Blog: News & Tipps

Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

Restanspruch auf Arbeitslosenhilfe "verfällt"


Böse Überraschung für Gründer, die sich aus der Arbeitslosenhilfe heraus selbstständig gemacht haben und nun aufgeben müssen: Bei der Gründung hatten sie sich darauf verlassen, dass sie bei einem Scheitern innerhalb von drei Jahren seit dem letzten Bezug von Arbeitslosenhilfe diese weiter erhalten. Doch inzwischen ist die Arbeitslosenhilfe zugunsten des Arbeitslosengeld II abgeschafft. Konsequenz: Die Betroffenen müssen jetzt wie alle anderen bisherigen Arbeitslosenhilfe-Empfänger Arbeitslosengeld II beantragen.

Anders beim Arbeitslosengeld I: Hier gibt es tatsächlich einen in Monaten und Tagen benennbaren Restanspruch auf Arbeitslosengeld. Er verfällt nach bisher geltendem Recht vier Jahre nach dem ursprünglichen Beginn der Arbeitslosigkeit. Vorsicht, wenn Sie nahtlos aus einer Anstellung heraus gründen: Dann setzen Sie diese Frist nicht in Gang und Sie stellen sich in der Regel schlechter.

Bitte verfolgen Sie unseren Newsletter auch nach der Gründung weiter. Wir weisen darauf hin, falls sich in Zukunft ggf. weitere Einschränkungen ergeben!

Verfasst von Andreas Lutz am 07.01.2005 10:46
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=63&showblog=1990

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