro Monat, abzüglich Strom, telefon und Internetgebühr (was ich für die freiberufliche tätigkeit brauche). Das ist weit weit weit unter dem Existenzminimum. Es bleibt fast nichts mehr zum Leben.
Dabei sind die Kosten für Grundnahrungsmittel in den letzten jahren um etwa 100 Prozent gestiegen.
Aufwendungen für den Betrieb, z.B. Wareneinkauf können nun nach der neuen Verordnung zum 1.1.2008 nicht mehr weiter fortgeschrieben werden. Man verlangt von mir, die Bilanz wieder auf null zu stellen.
Das führt nun dazu, daß jeder Euro Überschuß im neuen Zeitraum der Bewilligung, der immer nur für 6 Monate gilt nicht mehr mit den vorherigen Aufwendungen verrechnet werden kann.
Der Spielraum wird damit so gering, daß sich ein Einsatz genau genommen nicht mehr lohnt. Wie viele Selbständige arbeite ich bis zu 14 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche.
Kürzlich war ich im "Amt". Alle Türen waren auf. Alle Mitarbeiter der Behörde drehten Däumchen. Keiner hatte irgendetwas zu tun. Kann es das sein?
Anträge werden verschleppt.
Sog. Betreuer lassen sich verleugnen und sind weder telefonisch noch per email erreichbar.
Nur wenn sie dir was abziehen, stehen sie sofort auf der Matte.
Angesichts solcher Praxis im Umgang mit den "selbständigen" kann nur von Gängelung und Behinderung in jeder erdenklichen Form gesprochen werden.
Es ist ja nicht so, daß ich mir als Selbständiger in Existenzgründung irgendeinen Luxus leisten könnte. Kein Auto. Keinen Biergartenbesuch. Kein Theater, keine sonstige "Teilnahme am öffentlichen Leben". Kein Stück Fleisch. Nur Billigfraß. Nicht einmal eine Busfahrt ist drin.
Tatsächlich werden wir hartz IV Empfänger - und auch als Selbständiger im Aufbau gehöre ich dazu - in der Gesellschaft auch noch pauschal als Sozialbetrüger stigmatisiert. Ein unerträglicher Zustand, weil wir keine Lobby haben.
Es gibt es vereinzelt Fallmanager, die sich ins Zeug legen. Auf sog. Unternehmerabenden habe ich das schon kennengelernt. Einzelfälle. Leider.
Der Alltag sieht anders aus.
Zeit, die Behörden mit fähigen Leuten zu besetzen. Zeit, die de facto herrschende Rechtlosigkeit der Hartz IV Empfänger zu entzerren.
Zeit, daß sich Hartz IV Empfänger endlich einmal organisieren !!!
Die Zunehmende Wählerzahl der "Linken" in Bundestag und Landtagen zeigt bereits eine Abstimmung "mit den Füssen" - obwohl ich eigentlich garnicht weiß, was das Programm der Linken ist (Gerede, Gerede)
Abschließend muß gesagt werden: Es ist höchste Zeit, daß diese Verordnung zum 1.1.2008 wieder gekippt wird.
Vielleicht hilft es, wenn man "massenhaft" Briefe und Eingaben macht, Klagen vor den Sozialgerichten erhebt und jede nur erdenkliche Form sucht, die Presse mit Kommentaren einzudecken.
Das müssen aber mehr als nur ein Betroffener machen.
Kirchen, Gewerkschaften, Sozialverbände sind einzubeziehen, um endlich ein Forum gegen Armut zu installieren
Sonntagsreden nützen nichts, solange die Gesetze so menschenfeindlich sind wie sie sind.
Da hilft es auch nicht zu lamentieren, es würde uns immer noch besser gehen als den menschen der dritten Welt ... (Ein beliebtes Argument des Gutverdiener) Das kann ja wohl nicht der Maßstab für einen Vergleich sein.
Peter
Bundestagspoltiker sagten, sie wären belogen worden, bevor sie Hartz4Gesetzen zustimmten. Fakt ist: Die Gesetze sind nicht so brutal wie die Durchführungsbestimmungen, die das Ministerium erlässt. Im Ministerium sitzen Lobbyisten von Großunternehmen als Berater, keine Betroffenen.
Ministerpräsident Althaus/CDU/Thüringen ließ ausrechnen, dass, wenn jeder Bürger in Deutschland 800 Euro schikanefrei als Grundeinkommen erhalten würde, 200 Euro für die Krankenkasse abgezogen würden, Milliarden Euros wegen Bürokratiewegfall eingespart werden könnten.
Argument der SPD gegen ein schikanefreies Grundeinkommen: Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst dürfen nicht entlassen werden, "Wo sollen wir mit ihnen hin?" Millionen Bürger müssen nicht nur in Armut, sondern weitgehend ohne Bürgerrechte und in beständiger Angst vor Schikanen leben, selbst wenn sie respektiert arbeiten, weil Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst nicht entlassen werden - dürfen.
Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst erhalten jeden Monat einen relativ hohen Arbeitslohn und Arbeitskosten von Steuermitteln bezahlt, während einem Selbständigen im Hartz4System nicht einmal ein schikanefreies Existenzminimum von 533 Euro (in Bedarfsgemeinschaften) für Miete, Essen... zusteht, egal, was er für die Gesellschaft leistete und leistet. Warum ist das so? Wie ändern?
Hallo miteinander,
das schlimmste an den Neuregelungen des ALG II finde ich, dass es hilfsbedürftigen Selbständigen (wie mir als Landwirt) unterstellt, ihre Unternehmung nicht mit dem Ziel zu führen, ein ausreichendes Einkommen ohne staatliche Transfers zu erzielen.
Die Nichtbereücksichtigung von Abschreibungen als Gewinnminderung zeugt von betriebswirtschaftlicher Unkenntnis des Gesetzgebers: kaufe ich mir einen Traktor auf Kredit für 30000,- Euro, Nutzungsdauer 10 Jahre, Abschreibungssatz 3000,- Euro/Jahr, dann bedeutet dies: ich muß neben der jährlichen Kreditrate ( die übrigens weder beim Finanzamt nocht bei Hartz-IV als Betriebsausgabe angerechnet wird) den Wertverlust des Traktors ausgleichen, d.h. 3000,- Euro plus Inflationsausgleich pro Jahr ansparen, um in 10 Jahren wieder einen neuen Traktor kaufen zu können. Sonst kann ich nach 10 Jahren die Produktion einstellen.
Auch wenn richtig ist, dass die Abschreibungsrate in den ersten Jahren nach der getätigten Investition keine tatsächlich getätigte Ausgabe
darstellt, so muss ich als Unternehmer langfristig an die notwendigen Ersatzinvestitionen denken. Das scheint dem Gesetzgeber in seiner kurzfristigen Betrachtungsweise entgangen zu sein.
Schöne Grüße ins Forum,
Carsten
Hallo Stella,
In unserer Region liegt die Anzahl der MA in den ARGE'n, die eine BWA analysieren können, bei max. 2 %.
In umliegenden 5 ARGEN werden dazu 5 verschiedene Methoden mit 5 unterschiedlichen Durchführungsbestimmungen angewendet.
Wenn es bei meinem Caoching nicht um Menschen gehen würde, hätte ich meine Tätigkeit als Gründungsberater schon längst aufgegeben.
Mein Vorschlag:
Lasst Ex - Unternehmer in den ARGE'n Entscheidngen treffen. Die wissen aus Erfahrung was es heißt, einem finaziellen Engpass zu bewältigen.
Hallo,
ich bin eine der Beamtinnen, die die Hartz IV-Selbständigen "überprüft". Viele ARGEn haben erkannt, dass eine Überprüfung nur mit qualifizierten Mitarbeitern erfolgen kann und zentralisieren die Selbständigen (nur geringe Fallzahlen, aber hohes Spezialwissen erforderlich), so dass eine korrekte Berechnung erfolgen kann. Ich selber bin Dipl. Kffr. und daher wohl durchaus in der Lage eine Bilanz zu lesen oder eine Abscheribung zu erkennen.
Aus der täglichen Arbeit weiß ich, dass es nun mehr Gerechtigkeit geben wird, denn die "Kleinen", die wirklich zusätzliche Hilfe nötig haben, haben bisher kaum Leistungen bezogen, da sie aufgrund mangelnder Kenntnisse und finanzieller Ressourcen keinen Steuerberater hatten und die steuerlichen Finessen, die es nun nicht mehr gibt, sowieso nicht ausgenutzt haben.
Die, die es weniger nötig haben, haben alleridngs gezielt Lagerbestandserhöhungen durchgefhrt, oder zufällig noch einige GWGs gangeschafft, um so in den AlgII-Bezug zu kommen. Das ist nun zum Glück nicht mehr möglich, oder zumindest erschwert.
Auch trifft es nicht zu, dass alle Investitionen grundsätzlich eines OKAYS des Fallmanagers erfordern.
Es wird nun nur nicht mehr möglich sein, dass ein Unternehmer, der sich einen neuen Mercedes leisten kann, im AlgII-Bezug ist, da er nun erst einen den AlgII-Beziehern angemessenes Fahrzeug kaufen muss.
Man sollte sich mal wieder vor Augen führen,, dass Hartz IV dazu gedacht ist, den dringend notwendigen Lebensunterhalt sichergestellen (früher hieß es Sozialhilfe!!!!), dazu ist sicherlich kein teurer Firmenwagen nötig.
Hallo Freunde !
Die Vorteile des Armuts-Systems sind jetzt offensichtlich.
Jeder der sich recht und schlecht über Wasser hält wird von dem Armuts-System verfolgt.
Er ist noch zu stark und musse deswegen bürokratisch als Verdächtiger überwacht werden.
Die, die Milliarden veruntreuen und abschöpfen, die die unser Armutsystem künstlich so geschaffen haben können beliebig lange weitermachen wenn all bereit sind unterhalb der Armutsgrenze noch weiter zu strampeln.
Deswegen haben wir das Biosystem3000.
Wir entlarven die Armut als selbstgemacht und selbstgewollt.
Gruß Mino
An den Ausführungen von Hr.oder Fr."Hardy" sieht man leider schon diese verbreitete Meinung sehr sehr vieler Angestellter, das wir Selbstständigen alle reich sind und nur darauf aus sind, dem Staat zur Last zu fallen. Dazu kann ich nur sagen, mal versuchen mit offenen Augen durchs Leben zu gehen und vor Kommentarabgabe bitte Gehirn einschalten. Denn die Realität da draußen sieht anders aus. Das nämlich sehr viele Selbstständige (insbesondere die KMUs)nämlich erst durch das "Wirken",der Ignoranz und Anmaßung von sogenannten hart arbeitenden Angestellten (z.B. bei Banken, Behörden,Ämtern)erst dazu getrieben werden, Hartz4 zu beantragen, um überhaupt überleben zu können.90%der Selbstständigen und Unternehmer in diesem Land sind nämlich rechtschaffende Menschen und die alles dafür tun, das Geld ins Geschäft fließt (nämlich für notwendige Betriebsausgaben und Löhne und Gehälter ihrer Angestellten)und nicht wie behauptet in die eigene Tasche.Im Gegensatz zu einem sogenannten hart arbeitenden Angestellten, bekomme ich am Monatsende kein Geld,wenn ich unfähig war oder keine Leistung erbracht habe,kann auch nicht ebenso mal fix krank machen oder mir freie Wochenenden gönnen.Ohne uns Unternehmer,die trotz aller Probleme weiterhin ihr Geschäft betreiben, gäbe es in diesem Lande etliche Millionen Arbeitslose mehr. Jedem, der das Wagnis Selbstständigkeit in diesen Zeiten auf sich nimmt,Arbeitsplätze schafft und was bewegen will, gehört das Bundesverdienstkreuz an die Brust geheftet.
Ich kann nur den Kommentar der Selbständigen unterstützen... In meinem Fall kann ich mich durch einige Zahlungsausfälle, sowie Kosten für Anwälte für die Eintreibung, die ausbleibt oder vakant ist und dann noch ausbleibende Aufträge, mit einem Male in der Situation das ich meine Rechnungen nicht mehr zahlen kann, weil die Rücklagen aufgebraucht sind.
12h täglich, ja das kenne ich zur Genüge und unterm Strich lohnt sich das nicht, theoretisch müsste man durch diese Gängelei des Gesetzgebers und der noch übertriebene Auslegung der ARGE die ganze Geschichte hinschmeissen und einfach nichts mehr tun.
Denn die Aussage des Gesetzgebers ist doch deutlich. Willst Du als Selbständiger das Recht au f die dir zustehende Sozialleistung in Anspruch nehmen, dann musst Du dir gefallen lassen, dass jemand anderes in deine unternehmerische Freiheit eingreift und für dich Entscheidungen trifft.
Der Mißbrauch ist vorprogrammiert. Man muss damit rechnen, dass der Fallmanager - in Ermangelung jeder Kompentenz - getätigte Ausgaben streicht und man mit einem Male durch Entscheidung der ARGE über Geld verfügen muss und von diesem zu leben hat, was aber bereits ausgegeben wurde, also effektiv nicht mehr da ist.
... und an dieser Stelle ist das keine Mutmaßung mehr sondern ein ganze klar, der Vorsatz einer rechtlichen Benachteiligung.
Entweder Du legst deine Bücher in völlig unangemessener Form offen - dann wird gestrichen und du erhälst kein Geld oder Du tust es nicht, dann unterstellt man mangelnde Mitwirkung und wird so das Geld streichen.
Die Gerichte werden sich sicherlich freuen, denn es wird eine extreme Klageflut geben.
Kurioser Weise sind natürlich die, die man vielleicht damit treffen möchte ... Ärzte, Anwälte auch genau die, die das Gesetz direkt oder durch Mithilfe kippen werden.
Sammelklagen im eigentlichen Sinne wie im angloamerikanischen Bereich gibt es in D wohl nicht, aber eigentlich kann man nur versuchen eine Entscheidung so schnell wie möglich herbeizuführen und mit dem einen selbst belastenden Verwaltungsakt Klage einzureichen. Verbunden mit dem Antrag auf Auzahlung eines Vorschusses, man ist bedürftig, wird hierauf nicht reagiert direkt einen Eilantrag an das zuständige Gericht stellen.
Ich persönlich gehe davon aus, dass irgendein Gericht dieses Gesetz via Normenkontrolle überprüfen lässt und dann wird es kippen müssen.
Eingriff in die Gewerbefreiheit, Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz etc...
Liebe Gründergemeinde,
das halte ich eindeutig für verfasusungswidrig. Ist echt der Hammer, war mir neu. Dafür sollte eine Sammelklage vorbereitet werden, anders geht es nicht.
FF
Ronny
Was mir so schon aufgefallen ist: kein Mensch, der nicht selber schon mit der ARGE punkto Selbstständigkeit zu tun hatte, weiß, daß es große Unterschiede zum Gründungszuschuß gibt - und daß die vor allem darin liegen, daß der Fallmanager die Entscheidungsgewalt hat, daß ich über alles Rechenschaft ablegen muß und daß bei der ARGE andere Maßstäbe gelten als beim Arbeitsamt.
Über jeden Cent Rechenschaft abzulegen und nie zu wissen, wie die einzelnen Vorfälle gesehen werden, schafft eine sehr wackelige Grundlage, die ich im täglichen Geschäft dauerhaft ignorieren muß, sonst würde ich aufgeben. Ich kann nur darauf bauen, daß ich endlich von Hartz IV wegkomme.
Für meine Begriffe wird hier etwas zum Gesetz gemacht und ausgeweitet, was letztlich sowieso schon Praxis ist. Eine doppelte Buchhaltung habe ich auch schon.
Existenzgründerin, 48.
Angestellte arbeiten hart, und Unternehmer nicht?
Das hört sich aber schwer nach Neid an.
Seit ich selbstständig bin, zahle ich ein Schweinegeld an meine Krankenversicherung, an meine Rentenversicherung, ans Finanzamt - ich arbeite wie ein Depp, auch am Wochenende, kann keinen Urlaub machen und nicht krank sein... manchmal frag ich mich, wo ICH eigentlich bleibe!
Wenn ich die Wahl hätte, dann würde ich lieber wieder hart arbeitende Angestellte sein. Hab ich aber nicht - ich bin 49, viele unserer Unternehmer frönen ja dem Jugendwahn.
Herr Hardy:
"Der Gesetzgeber wird schon wissen, wieso das Gesetz erlassen werden mußte. Grundsätzlich habe ich ein großes Vertrauen in die deutsche Legislative."
Sie scheinen nach dem Motto zu leben:
"Die da oben richten's schon,
denn die verstehen mehr davon".
(weiß nicht mehr von wem und aus welchem Lied das ist).
Das allein zeigt, dass Sie sich offenbar nie mit der Problematik der Selbständigkeit auseinander gesetzt haben.
Dumpfe Staatsgläubigkeit ist genau das Gegenteil von dem, was selbständige Unternehmer motiviert und antreibt. Aber eben typisch für die Mehrzahl "hart arbeitender" (dass ich nicht lache) Angestellter in unserem Land.
Wenn Sie können, erklären Sie doch bitte, WO und WANN sich die Selbständigen auf Ihre Kosten bereichern... Ich denke, da werden Sie nichts finden.
Es ist doch wohl eher so, dass die Selbständigen über die Steuern Ihr Hartz IV finanzieren, sollten Sie einmal in die Verlegenheit kommen.
Wohlgemerkt, wir reden hier von der Mehrzahl der Selbständigen - nicht von den Herren Zumwinkel oder Esser...
Es liegen eben Welten
Spalte und herrsche!
Herr Hardy:
"Offensichtlich gab es in der Vergangenheit eine ganze Reihe Selbständiger, die sich ihren Lebensunterhalt aus den Steuereinnahmen von hart arbeitenden Angestellten bezahlen ließen und jede noch so luxeriöse Betriebsausgabe als gewinnmindernd..."
Die "Gestaltung" der Gewinne von hart arbeitenden Managern und gut verdienenden Selbstständigen über das Steuerrecht, die von hart arbeitenden Angestellten ihren Luxus vermehren, ist in Ihren Augen demnach eine gute Sache und der Gesetzgeber wird schon wissen, warum! Wer sich informiert, weiss wie hoch die entgangenen Steuergelder sind. Die übertreffen die Einsparungen bei Hartz4 deutlichst!!
Wer ist denn der "Gesetzgeber"? Und wozu spart er an der Stelle wo es "dem Volk" am meisten wehtut? Bildung, kinder, Arme, Benachteiligte,... und schürt das System immer weiter???
Ihr Vertrauen in Ehren!
neugründer mit doppelter Buchhaltung
Wer sich selbständig macht, muss sich zwangsläufig Ziele setzen und täglich zielorientiert arbeiten. Auf den "Notnagel" Hartz4 kann man sich nun scheinbar nicht mehr verlassen. Also muss die Zielsetzung so aussehen, dass man gar nicht erst mit der Behörde rechnet. Das ist natürlich nicht leicht, denn damit geht uns ein Stück Sicherheit verloren. Schade! Das neue Gesetz wird vielleicht einige Menschen wieder von ihren Zielen abbringen.
Aus meiner Erfahrung sind oftmals Hartz4 Selbständige, Menschen die etwas gewagt haben und aus verschiedensten Gründen eine Insolvenz anmelden mussten.Unser System erlebt Scheitern als etwas negatives. Das Potenzial wird nicht erkannt.
Wer sich traut weiter zu kämpfen, braucht keine neuen Hürden. Angemessener wäre eine fachlich fundierte Begleitung ( Zahlen / Unternehmens Controlling )
Hardy kann kein Selbstständiger sein, sonst würde er einen so unqualifizierten Kommentar hier nicht abgeben. Aus Ihren Worten klingt Missgunst. Selbstständige sind auch hart arbeitende - wenn nicht sogar noch härter arbeitende. Ich arbeite 12 Stunden und länger täglich, um für mich eine Existens aufzubauen. Oder denken Sie Selbstständige machen sich einen Lenz?
Das Gesetz schafft eine ganze Menge Bürokratie, und das kritisieren Sie in Ihrem Artikel zu Recht. Allerdings gibt es mir zu denken, daß es trotzdem erlassen wurde. Offensichtlich gab es in der Vergangenheit eine ganze Reihe Selbständiger, die sich ihren Lebensunterhalt aus den Steuereinnahmen von hart arbeitenden Angestellten bezahlen ließen und jede noch so luxeriöse Betriebsausgabe als gewinnmindernd und damit Hartz-IV-steigernd ansetzten.
Der Gesetzgeber wird schon wissen, wieso das Gesetz erlassen werden mußte. Grundsätzlich habe ich ein großes Vertrauen in die deutsche Legislative.



