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Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von 4,2 auf 3,3 Prozent.


(gruendungszuschuss.de) Von der erneuten Senkung des Beitragssatzes profitieren Selbstständige nicht nur als Arbeitgeber (die Lohnnebenkosten gehen zurück), sondern auch als Beitragszahler: Wer sich bei der Gründung freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichert hat, zahlt künftig nur noch 20,50 Euro Monatsbeitrag, in den neuen Bundesländern sogar nur 17,30 Euro.

Mit den vom erzielten Gewinn unabhängigen Beitragszahlungen können sich Selbstständige einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld aufbauen. Der Anspruch ist abhängig von der formalen Qualifikation. Versicherte Hochschulabgänger erhalten bis zu 1.364 Euro monatliches Arbeitslosengeld I. Die Weiterversicherung muss man jedoch innerhalb von einem Monat nach der Gründung beantragen.

Nachdem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bereits zum 1. Januar 2007 von 6,5 auf 4,2 Prozent deutlich gesenkt wurden, hat der Bundestag beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitsförderung zum 1. Januar 2008 nochmals um 0,9 auf 3,3 Prozent zu senken. Dies wurde durch unerwartet hohe Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit möglich.

Verfasst von Andreas Lutz am 03.01.2008 18:36
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=166&showblog=2374

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