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Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Bundeskabinett beschließt Verlängerung verbunden mit Vervierfachung der Beitragssätze
(gruendungszuschuss.de) Das Gesetzesvorhaben zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, über das wir in unserem Spezial-Newsletter vom 20.04.2010 (http://i8t.de/53ygekxl) berichtet haben, ist tatsächlich vom Bundeskabinett unverändert beschlossen worden. Im Rahmen des „Beschäftigungschancengesetzes“ soll die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige über den 31.12.2010 hinaus verlängert werden. Zugleich wird die Berechnungsgrundlage verändert, so dass sich die Beiträge in zwei Stufen mindestens vervierfachen dürften. Wir rechnen damit, dass es zum 31.12.2010 zu Massenaustritten aus der Versicherung kommt. Wer diesen Sonderkündigungstermin versäumt, kann frühestens fünf Jahre nach Beginn der Versicherung regulär die Mitgliedschaft kündigen.
Das Thema betrifft sehr viele Selbstständige. Im letzten Jahr sind rund zwei Drittel aller Gründungszuschuss-Gründer der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige beigetreten. Entsprechend groß war das Feedback der Leser zu unserem Bericht. Wir werden hier im Newsletter weiter über die Entwicklung berichten.