Ausbleibender Erfolg

Wenn die Selbstständigkeit scheitert

Falls die Gründung nicht erfolgreich ist, können Sie die Selbstständigkeit jederzeit wieder beenden. Das Einstiegsgeld entfällt dann. Sie kehren in den normalen Arbeitslosengeld-II-Bezug zurück und müssen - unterstützt von Ihrem Fallmanager - versuchen, eine nichtselbstständige Tätigkeit zu finden.

Und wenn Sie trotzdem weiter machen wollen?

Nicht selten passiert es, dass der Fallmanager die Selbstständigkeit als gescheitert ansieht, während der Gründer auf den Geschmack gekommen ist und weiter machen möchte - und natürlich auch weiter Einstiegsgeld beziehen will.

Um einen solchen Konflikt zu vermeiden, sollten Sie ein Geschäftsmodell wählen, dass relativ schnell zu ersten Umsätzen und Gewinnen führt. Die fachkundige Stelle kann Sie hierbei beraten.

Befragen Sie Ihren Fallmanager vorab nach seinen Erwartungen und seinem Zeithorizont und prüfen Sie anhand Ihres Businessplans, ob diese Vorstellungen realistisch sind. Auf diese Weise können Sie Missverständnisse vermeiden.

Ansonsten sitzt der Fallmanager häufig "am längeren Hebel". Er kann Sie zwar nicht zwingen, die selbstständige Tätigkeit zu beenden, aber er kann das Einstiegsgeld streichen und von Ihnen verlangen, dass Sie für die Vermittlung einer nichtselbstständigen Tätigkeit zur Verfügung stehen, wenn er glaubt, dass er Sie auf diese Weise schneller aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug herausführen kann.

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