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Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige
EILMELDUNG: "Freiwillige" Arbeitslosenversicherung fuer Selbstaendige wird massiv eingeschraenkt
(ueberbrueckungsgeld.de) Seit 1. Februar diesen Jahres gibt es für Selbständige die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Am heutigen Donnerstag, nur vier Monate nach Einführung, will die Regierungskoalition ihr eigenes Gesetz schon wieder reformieren – und zwar im Schnellverfahren, völlig überraschend für die Öffentlichkeit. Der zuständige Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die entsprechenden Passagen offenbar erst in letzter Minute in das Gesetz hineingeschrieben, was zum Auszug der Fraktion Die Linken aus dem Ausschuss führte.
Wie N24 meldet sehen die Pläne vor, dass sich nur noch jene Selbständigen freiwillig versichern können, die ihre Tätigkeit nach dem 1. Januar 2004 aufgenommen haben. Der entsprechende Gesetzentwurf soll am Donnerstag in dritter Lesung vom Parlament verabschiedet werden und ist im so genannten Fortentwicklungsgesetz zu den Hartz IV genannten Arbeitsmarktreformen enthalten, das auch die Nachfolge von Ich-AG und Überbrückungsgeld regelt.
Wie der Sender weiter berichtet hätte ein entsprechender Beschluss durch den Bundestag zur Folge, dass Antragsteller ihren Antrag noch vor der dritten Lesung im Bundestag (die am Donnerstag, 1.6. stattfindet) bei der Arbeitsagentur abgegeben haben müssen. Das Gesetz soll nämlich rückwirkend, am Tag vor der letzten Lesung in Kraft treten. Die Gesetzesänderungen sind aber erst in der Nacht zum Donnerstag bekannt geworden, so dass eine Reaktion demnach nicht möglich erscheint.
In der Vergangenheit hat es heftige Kritik an der "freiwilligen Arbeitslosenversicherung" gegeben. ueberbrueckungsgeld.de hatte bereits im Februar 2006 auf die erheblichen Missbrauchsgefahren hingewiesen, die dazu führen, dass "normale" Beitragszahler mittelfristig mit einer starken Erhöung der Beiträge rechnen müssen. Wir hatten auch benannt, welche Gruppen in besonderem Maß von der neuen Gründungsförderung profitieren werden bzw. wo die Mißbrauchsgefahr am größten ist (www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/sozialversicherung/index.shtml).
Am 17. Mai hatte dann das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) festgestellt, die freiwillige Arbeitslosenversicherung bringe "ein ökonomisch nicht zu rechtfertigendes Missverhältnis zwischen geringen Beiträgen und großzügigen Leistungen mit sich". Extrembeispiel der Wirtschaftsforscher: Ein Selbständiger könne freiwillig zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, so einen Arbeitslosengeld I-Anspruch erwerben und sich dann auf Kosten der Arbeitsagentur einen sechsmonatigen Urlaub gönnen. Dass der Arbeitslose in dieser Zeit eigentlich der Arbeitsagentur zur Vermittlung zur Verfügung stehen muss "dürfte in der Praxis kein großes Hindernis darstellen", schrieb das IW.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind Selbständige, die vor dem 1.1.2004 gegründet haben. Eigentlich sollten Sie noch bis 31.12.2006 Zeit haben, sich für die freiwillige Versicherung zu entscheiden. Jetzt ist es wohl zu spät.
Existenzgründer, die sich ab dem 1.1.2004 selbständig gemacht haben, hätten demnach weiter die Möglichkeit freiwillig in der Arbeitslosenversicherung Pflichtmitglied zu werden.
Insbesondere können auch alle Gründer, die ab der zweiten Jahreshälfte 2006 mithilfe des neuen Gründungszuschusses gründen, sich weiterhin freiwillig arbeitslosenversichern. Für diese Gruppe ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung deshalb interessant, weil der bei Gründung bestehende Arbeitslosengeld I-Anspruch mit der Gründungsförderung verrechnet wird. Eine Absicherung gegen ein Scheitern also nur durch den Aufbau eines neuen Anspruchs möglich ist (vgl. www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2006/05/verrechnung_von.shtml).
Unsere Meinung
Ob die geplante massive Einschränkung wirksam Mißbrauch verhindern wird, darf bezweifelt werden. Um eine Umgehung der Regelung zum Beispiel durch eine zeitweise Abmeldung der Selbständigkeit zu verhindern, wird der bürokratische Aufwand bei der Prüfung der Aufnahme noch weiter zunehmen. Der Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung wird künftig noch willkürlicher geregelt sein, als dies ohnehin schon der Fall ist. Auch wenn viele unserer Leser sicherlich von einer Mitgliedschaft profitieren können - aus unserer Sicht ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung auf Dauer nicht haltbar, da nicht systemkonform. Früher oder später wird man sie entweder ganz abschaffen (das Gesetz ist ohnehin zeitlich befristet) oder möglichst viele Selbständige zur Mitgliedschaft zwingen – wir haben ja bereits mehrfach hiervor gewarnt. (Eine entsprechende Diskussion findet übrigens gerade in Österreich statt, wo die DGB-Schwesterorganisation ÖGB auch die Einführung der Arbeitslosenversicherung für Selbständige fordert.)
Kommentare
Hallo meine Frage wäre, ich habe mich im Juli 2007 selbsständig gemacht, bekam Gründungszuschuss, habe es aber verpasst in die freiwillige AL vers.zu zahlen. Meine Selbsständigkeit läuft leider nicht so gut. Habe ich eigentlich einen Anspruch auf ALG 2 ?
Ich hoffe es kann mir jemand eine Antwort auf diese Frage geben!
S.G
Ich habe mich Ende Februar selbstständig gemacht und eine freiwillige AL Versicherung abgeschossen. Nun, im November, erhalte ich die Mitteilung, dass ich der Zahlungsverpflichtung länger als drei Monate nicht nachgekommen bin. Tatsächlich habe ich aber jeden Monat pünktlich bezahlt, habe aber die erstmalige Zahlung von 86 Euro durch ein Versäumnis tatsächlich nicht geleistet.
Das deutet die Agentur für Arbeit als 3 monatiges Versäumnis der Zahlung. Zugleich wurden mir aber bestätigt, dass ich drei Monate in die Versicherung eingezahlt habe. Ich möchte Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Wie gehe ich das an?
Hallo Herr Dr.Lutz,
ich bin seit 1.4.2005 arbeitslos, beginne am 01.07.2006 eine Selbständige Tätigkeit und habe Überbrückungsgeld nach alter Gesetzgebung beantragt (Mittels ihres Excel-Template zur Businessplan-Erstellung; hat mir sehr geholfen,wirklich empfehlenswert !!)
Hier jetzt meine Frage zur "Freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige"
Ich habe noch ca.1 Jahr Restanspruch ALG 1, ich bin 55 Jahre und bin mir nicht sicher, ob ich diese Versicherung abschliessen soll. Können Sie mir Hilfestellung für meine Entscheidungsfindung geben ??
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Rainer Schwabe
Antwort:
Die Entscheidung muss jeder persönlich treffen. Ich kann nur sagen wie ich denke. Der Restanspruch bleibt vier Jahre ab ursprünglichem Beginn der Arbeitslosigkeit erhalten. Bis dahin weiß man als Selbständiger, ob es läuft oder nicht. Wenn man also länger selbständig bleibt - dann ohne ALG1-Anspruch - ist das Risiko gut kalkulierbar. Und wenn es nicht so läuft, kann man ja vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist seine Konsequenzen ziehen und die Selbständigkeit beenden oder zur Nebentätigkeit reduzieren. Von daher würde ich persönlich bei einem so langen Restanspruch auf ALG1 mich nicht freiwillig versichern. Sollte sich an der Verjährungsfrist von vier Jahren etwas ändern, werde ich darüber in meinem Newsletter prominent berichten. Das ist zur Zeit aber nicht in der Diskussion.
Wenn bei Gründung nur noch ein kurzer Restanspruch auf Arbeitslosengeld I besteht oder der neue Gründungszuschuss beantragt wird (Aufrechnung der Förderung mit dem ALG1-Anspruch!), dann würde ich eher dazu tendieren, der freiwilligen Arbeitslosenverischerung beizutreten, trotz aller Vorbehalte die ich dagegen habe.
Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de
Alle Angaben ohne Gewähr
Guten Tag Herr Dr. Lutz,
wie sieht es den mit denjenigen aus die Ihren Antrag bis 31.05.06 24.00 Uhr abgegeben haben?
Wird dieser Gruppe nachträglich die Zusagen wieder genommen? Wenn nein; ist es möglich zu Klagen den im Zuge der Gleichberechtigung kann es nicht sein das einige den Antrag genehmigt bekommen und alle anderen die normalerweise bis 31.12.06 Zeit gehabt hätten, nicht.
Wenn jemand eine Sammelklage anstrebt dann bin ich dabei.
.... toller Staat, wir sollen Arbeitplätze schaffen, ausbilden, Aufträge reinholen ( Billiglohnländer hier in D unterbieten, fast rund um die Uhr arbeiten uvm....
Wer hat Lust sich an einer Sammelklage wegen staatlicher Willkür zu beteiligen?
Erst bekommen wir die Info, dass wir bis Ende des Jahres Entscheidungszeit haben, und dann wird das willkürlich und ohne Vorabinfo gekippt.
dann bitte schnellstmöglich Mailinfo mit genauen Erreichbarkeitsfakts, dass ich Kontakt aufnehmen kann.
Vielleicht stellen wir ja was auf die Beine...
Guten Tag Herr Dr. Lutz,
ich finde es grundsätzlich nicht verkehrt, wenn in einem Land, das sich nach wie vor den Anstrich eines "Sozialstaates" gibt, eine Art nationale Arbeitslosenversicherung existiert. In Spanien funktioniert das seit langer Zeit scheinbar ganz gut. Es gibt schließlich viele Gründe, warum eine Selbstständigkeit scheitern kann, selbst nach jahrelangem Erfolg. Manchmal verpasst ein Unternehmer einfach den richtigen Zeitpunkt, um in neue Technologien zu investieren oder eine ganze Branche bricht weg, da im Ausland im Vergleich zu Deutschland günstiger produziert wird. Die Verlagerung großer Unternehmen ins Ausland bringt häufig auch Zulieferer ins Schleudern. Ich habe Menschen kennen gelernt, die Jahrzehnte lang selbstständig waren und plötzlich vor dem Aus standen. Diesen Menschen wurde nirgends geholfen, sie hatten keine Chance auf einen Neustart. Altersbedingt war es für sie schwierig Arbeit zu finden, ein Anrecht auf Arbeitslosengeld bestand nicht, somit kein Anrecht auf Ich-AG, kein Überbrückungsgeld, aufgrund der vorangegangenen, nicht selbstverschuldeten Pleite gab es keine Kredite, etc. Das muss man sich einmal vor Augen führen, was das für einen Menschen oder gar für eine ganze Familie bedeutet. Gott sei Dank betraf es nicht mich persönlich. Eine Sache ist, nicht in eine solche Kasse einzahlen zu können oder zu dürfen. Wieder eine Andere ist es, das nicht zu wollen und zu meinen, dass man sich ja privat absichern kann. Schön, aber was ist, wenn dann plötzlich Schulden da sind. Was ist dann mit der Privatinitiative in Was-Auch-Immer zu investieren. Als Einzelunternehmer, Freiberufler und in den verschiedenen Formen der Personengesellschaften (z.B.: GbR) haften wir alle mit unserem Privatvermögen. Den Unterhalt aus der Arbeitslosenunterstützung kann einem jedoch dann keiner streitig machen, hoffe ich jedenfalls. Ich finde es überhaupt unmöglich, dass manche Politiker und Industrielle immer annehmen, dass das Volk faul, bequem, geldsüchtig ist und alle Unternehmer und den Staat immer nur ausnimmt wie eine Weihnachtsgans. Eine Sache sind unsere Statistiken über geleistete Stunden und eine andere Statistik ist jene, in denen die geleisteten Überstunden nicht abgerechnet werden, um seinen Arbeitsplatz zu erhalten oder endlich mit dem Übermaß an Arbeit fertig zu werden, das da täglich auf dem Schreibtisch oder wo auch immer landet. Wie viele Politiker und Großunternehmer fassen denn in Töpfe, die ihnen nicht zustehen? Otto Normalverbraucher hat Jahr für Jahr mehr Ausgaben zu decken, aber im Prinzip verdient er bestenfalls das Gleiche wie im Vorjahr. Manche auch wesentlich weniger, denn sie arbeiten Vollzeit, bekommen aber nur Kurzarbeitergehälter..., damit keiner entlassen wird. Vor allem in der Baubranche und vor allem bei staatlichen Projekten, wo die Gelder erst mit starker Verzögerung fließen, ja oft das Angebot des Unternehmens sogar unter die eigentlichen Kosten gedrückt wird und der Auftrag nur angenommen wird, um die Arbeitnehmer zu beschäftigen, bis man einen besseren Auftrag an Land zieht. Wenn eine Arbeitslosenversicherung, dann für alle. Nägel mit Köpfen. Die Rechenakrobatik, wie man dieses große Paket am besten finanziert, überlasse ich allerdings gerne dem, dem es Spaß macht und der mehr davon versteht. Wir können alle gut kritisieren, aber haben wir einen besseren Vorschlag?
Antwort:
Wenn es in Spanien funktioniert, dann ist es sicher nicht so organisiert wie hier in Deutschland. Wäre interessant, mehr darüber zu wissen, haben Sie Links zu deutschsprachigen Beschreibungen des Systems? Ich habe ja angedeutet, dass es eigentlich nur funktioniert wenn alle Selbständigen beitragspflichtig sind. Aber wollen Sie wirklich noch eine weitere Sozialversicherung, die immer weiter ausufert?
Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de
Alle Angaben ohne Gewähr
Herzliche Grüße
Claudia Asensio P.
www.la-traduchera.com
Sehr geehrter Herr Dr Lutz,
interessant ist zu wissen, was nach einer möglichen Aufhebung dieser 'freiwilligen ArbLV' mit den eingezahlten Beiträgen passiert ?
Mfg H.P. Grün
Antwort:
Wenn das Gesetz ausläuft können Sie keine Beiträge mehr zahlen. Der Versicherungsschutz wirkt (aufgrund der zweijährigen Rahmenfrist innerhal derer 12 Beitragsmonate nachgewiesen werden müssen) de facto noch ein Jahr nach. Nachdem Sie zwölf Monate keine Beiträge mehr bezahlt haben bzw. bezahlen konnten, läuft Ihr Versicherungsschutz aus. Das alles ist ganz analog zu normalen Beitragszahlungen in die Arbeitslosenversicherung.
Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de
Alle Angaben ohne Gewähr
ich bin seit ich zum ersten Mal von der freiwilligen Versicherung gehört habe am überdenken und kurz vor dem Abschluss.... wenn ich den Artikel nun richtig verestehe ist des dazu nun zu spät? Meine Frage allgemein, hält die Versicherung denn was sie verspicht und wenn ich heute noch den Antrag abgebe gelten die versprochen Leistungen oder können auch diese willkürlich geändert werden? Ich bin dankbar über eine kurze Antwort. Vielen Dank!!
Antwort:
Es kommt immer drauf an, ob Sie noch einen längeren Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben und wann dieser verjährt und wie hoch Sie die Wahrscheinlichkeit eines Scheiterns Ihrer Selbständigkeit einschätzen. Einige kritische Punkte, aber auch wer potentiell von der Regelung profitiert, finden Sie unter www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/sozialversicherung/index.shtml
Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de
Alle Angaben ohne Gewähr
So eine SCh***. Spinnen die? Entschuldigung. Ich dachte ich habe bis Ende des Jahres Zeit. Na toll.



