Blog: News & Tipps

Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

Petition: Gründungszuschuss statt Einstiegsgeld für Arbeitslosengeld II-Empfänger – das Ende der Gängelung


(gruendungszuschuss.de) Hartz-IV-Empfänger, die sich hauptberuflich selbständig machen, sollen künftig Gründern aus dem Arbeitslosengeld-I-Bezug gleichgestellt werden. Das fordert Gerd Henning von der Wirtschaftsfördergesellschaft Märkisch-Oberland (MOL) gemeinsam mit zahlreichen anderen Experten in einer Petition, die er am 1. Juli beim Deutschen Bundestag eingereicht hat.

Er bittet Sie, diese Petition mit Ihrer Stimme online zu unterstützen. Als Gründungslotse hat Henning täglich mit Arbeitslosengeld-II-Gründern zu tun. Er ist überzeugt: Von der Angleichung der Förderung (Gründungszuschuss statt einer Kombination aus Einstiegsgeld und Arbeitslosengeld II) profitieren alle Beteiligten, ohne dass dem Staat Mehrkosten entstehen.

Die bestehende Gründungsförderung für Hartz-IV-Empfänger ist ein bürokratisches Monstrum: Die  Gründer erhalten zusätzlich zum Arbeitslosengeld II das Einstiegsgeld und bleiben zunächst über das Jobcenter sozialversichert. Sie müssen laufend über ihre Gewinne informieren, wobei Jobcenter und Finanzamt ganz unterschiedliche Berechnungen verlangen. Die Gewinne werden dann großenteils mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet, also zurückgefordert, was bei den Gründern zu plötzlichen Liquiditätsengpässen führen kann und hochgradig demotivierend wirkt.

Wer es schafft, durch die erzielten Gewinne den Arbeitslosengeld-II-Bezug auf null zu reduzieren, für den übernimmt der Jobcenter die Sozialversicherungsausgaben nicht mehr bzw. auf Antrag nur noch zur Hälfte. Deshalb achten viele betroffene Gründer ängstlich darauf, dass sie nicht ganz aus dem Bezug fallen, und so ihr eigentliches Potenzial zurückhalten.

Hennings Ansatz ist viel einfacher und hat sich beim Gründungszuschuss und den Vorgänger-Instrumenten Ich-AG und Überbrückungsgeld bewährt: Der Gründer erhält anstelle des Arbeitslosengeldes II (inklusive Unterkunftskosten) einen Gründungszuschuss in gleicher Höhe. Zusätzlich erhält er genau wie bei Gründungen aus dem Arbeitslosengeld-I-Bezug eine monatliche Pauschale von 300 Euro zur teilweisen Deckung der Sozialversicherungskosten, für die er ab der Gründung selbst verantwortlich wäre. Der ALG-II-Bezug endet sofort. Der Gründer kann sich voll und ganz auf die Umsetzung seiner selbständigen Tätigkeit konzentrieren.

Die erzielten Gewinne werden nicht verrechnet. Der Gründer erhält sie zusätzlich zum Gründungszuschuss und muss sie lediglich versteuern. Dafür ist die Förderung auf neun Monate begrenzt. Wenn der Gründer es in dieser Zeit nicht schafft, ein ausreichendes Einkommen als Selbständiger aufzubauen, kann er erneut Arbeitslosengeld II beantragen. In diesem Fall steht er wieder zur Vermittlung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Seine selbständige Tätigkeit kann er nebenberuflich fortsetzen. Der erzielte Gewinn würde in diesem Fall aber wieder verrechnet, der Jobcenter übernähme also nur noch die Differenz zu den Lebenshaltungskosten. Ziel ist es ja, dass der Gründer nach neun Monaten ganz ohne Unterstützung auskommt.

Henning und viele andere Praktiker sind sich sicher: Mehrkosten für die Jobcenter dürften kaum entstehen, denn in der Anlaufphase fallen erfahrungsgemäß zunächst nur geringe anrechenbare Gewinne an. Bei der neuen Lösung würde der Staat vielmehr Geld sparen, weil der Gründer aus der 300-Euro-Pauschale, die er anstelle des Einstiegsgeldes erhält, selbst seine Sozialversicherung finanzieren muss. Der enorme bürokratische Aufwand  für die ständige Kontrolle der Gründer und Verrechnung ihrer Einnahmen würde komplett entfallen. Vor allem aber könnten die Gründer sich endlich mit ganzer Kraft auf ihre Selbständigkeit konzentrieren.

Das ist jetzt noch ganz anders. Henning berichtet: Diese Leute sind oft hoffnungslos überfordert, weil sie das Beamtendeutsch nicht verstehen. Zudem werden sie von ihrer Selbständigkeit abgelenkt. Stellen Sie sich vor, ein Gründer stellt eine Rechnung über 3.000 Euro und meldet das ordnungsgemäß dem Jobcenter. Er freut sich riesig. Und dann kommt plötzlich der Bescheid: „Ihr Arbeitslosengeld II wird eingestellt, weil Sie über einen hohen Gewinn verfügen.“ Da gibt es schon Stress und auch Tränen. Teilweise erfolgt das aus Unkenntnis in den Behörden, denn die Rechnung ist ja noch gar nicht bezahlt und ein Umsatz ist nicht gleich einem Gewinn. Ich sage nicht, dass sich ein solches Missverständnis nicht aufklären lässt. Aber die Gründer haben endlos viel Lauferei. Es ist alles zu lösen, aber die Frage ist: Mit welchem Zeit- und Kraftaufwand für Gründer und alle Beteiligten? Alle, die wir damit täglich zu tun haben, sind überzeugt: Mit weniger Bürokratie können wir mehr erreichen.

Die genial einfache Idee entstand nach Erinnerung von Henning vor zwei Jahren auf einer Fachtagung in Göttingen, in Arbeitsgruppen mit Experten der Gründungsbranche und Vertretern von Arbeitsagenturen und Jobcentern, also aus der Praxis heraus. Seitdem wurde auf verschiedenen Tagungen die Forderung immer lauter, diese Idee umzusetzen. Als gemeinsame Empfehlung und Tagungsergebnis wurde sie sozusagen auf dem Dienstweg an das Bundesarbeitsministerium geleitet, aber bisher leider nicht umgesetzt. Deshalb hat sich Henning entschlossen, nun persönlich einen Vorstoß zu unternehmen und dieses Thema beim Bundestag als öffentliche Petition (http://de.wikipedia.org/wiki/Online-Petition) einzureichen.

Allerdings ist die Petition bisher nur in Expertenkreisen bekannt, erst rund 200 Personen haben unterschrieben. Die Petition verdient nach unserer Überzeugung aber eine breite Unterstützung und öffentliche Diskussion. Deshalb berichten wir so ausführlich über die Petition und bitten Sie mitzuzeichnen und andere Interessierte darüber zu informieren. Diese ist noch bis zum 2.09.2009 online und ohne weitere Verpflichtung für Sie möglich (siehe unten). Wenn Sie als Betroffener, als Jobcenter-Mitarbeiter oder Experte persönliche Erfahrungen besitzen, können Sie aber auch auf der Seite des Bundestags einen Forumsbeitrag schreiben.

Link zum Wortlaut der Online-Petition mit Forum und Möglichkeit zur Mitzeichnung. Damit Ihre Stimme zählt, müssen Sie sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren, die per Bestätigungsmail überprüft wird. Danach handelt es sich nur noch um einen Klick:

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=5732

Verfasst von Andreas Lutz am 10.08.2009 15:44
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=63&showblog=2684

Kommentare

Verfasst von Thomas Röttgen am 18.09.2014 12:00


Verfasst von maze am 30.05.2010 13:27


Verfasst von Jimmy am 18.12.2009 12:39


Verfasst von Schulze FPatricia am 25.08.2009 19:32

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