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Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Zwei Drittel der Gründungszuschuss-Gründer betroffen von Beitragserhöhungen


(gruendungszuschuss.de) Zwei Drittel der Gründungszuschuss-Gründer nutzen die Möglichkeit, sich „freiwillig“ gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. In den letzten Monaten war die Unsicherheit unter Gründern groß, denn das Gesetz läuft Ende des Jahres aus. Der Versicherungsschutz greift aber erst nach einem vollen Beitragsjahr. Morgen (Mittwoch) wird nun im Bundeskabinett über die Verlängerung entschieden. Die gute Nachricht: Der Gesetzesentwurf sieht eine unbefristete Verlängerung vor. Verbunden sind damit sind aber eine ganze Reihe von schlechten Nachrichten: Die Beiträge werden verdoppelt, um dann nach einer einjährigen Übergangszeit auf das Vierfache zu steigen. Wer über 2010 hinaus versichert bleibt, riskiert in eine dauerhafte Versicherungspflicht mit hohen und weiter steigenden Beiträgen zu geraten. Im folgenden Beitrag erfahren Sie Details der geplanten Regelung und wie Sie darauf reagieren sollten.

Ein großer Teil der Gründungszuschuss-Gründer ist von den Änderungen betroffen. Mehr als 300.000 Gründer traten zwischen 2006 und 2009 der „freiwilligen Weiterversicherung“ bei. 2009 beantragten 69 Prozent der Gründungszuschuss-Gründer die Mitgliedschaft, 65 Prozent wurden aufgenommen.

Bisher war das eine nahe liegende Entscheidung: Monatlichen Beiträgen von 18 Euro in den alten und 15 Euro in den neuen Bundesländern stand ein Arbeitslosengeld-Anspruch von 565 bis 1.400 Euro monatlich gegenüber – je nach formaler Bildung, Steuerklasse und Vorhandensein von Kindern. Wer als Akademiker die Selbstständigkeit wieder aufgeben musste und mindestens ein Jahr freiwillig Beiträge bezahlt hatte, konnte mit mindestens 950 Euro pro Monat, meist sogar deutlich mehr rechnen. Wie viel der Selbstständige verdiente, spielte dabei keine Rolle. Auch wenn man das Arbeitslosengeld nie in Anspruch nehmen wollte – die Versicherung gab Gründern doch zumindest ein Gefühl zusätzlicher Sicherheit bei ihrer Entscheidung für die Selbstständigkeit.

Das geplante „Beschäftigungschancengesetz“ behält die Höhe des Arbeitslosengeldes und die Differenzierung nach formaler Qualifikation bei. Auch weiterhin erhält jemand ohne Ausbildung etwa die Hälfte dessen, was ein Akademiker bekommt – bei gleichem Beitragssatz. Allerdings steigt der Beitragssatz für alle versicherten Selbstständigen zunächst auf 36 (neue Bundesländer: 30) Euro und dann weiter auf 71 (60) Euro an. Die Erhöhung kommt in zwei Schritten: Ab 1.1.2011 gilt für alle Versicherten zunächst der doppelte Beitragssatz, ab 1.1.2012 dann der vierfache. Wer sich in 2011 oder später selbstständig macht, zahlt in den ersten zwölf Monaten nach der Gründung ebenfalls „nur“ den doppelten Beitragssatz, bevor er dann in vollem Umfang zur Kasse gebeten wird.
 
Da sich die Beitragssätze nach dem Durchschnittseinkommen der Versicherten („monatliche Bezugsgröße“) und dem Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung (zurzeit 2,8 Prozent) richtet, ist darüber hinaus mit einem zusätzlichen  Anstieg zu rechnen. Sollte der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung angesichts großer Defizite in dieser Sozialkasse wieder auf vier Prozent ansteigen, müssten Selbstständige ab 2012 über 100 Euro Monatsbeitrag bezahlen. Zur Orientierung: Vor dreieinhalb Jahren betrug der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung noch 6,5 Prozent. Dies würde einem Arbeitslosenversicherungs-Beitrag für Selbstständige von mehr als 160 Euro entsprechen - zusätzlich zu Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersvorsorge.

Verfasst von Andreas Lutz am 20.04.2010 21:58
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=166&showblog=2797

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