Die Grenzen für Einkommen und Vermögen

Wer hat Anspruch auf Einstiegsgeld?

Voraussetzung für das Einstiegsgeld ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Falls Sie dieses bereits beziehen, sollten Sie Ihren Fallmanager von Ihren Gründungsplänen informieren. Er wird von Ihnen die Vorlage eines Businessplans und in der Regel auch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle dazu verlangen. Ob, wie lange und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihr Betreuer im Rahmen seines Ermessens. Ermessen heißt dabei nicht Willkür: Die Entscheidungsgrundsätze sind durch interne Anweisungen auf lokaler Ebene geregelt.

Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld II?

Falls noch kein Anspruch besteht, so ist zunächst zu prüfen, ob Sie überhaupt Arbeitslosengeld II erhalten können. Sie müssen zwischen 15 und 65 Jahre alt und erwerbsfähig sein. Andererseits müssen Sie hilfebedürftig sein, also den eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Familie nicht ausreichend decken können.

Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit wird das gesamte Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt - dazu zählen Ehe- oder Lebenspartner, unverheiratete Kinder bis zum 25. Geburtstag und auch Vater oder Mutter, sofern Sie im selben Haushalt leben.

Vermögensgrenzen

Ein angemessenes Auto, angemessener Hausrat und ein selbstbewohnte, angemessene Eigentumswohnung zählen nicht als anrechenbares Vermögen, sie müssen also nicht verkauft werden. Darüber hinaus jedoch bestehen enge Freigrenzen: 150 Euro pro Person und Lebensjahr dürfen Sie und Ihr Lebenspartner an Ersparnissen besitzen. Zusätzlich 250 Euro pro Lebensjahr für Vermögen, das in Form einer Altersvorsorge angelegt ist, deren vorzeitige Verwertung ausgeschlossen ist. Eine ausführliche Beschreibung der Freigrenzen finden Sie im Buch "Gründungszuschuss und Einstiegsgeld".

Verdienstgrenzen

Wieviel Sie verdienen dürfen, um noch Anspruch auf Arbeitslosengeld II zu haben, ist weitaus komplizierter. Auch hier finden Sie eine ausführliche Darstellung im oben genannten Buch. Grob gesagt müssen Sie ermitteln, wieviel Arbeitslosengeld II Sie erhalten würden und es mit Ihrem anzurechnenden Einkommen vergleichen.

Und so viel Arbeitslosengeld II können Sie erhalten:

  • Die Regelleistung beträgt 359 Euro. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten sie zu 100 Prozent.
  • Volljährige Lebenspartner bekommen 90 Prozent (323 Euro).
  • Minderjährige Lebenspartner und Kinder zwischen 14 und 24 Jahren 80 Prozent (287 Euro),
  • Jüngere Kinder 60 Prozent (215 Euro).
  • Kosten für Miete und Heizung werden übernommen, soweit sie von der Größe und Miethöhe her angemessen sind.
  • Sofern Sie in den letzten zwei Jahren Arbeitslosengeld I erhalten haben, können Sie bis zu zwei Jahre lang einen monatlichen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II erhalten, um den Übergang zu mildern. Dieser beträgt zunächst 2/3, später 1/3 der Differenz.
  • Für werdende Mütter, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, behinderte Menschen usw. werden Mehrbedarfe bewilligt.
  • Zusätzlich zu diesen Zahlungen können Sie im Falle einer Gründung das Einstiegsgeld erhalten.

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