Blog: News & Tipps

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige zu teuer - Zahl der Antragsteller und der Versicherten geht dramatisch zurück

Die Zahl der Gründer, die eine Aufnahme in die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige beantragt haben, ging zwischen dem ersten Halbjahr 2010 und dem zweiten Halbjahr 2011 um mehr als die Hälfte zurück, von fast 60.000 auf knapp über 27.000.

Verfasst am 08.08.2012, 10:45 | Kommentare (4)

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Beiträge verdoppeln sich zum Jahreswechsel nochmals

Zum 1.1.2012 steigen die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige auf 78,75 Euro (neue Bundesländer: 67,20 Euro) pro Monat – eine Verdopplung im Vergleich zu 2011 und sogar eine Vervierfachung gegenüber 2010. Damit wird die zweite Stufe der Erhöhung umgesetzt, die im „Beschäftigungschancengesetz“ am 24.10.2010 festgelegt wurde.

Verfasst am 28.11.2011, 09:54 | Kommentare (4)

BSG-Urteil zur „kalten Kündigung“ der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Heute ist die letzte Gelegenheit, um die freiwillige Arbeitslosenversicherung per Sonderkündigung zu verlassen. Wer bis heute nicht aktiv geworden ist, muss mindestens fünf Jahre in der Versicherung verbleiben, obwohl sich die Beiträge nach einer Verdopplung zum Jahresbeginn zum Jahresende noch einmal verdoppeln werden. Ab 1.4.11 gibt es ansonsten nur noch eine Hintertür: Die kalte Kündigung. Man stellt die Zahlung der Beiträge für mindestens drei Monate ein, in der Erwartung, dann aus der Arbeitslosenversicherung „geworfen“ zu werden.

Verfasst am 30.03.2011, 17:43 | Kommentare (5)

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige - Gesetz jetzt offiziell

Am 24. Oktober wurde das Beschäftigungschancengesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit zum Jahreswechsel in Kraft. Das Gesetz verlängert die bisher zum 31.12.2010 befristete Arbeitslosenversicherung für Selbsändige. Dieser Zweig der Arbeitslosenversicherung wird also zur Dauereinrichtung. Zugleich verdoppeln sich durch das Gesetz aber die monatlichen Beiträge, nach einem weiteren Jahr vervierfachen sie sich sogar.

Verfasst am 24.10.2010, 09:51 | Kommentare (0)

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Bundeskabinett beschließt Verlängerung verbunden mit Vervierfachung der Beitragssätze

(gruendungszuschuss.de) Das Gesetzesvorhaben zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, über das wir in unserem Spezial-Newsletter vom 20.04.2010 (http://i8t.de/53ygekxl) berichtet haben, ist tatsächlich vom Bundeskabinett unverändert beschlossen worden. Im Rahmen des „Beschäftigungschancengesetzes“ soll die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige über den 31.12.2010 hinaus verlängert werden. Zugleich wird die Berechnungsgrundlage verändert, so dass sich die Beiträge in zwei Stufen mindestens vervierfachen dürften. Wir rechnen damit, dass es zum 31.12.2010 zu Massenaustritten aus der Versicherung kommt. Wer diesen Sonderkündigungstermin versäumt, kann frühestens fünf Jahre nach Beginn der Versicherung regulär die Mitgliedschaft kündigen.

Verfasst am 22.04.2010, 15:09 | Kommentare (3)

Zwei Drittel der Gründungszuschuss-Gründer betroffen von Beitragserhöhungen

(gruendungszuschuss.de) Zwei Drittel der Gründungszuschuss-Gründer nutzen die Möglichkeit, sich „freiwillig“ gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. In den letzten Monaten war die Unsicherheit unter Gründern groß, denn das Gesetz läuft Ende des Jahres aus. Der Versicherungsschutz greift aber erst nach einem vollen Beitragsjahr. Morgen (Mittwoch) wird nun im Bundeskabinett über die Verlängerung entschieden. Die gute Nachricht: Der Gesetzesentwurf sieht eine unbefristete Verlängerung vor. Verbunden sind damit sind aber eine ganze Reihe von schlechten Nachrichten: Die Beiträge werden verdoppelt, um dann nach einer einjährigen Übergangszeit auf das Vierfache zu steigen. Wer über 2010 hinaus versichert bleibt, riskiert in eine dauerhafte Versicherungspflicht mit hohen und weiter steigenden Beiträgen zu geraten. Im folgenden Beitrag erfahren Sie Details der geplanten Regelung und wie Sie darauf reagieren sollten.

Verfasst am 20.04.2010, 21:58 | Kommentare (0)

Wie der Gesetzgeber den Austritt aus der Versicherung erschweren wird

(gruendungszushuss.de) Wenn es angesichts solcher Beitragssätze zu einem Massenaustritt aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung kommen würde, was recht wahrscheinlich ist, würde sich das Problem für die „Zurückbleibenden“ sogar noch erhöhen. Denn wer sein Risiko eines Scheiterns gering einschätzt, wird eher austreten. Wer sein Risiko eher hoch einschätzt, wird bleiben. Es bleiben also vor allem die so genannten schlechten Risiken. „Adverse Selection“ nennen Versicherungsmathematiker dieses Phänomen. Es führt zu einer sich öffnenden Schere aus niedrigeren Beitragseinnahmen und höheren Ausgaben. Kommt es dazu, müssen die Beiträge noch weiter erhöht werden, um kostendeckend zu bleiben – oder die Beitragszahler müssen länger einzahlen.

Verfasst am 20.04.2010, 21:57 | Kommentare (1)

Wie sie trotzdem aus der „freiwilligen“ Pflichtversicherung herauskommen

(gruedungszuschuss.de) Das Gesetz räumt eine Möglichkeit zum Austritt ein: Wer sich nicht auf die verschlechterten Konditionen einlassen möchten, erhält ein einmaliges Sonderkündigungsrecht. Er muss von sich aus bis spätestens 31. März 2011 schriftlich erklären, dass er die Versicherungspflicht rückwirkend zum 31. Dezember 2010 beenden möchte.

Verfasst am 20.04.2010, 21:55 | Kommentare (1)

Mein Rat: Entwicklung sorgfältig beobachten und spätestens Anfang 2011 entscheiden

(gruendungszuschuss.de) Zunächst: Die folgenden Einschätzungen basieren auf dem Gesetzesentwurf, wie er am Mittwoch in das Bundeskabinett eingebracht wird. Details können sich im Laufe des Gesetzgebungsprozesses noch verändern. Es kann auch dazu kommen, dass Kündigungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Bitte verfolgen Sie deshalb aufmerksam unseren Newsletter. Wir werden über die weitere Entwicklung berichten und Sie auf dem Laufenden halten!

Verfasst am 20.04.2010, 21:54 | Kommentare (0)

Versicherungsfall: Arbeitslosengeld I für freiwillig versicherte Selbstständige

Selbstständige können sich seit Anfang 2006 freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Ob der vergleichsweise günstige Versicherungsbeitrag von rund 20 Euro im Monat sich lohnt, hängt aber nicht nur von der Höhe des theoretisch möglichen Arbeitslosengelds ab. Mindestens ebenso wichtig ist die Frage: Ab wann gelte ich überhaupt als arbeitslos und wie weise ich das notfalls nach?

Verfasst am 25.02.2008, 15:39 | Kommentare (6)

Versicherungsflucht: Ausstieg aus der Arbeitslosenversicherung jederzeit möglich

(gruendungszuschuss.de) Wer sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert hat und dann feststellt, dass dieser Rettungsanker nicht mehr erforderlich ist, kann die Versicherung jederzeit beenden. Im Gesetz ist eine ausdrückliche Ausstiegsklausel verankert.

Verfasst am 06.02.2008, 14:22 | Kommentare (0)

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von 4,2 auf 3,3 Prozent.

(gruendungszuschuss.de) Von der erneuten Senkung des Beitragssatzes profitieren Selbstständige nicht nur als Arbeitgeber (die Lohnnebenkosten gehen zurück), sondern auch als Beitragszahler: Wer sich bei der Gründung freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichert hat, zahlt künftig nur noch 20,50 Euro Monatsbeitrag, in den neuen Bundesländern sogar nur 17,30 Euro.

Verfasst am 03.01.2008, 18:36 | Kommentare (0)

Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung gesunken

(gruendungszuschuss.de) Zum 1.1.2007 sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,2 Prozent gesunken. Hiervon profitieren auch Selbstständige, die freiwillig Mitglied der Arbeitslosenversicherung geworden sind. Statt bisher knapp 40 Euro liegt der Beitragssatz ab Januar bei nur noch 26 Euro. In den neuen Bundesländern liegt der Beitragssatz sogar nur bei 22 Euro.

Verfasst am 23.01.2007, 09:18 | Kommentare (0)

Hintertür in die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, die in 2003 oder früher gegründet haben?

(gruendungszuschuss.de) Eigentlich ist seit dem 1.1.2007 ein Eintritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung nur innerhalb eines Monats nach der Gründung möglich. Ende 2006 endete die Übergangsregelung wonach auch bereits längere Zeit Selbstständige Mitglied werden konnten.

Verfasst am 23.01.2007, 08:59 | Kommentare (1)

Nur noch bis 31.12.2006: Übergangsregelung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung läuft aus

Wer zwischen dem 1.1.2004 und dem 31.1.2006 gegründet hat, kann im Rahmen einer Übergangsregelung noch bis Ende diesen Monats freiwillig in die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige eintreten und einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufbauen. Die Monatsbeiträge sind einkommensunabhängig und sinken ab Januar 2007 auf unter 30 Euro. Der resultierende Leistungsanspruch beträgt bis zu 1.364 Euro.

Verfasst am 06.12.2006, 08:40 | Kommentare (1)

EILMELDUNG: "Freiwillige" Arbeitslosenversicherung fuer Selbstaendige wird massiv eingeschraenkt

(ueberbrueckungsgeld.de) Seit 1. Februar diesen Jahres gibt es für Selbstständige die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Am heutigen Donnerstag, nur vier Monate nach Einführung, will die Regierungskoalition ihr eigenes Gesetz schon wieder reformieren – und zwar im Schnellverfahren, völlig überraschend für die Öffentlichkeit. Der zuständige Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die entsprechenden Passagen offenbar erst in letzter Minute in das Gesetz hineingeschrieben, was zum Auszug der Fraktion Die Linken aus dem Ausschuss führte.

Verfasst am 31.05.2006, 23:45 | Kommentare (9)

Verrechnung von Foerderung und Arbeitslosengeld I: Nicht ganz so problematisch

(ueberbrueckungsgeld.de) Einer der größten Nachteile des neuen Gründungszuschuss ist, dass der Arbeitslosengeld I-Anspruch nicht mehr erhalten bleibt, sondern mit der Förderung verrechnet wird. Wenn die Gründung nach dem Auslaufen der Förderung scheitert, wird dann häufig kein Arbeitslosengeld I-Anspruch mehr übrig sein. Die folgenden Tipps nehmen der Neuregelung ein wenig von ihrem Schrecken:

Verfasst am 22.05.2006, 09:10 | Kommentare (13)

Arbeitslosenversicherung fuer Selbststaendige - Beitritt gut ueberdenken!

(ueberbrueckungsgeld.de) Seit 1. Februar 2006 können sich Gründer und Selbstständige gegen Arbeitslosigkeit versichern. Mit geringen Beiträgen können Sie hohe Leistungsansprüche erwerben, insbesondere als Akademiker. Wo ist der Haken?

Verfasst am 07.02.2006, 10:09 | Kommentare (33)

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