Erfolgreich selbständig mit staatlicher Förderung
Klartext zu Gründungszuschuss und Einstiegsgeld
Der Gründungszuschuss ist der Nachfolger von Ich-AG und Überbrückunsgeld und damit das wichtigste Instrument der Gründungsförderung in Deutschland. Nicht nur Arbeitslose, sondern auch Angestellte können von der großzügigen Förderung profitieren. Neben dem Gründungszuschuss hat sich das Einstiegsgeld als Fördervariante für Arbeitslosengeld-II-Empfänger etabliert.
So helfen wir Ihnen |
Gründungszuschuss: Bis zu 18.000 Euro beträgt der Gründungszuschuss. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Förderung wissen müssen. Gründungszuschuss können Sie übrigens auch dann erhalten, wenn Sie selbst aus einer Anstellung heraus kündigen. Wir sagen Ihnen wie es geht. Mehr Einstiegsgeld: Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, können Sie zusätzlich Einstiegsgeld erhalten, wenn Sie sich selbständig machen. Wir sagen, was dabei zu beachten ist. Mehr Der Weg zur Förderung: Das richtige Timing kann tausende Euro sparen. Wir erklären den Prozess der Antragstellung Schritt für Schritt und geben Tipps zum richtigen Umgang mit der Arbeitsagentur. Mehr Das Buch "Gründungszuschuss und Einstiegsgeld" ist das Standardwerk zum Thema Gründungsförderung. Es basiert auf tausenden von Fragen, die wir unseren Lesern im Laufe der Jahre beantwortet haben. Mehr Basis-Workshop: Unser geballtes Wissen zum Thema Gründungsförderung vermitteln wir im Rahmen unseres Gründungszuschuss-Workshop. Mehr |