Achtung: hohe Mindestbeiträge

Wer bezahlt beim Einstiegsgeld die Sozialversicherung?

Als Bezieher von Einstiegsgeld sind Sie grundsätzlich über den Bezug von Arbeitslosengeld II sozialversichert und müssen daher keine eigenen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge leisten.

Und was passiert beim Überschreiten der Einkommensgrenzen?

Wenn sich Ihre Einkommenssituation oder die eines Familienmitglieds verbessert, kann es passieren, dass der Arbeitslosengeld-II-Anspruch ganz wegfällt und damit auch der Anspruch auf alle Leistungen, insbesondere das Einstiegsgeld und die Übernahme der Sozialversicherungskosten. Da Selbständige relativ hohe Mindestbeiträge zahlen müssen, kann dies ein erhebliches Problem darstellen.

In einem solchen Fall kann das Einstiegsgeld übergangsweise als Darlehen vergeben werden. Wenn Ihr Verdienst zu Deckung des Lebensunterhalts ausreich, aber nicht zum Zahlen der Sozialversicherungsbeiträge, werden diese ganz oder teilweise von der Arbeitsagentur beziehungsweise ARGE übernommen.

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