Blog: News & Tipps

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Mein Rat: Entwicklung sorgfältig beobachten und spätestens Anfang 2011 entscheiden


(gruendungszuschuss.de) Zunächst: Die folgenden Einschätzungen basieren auf dem Gesetzesentwurf, wie er am Mittwoch in das Bundeskabinett eingebracht wird. Details können sich im Laufe des Gesetzgebungsprozesses noch verändern. Es kann auch dazu kommen, dass Kündigungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Bitte verfolgen Sie deshalb aufmerksam unseren Newsletter. Wir werden über die weitere Entwicklung berichten und Sie auf dem Laufenden halten!

Wer den geplanten Sonderkündigungstermin Anfang 2011 verpasst, muss voraussichtlich mindestens fünf Jahre lang einen monatlichen Beitrag von 70 Euro bezahlen, insgesamt also 4.200 Euro. Aller Wahrscheinlichkeit wird der Beitrag schon bald deutlich über diesen Wert steigen. Dagegen abzuwägen ist das Risiko, dass man in dieser Zeit tatsächlich arbeitslos wird und Leistungen bezieht. Die Leistungen betragen wie oben erwähnt pro Monat zwischen 565 und 1.400 Euro. Wer formal eine niedrigere Ausbildung hat, keine Kinder und auch nicht Hauptverdiener ist, erhält weniger Arbeitslosengeld und hat damit einen niedrigeren Anreiz einzuzahlen.

Ob sich der Verbleib in der Versicherung lohnt, muss letztlich jeder für sich selbst entscheiden. Wer sich bereits halbwegs erfolgreich als Selbstständiger etabliert hat, wird das Sonderkündigungsrecht aller Wahrscheinlichkeit nach zum erstmöglichen Zeitpunkt nutzen.

Wenn Ihr Geschäft dagegen nicht so gut angelaufen ist, sollten Sie einen Verbleib in der Versicherung sorgfältig abwägen. Auch wenn die Kosten der Versicherung unweigerlich ansteigen werden, werden Sie sich vielleicht trotzdem gegen einen Austritt entscheiden. Bedenken Sie aber, dass die Summe Ihrer Sozialversicherungsausgaben damit ansteigt und Sie möglicherweise früher ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen. Keinesfalls sollten Sie mit den Beitragszahlungen in Verzug geraten, da sonst Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt.

Wer jetzt kurz vor dem 65. Lebensjahr steht, für den endet die Versicherungspflicht schon bald. Von den steigenden Beiträgen ist er nur eingeschränkt betroffen. Wenn eine Arbeitslosigkeit in der verbleibenden Zeit nicht unwahrscheinlich ist, lohnt sich auch für ihn der Verbleib in der Versicherung.

Besonders ärgerlich ist die Neuregelung, wenn Sie gerade gegründet haben und bereits in die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige einzahlen. Bis zum Jahresende wird es Ihnen dann nicht mehr gelingen, die nötigen zwölf Beitragsmonate anzusammeln. Wenn Sie bei positiver Einschätzung Ihrer Geschäftsaussichten das Sonderkündigungsrecht nutzen, laufen die bis dahin geleisteten Beiträge ins Leere. Müssen Sie die Beiträge, denen keine Gegenleistung gegenüber steht, trotzdem bis zum Jahresende weiter bezahlen? Sicherlich wird es so manchen geben, der dazu nicht bereit ist. Wir werden berichten, über welche Erfahrungen uns Gründer hierzu berichten.

Wer noch nicht gegründet hat, hat den Vorteil, dass die Karten auf dem Tisch liegen. Er kann sich – wiederum abhängig von den subjektiven Erfolgsaussichten seiner Selbstständigkeit – frei entscheiden, ob er in die Versicherung eintreten möchte oder nicht. Ab nächstem Jahr hat er dafür sogar drei statt bisher einen Monat Bedenkzeit.

Verfasst von Andreas Lutz am 20.04.2010 21:54
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=166&showblog=2794

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