Blog: News & Tipps

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung gesunken


(gruendungszuschuss.de) Zum 1.1.2007 sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,2 Prozent gesunken. Hiervon profitieren auch Selbständige, die freiwillig Mitglied der Arbeitslosenversicherung geworden sind. Statt bisher knapp 40 Euro liegt der Beitragssatz ab Januar bei nur noch 26 Euro. In den neuen Bundesländern liegt der Beitragssatz sogar nur bei 22 Euro.

Der Beitragssatz ist unabhängig vom Verdienst der Selbständigen und berechnet sich nach der "monatlichen Bezugsgröße", die auch Berechnungsgrundlage für den Mindestbeitrag für freiwillig Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Die monatliche Bezugsgröße beträgt 2.450 Euro in den alten und 2.150 Euro in den neuen Bundesländern. Der Beitragssatz von 4,2 Prozent wird auf ein Viertel der Bezugsgröße berechnet.

Der resultierende Arbeitslosengeld I-Anspruch beträgt (je nach formaler Ausbildung des Selbständigen, der gewählten Lohnsteuerklasse und dem Vorhandensein von Kindern) zwischen 620 und 1.360 Euro.

Noch dürfte es kaum Arbeitslosengeld-Zahlungen aus der freiwilligen Versicherung geben, da die Möglichkeit einer Versicherung erst seit Februar 2006 besteht und der Aufbau eines neuen Arbeitslosengeld I-Anspruchs in der Regel mindestens zwölf Monate dauert.Wir gehen davon aus, dass mit der Inanspruchnahme der Versicherung die Beitragssätze schon bald wieder steigen könnten.

Verfasst von Andreas Lutz am 23.01.2007 10:18
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=166&showblog=2243

Kommentare schreiben





Bitte bestätigen Sie Ihre
Eingabe mit dem
angezeigten Code:

Fachkundige Stelle

Wir erstellen für Sie die fachkundige Stellung- nahme - bundesweit.
Mehr...

Basis-Workshop

Erfolgreich gründen mit Geld vom Staat

19.06.12 Berlin
25.05.12 Frankfurt
15.06.12 Hamburg
14.06.12 Leverkusen
23.05.12 München
13.07.12 Stuttgart
  Mehr...

Rechner

Wie hoch ist Ihr Gründungszuschuss?
Jetzt ausrechnen