Blog: News & Tipps

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Bundeskabinett beschließt Verlängerung verbunden mit Vervierfachung der Beitragssätze


(gruendungszuschuss.de) Das Gesetzesvorhaben zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige, über das wir in unserem Spezial-Newsletter vom 20.04.2010 (http://i8t.de/53ygekxl) berichtet haben, ist tatsächlich vom Bundeskabinett unverändert beschlossen worden. Im Rahmen des „Beschäftigungschancengesetzes“ soll die Arbeitslosenversicherung für Selbständige über den 31.12.2010 hinaus verlängert werden. Zugleich wird die Berechnungsgrundlage verändert, so dass sich die Beiträge in zwei Stufen mindestens vervierfachen dürften. Wir rechnen damit, dass es zum 31.12.2010 zu Massenaustritten aus der Versicherung kommt. Wer diesen Sonderkündigungstermin versäumt, kann frühestens fünf Jahre nach Beginn der Versicherung regulär die Mitgliedschaft kündigen.

Das Thema betrifft sehr viele Selbständige. Im letzten Jahr sind rund zwei Drittel aller Gründungszuschuss-Gründer der Arbeitslosenversicherung für Selbständige beigetreten. Entsprechend groß war das Feedback der Leser zu unserem Bericht.  Wir werden hier im Newsletter weiter über die Entwicklung berichten.

Verfasst von Andreas Lutz am 22.04.2010 17:09
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=166&showblog=2800

Kommentare

Bei mir ist der Bescheid kurz vor Weihnachten angekommen. Die ganze Versicherung soll jetzt 38,33 ? kosten, was ich ganz schön teuer finde. Gerade für Personen die sich in Gründung befinden und sowieso schon Krankversicherung und betriebliche Versicherungen stemmen müssen.
Wie viel ALG würde man denn im schlimmsten Fall der Fälle bekommen, wenn man sich wieder Arbeitslos meldet?
Hat jemand eine Idee wie man einen Einspruch begründen könnte?

Viele Grüße aus München

Verfasst von Fabian am 09.01.2011 22:26


Jetzt sind die Bescheide raus, in denen die Verlängerung erklärt wird. Mit dem Hinweis einer rückwirkenden Kündigung zum 1.1.2011 wird der Hinweis verbunden, dass die bereits gezahlten Beiträge erstattet werden sollen. Das heißt aber, dass die Versichten dann ihre bereits erworbene Anwartschaft auf mindesten 6 Monate Arbeitslosengeld verlieren würden. Das sollte man aber nicht zulassen.

Wie wäre die Rechtslage, wenn man auf den Bescheid hin lediglich erklärt, dass die Versicherung bislang bis zum 31.12.21010 befristet war und man einer Verlängerung nicht zustimme. Dann müsste doch eigentlich die Anwartschaft erhalten bleiben!?

Verfasst von Jan Friedrich LÜTH am 22.12.2010 17:56


Jetzt sind die Bescheide raus, in denen die Verlängerung erklärt wird. Mit dem Hinweis einer rückwirkenden Kündigung zum 1.1.2011 wird der Hinweis verbunden, dass die bereits gezahlten Beiträge erstattet werden sollen. Das heißt aber, dass die Versichten dann ihre bereits erworbene Anwartschaft auf mindesten 6 Monate Arbeitslosengeld verlieren würden. Das sollte man aber nicht zulassen.

Wie wäre die Rechtslage, wenn man auf den Bescheid hin lediglich erklärt, dass die Versicherung bislang bis zum 31.12.21010 befristet war und man einer Verlängerung nicht zustimme. Dann müsste doch eigentlich die Anwartschaft erhalten bleiben!?

Verfasst von Jan Friedrich LÜTH am 22.12.2010 17:52

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